andraco
Anmeldungsdatum: 28.08.2010 Beiträge: 3 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 28. Aug 2010 11:58 Titel: |
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Die römischen Beamten (Magistrate) wurden vom Volk gewählt d.h. in der Volksversammlung, und zwar für ein Jahr (Annuität). Jedes Amt (Magistratur) war mindestens doppelt besetzt (Kollegalität). Nach Ablauf ihrer Amtszeit konnten Magistrate einen Sitz im Senat erhalten. |
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