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Gustl Gast
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Verfasst am: 23. Nov 2004 19:03 Titel: Hitler 1933 |
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Hallo,
kann mir jemand sagen durch welche beiden gesetzlichen Maßnahmen festigte Hitler im Jahre 1933 seine Macht?
Gruß
Gustl |
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Tonie Gast
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Verfasst am: 23. Nov 2004 20:37 Titel: Gleichschaltung |
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Hallo Gustl.
Das waren zwar nicht nur zwei Gesetze, aber ich denke es ist zum einen die "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" (Reichstagsbrandverordnung) und zum anderen das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat" (Ermächtigungsgesetz) gemeint.
Die sog. Reichstagsbrandverordnung ist am 28.2.1933 nach dem Reichstagsbrand per Art. 48 als Notverordnung erlassen worden. Ihr Ziel war die Einschränkungen der persönlichen Freiheit (Schutzhaft - Entfernung Oppositioneller aus dem Reichstag), des Rechtes der freien Meinungsäußerung, der Pressefreiheit und des Vereins- und Versammlungsrechts. Das erlaubte der NSDAP die willkürliche Verhaftung von politischen Gegnern (bes. SPD und KPD-Abgeordnete), des Weiteren das Terrorisieren und die Kontrolle der Bevölkerung.
Über das Ermächtigungsgesetz wurde am 23.3.1933 im Reichstag abgestimmt (wichtig hier ist, dass keine KPD-Abgeordneten vertreten waren, die SPD-Fraktion stark dezimiert worden war). Das Gesetz erreichte knapp die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, nachdem Hitler sich die Stimmen von Zentrum und DNVP mit div. Versprechungen gesichert hatte. Das Gesetz besagt, dass Gesetze, auch solche, die die Verfassung ändern, von nun an ohne Reichstag und Reichsrat verabschiedet werden können. Was das heisst, ist ja bekannt.
In dem Zusammenhang zu erwähnen sind aber in jedem Fall noch das "Gesetz zur Widerherstellung des Berufsbeamtentums" (politische Gegner und jüdische Menschen können aus dem Beamtendienst entfernt werden - "Loyalisierung" des Verwaltungsapparates), die Zerschlagung der Gewerkschaften (2.5.1933), das Verbot der SPD (22.6.1933 - darauf folgte die Selbstauflösung der bürgerlichen Parteien), das "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" (Länderparlamente werden ohne KPD-Abgeordnete nach dem Ergebnis der März-Wahl umgebildet), das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" (hier erst ist der Schritt zum Einparteienstaat vollzogen), das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (NSDAP ist Trägerin des "deutschen Staatsgedankens"), das "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" (Zentralisierung, da Entmachtung der Länderparlamente), das "Gesetz über die Aufhebung des Reichsrates" und das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" (nach dem Tode Hindenburgs vereinigt Hitler das Amt des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten zum Amt des Führers und Reichskanzlers und lässt später die Wehrmacht auf sich vereidigen). 1934 erfolgen schließlich noch die Mordaktionen vom 30.6. als Reaktion auf den vermeintlich geplanten Röhmputsch und die durch das Erklären der Morde zur Staatsnpotwehr erfolgende Unterwerfung der Judikative (Führerwort spricht Recht).
Das sind natürlich nicht alle Gesetze, aber ich glaube, zumindest erstmal das Wichtigste.
Hoffe das hilft ein bißchen.
Viel Spaß noch.
Tonie  |
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mys87 Gast
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Verfasst am: 19. Apr 2006 14:50 Titel: Re: Gleichschaltung |
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[quote="Tonie"]...die Zerschlagung der Gewerkschaften (2.5.1933)...[/quote]
Hat jemand einen Link, wo ich dieses Gesetz(?) nachlesen kann?? Ich finde es leider nirgendwo. Oder weiß zufällig jemand den genauen Wortlaut auswendig?? (könnte ja immerhin sein *lol*) |
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Gast
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Verfasst am: 20. Apr 2006 09:32 Titel: Re: Gleichschaltung |
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[quote="Tonie"]Hallo Gustl.
Das waren zwar nicht nur zwei Gesetze, aber ich denke es ist zum einen die "Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat" (Reichstagsbrandverordnung) und zum anderen das "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat" (Ermächtigungsgesetz) gemeint.
Die sog. Reichstagsbrandverordnung ist am 28.2.1933 nach dem Reichstagsbrand per Art. 48 als Notverordnung erlassen worden. Ihr Ziel war die Einschränkungen der persönlichen Freiheit (Schutzhaft - Entfernung Oppositioneller aus dem Reichstag), des Rechtes der freien Meinungsäußerung, der Pressefreiheit und des Vereins- und Versammlungsrechts. Das erlaubte der NSDAP die willkürliche Verhaftung von politischen Gegnern (bes. SPD und KPD-Abgeordnete), des Weiteren das Terrorisieren und die Kontrolle der Bevölkerung.
Über das Ermächtigungsgesetz wurde am 23.3.1933 im Reichstag abgestimmt (wichtig hier ist, dass keine KPD-Abgeordneten vertreten waren, die SPD-Fraktion stark dezimiert worden war). Das Gesetz erreichte knapp die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit, nachdem Hitler sich die Stimmen von Zentrum und DNVP mit div. Versprechungen gesichert hatte. Das Gesetz besagt, dass Gesetze, auch solche, die die Verfassung ändern, von nun an ohne Reichstag und Reichsrat verabschiedet werden können. Was das heisst, ist ja bekannt.
In dem Zusammenhang zu erwähnen sind aber in jedem Fall noch das "Gesetz zur Widerherstellung des Berufsbeamtentums" (politische Gegner und jüdische Menschen können aus dem Beamtendienst entfernt werden - "Loyalisierung" des Verwaltungsapparates), die Zerschlagung der Gewerkschaften (2.5.1933), das Verbot der SPD (22.6.1933 - darauf folgte die Selbstauflösung der bürgerlichen Parteien), das "Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich" (Länderparlamente werden ohne KPD-Abgeordnete nach dem Ergebnis der März-Wahl umgebildet), das "Gesetz gegen die Neubildung von Parteien" (hier erst ist der Schritt zum Einparteienstaat vollzogen), das "Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" (NSDAP ist Trägerin des "deutschen Staatsgedankens"), das "Gesetz über den Neuaufbau des Reiches" (Zentralisierung, da Entmachtung der Länderparlamente), das "Gesetz über die Aufhebung des Reichsrates" und das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" (nach dem Tode Hindenburgs vereinigt Hitler das Amt des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten zum Amt des Führers und Reichskanzlers und lässt später die Wehrmacht auf sich vereidigen). 1934 erfolgen schließlich noch die Mordaktionen vom 30.6. als Reaktion auf den vermeintlich geplanten Röhmputsch und die durch das Erklären der Morde zur Staatsnpotwehr erfolgende Unterwerfung der Judikative (Führerwort spricht Recht).
Das sind natürlich nicht alle Gesetze, aber ich glaube, zumindest erstmal das Wichtigste.
Hoffe das hilft ein bißchen.
Viel Spaß noch.
Tonie [/quote]  |
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MI Administrator

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 1710 Wohnort: München
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Verfasst am: 20. Apr 2006 20:58 Titel: |
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Die Zerschlagung der Gesellschaften erfolgte am 2. Mai 1933.
Hier ein wenig Näheres:
http://www.fes.de/archiv/_stichwort/2mai.htm
Gruß
MI _________________ I have seen war, I hate war
Franklin D. Roosevelt |
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