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Span. Erbfolgekrieg & seine Folgen
 
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Lily



Anmeldungsdatum: 10.11.2012
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 10. Nov 2012 23:58    Titel: Span. Erbfolgekrieg & seine Folgen Antworten mit Zitat

Hallo Ihr Lieben,

ich studiere jetzt im 1. Semester Rechtswissenschaften und habe am DI meine erste Rechtsgeschichte-Klausur und hab noch soooo viele Fragen!

Biiitte um Hilfe!

Nach dem span. Erbfolgekrieg hat Leopold I. ja mit seinen Söhnen diesen "cessio monarchiae Hispanicae" gemacht - Nach meinem bisherigen Wissen ist die Grundaussage dieses Hausvertrages einfach nur, dass eben Joseph I. die deutschen Länder bekommt und Karl VI. die spanischen, oder? Oder gibt es da noch wesentlich mehr zu wissen?

Und jetzt noch die wichtigere Frage:
zu diesem "cessio monarchiae Hispanicae" gabs ja diesen geheimen Zusatzpakt "pactum mutuae successionis":

ein Put davon ist "wechselseitiges Erbrecht"
--> Heißt das jetzt, dass wenn aus einer der beiden Linien kein männlicher Nachfolger, d.h. kein Sohn, kein Enkel, Cousin, Onkel, Neffe etc. da ist, dann darf einer aus der anderen Linie erben?
Also so wies dann bei Karl VI. war, dass bei seiner spanischen Linie einer da war und dann konnte Joseph I. erben?
Oder hat dieses wechselseitige Erbrecht eine andere Auslegung?

Vielen lieben Dank schon jetzt für Eure Antworten!

Ich sitze schon richtig auf Nadeln weil ich so aufgeregt bin, freu mich über Eure Hilfe!

Alles Liebe,
Lily
Devin Cant
Moderator


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 11. Nov 2012 14:47    Titel: Re: Span. Erbfolgekrieg & seine Folgen Antworten mit Zitat

Lily hat Folgendes geschrieben:
Nach dem span. Erbfolgekrieg hat Leopold I. ja mit seinen Söhnen diesen "cessio monarchiae Hispanicae" gemacht - Nach meinem bisherigen Wissen ist die Grundaussage dieses Hausvertrages einfach nur, dass eben Joseph I. die deutschen Länder bekommt und Karl VI. die spanischen, oder? Oder gibt es da noch wesentlich mehr zu wissen?


Korrekt. Die spanischen Besitzungen mit Ausnahme der Lombardei sollten an Karl VI. gehen, die übrigen (Österreich, Ungarn, Böhmen etc. sowie die römische Kaiserwürde) an Joseph I. Mit dessen frühen Tod war die Regelung jedoch hinfällig.

Lily hat Folgendes geschrieben:
ein Put davon ist "wechselseitiges Erbrecht"
--> Heißt das jetzt, dass wenn aus einer der beiden Linien kein männlicher Nachfolger, d.h. kein Sohn, kein Enkel, Cousin, Onkel, Neffe etc. da ist, dann darf einer aus der anderen Linie erben?


Genau. Sollte eine der beiden Linien aussterben, so sollte der Vertreter der anderen Linie erbberechtigt sein. Mit dem vorzeitigen Tod von Joseph I. erbte Karl VI. somit auch die österreichischen Besitzungen und hätte damit quasi die spanische und österreichische Linie vereint. Dies verhinderte der Frieden zu Utrecht.

_________________
"Wenn man eine ruhmvolle Tat zu erzählen hat, so braucht man nicht zu sagen, dass sie ruhmvoll gewesen ist. Die einfache Darstellung des Verlaufes enthält das Lob. Nicht dem Erzähler, sondern dem Leser gebührt, die Anerkennung zu spenden." - v. Moltke
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