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Mechanismus Präsidialkabinette
 
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Gast






BeitragVerfasst am: 12. Jun 2006 18:34    Titel: Mechanismus Präsidialkabinette Antworten mit Zitat

Weiß nicht, ob ich die Funktion der Präsidialkabinette richtig verstanden habe. Hab es mal versucht für mich ganz "einfach" zusammen zu fassen, kann das jemand mal überprüfen, ob das so stimmt und ich es verstanden habe?

Aaaalso:
Die Reichsregierung macht einen Gesetzesentwurf und wenn dieser von dem Reichstag abgelehnt wird (bzw. keine Mehrheit vom Reichstag findet), kann der Reichspräsident auf Wunsch der Regierung den Gesetzesentwurf im Wege der Notverordnung nach Art. 48 erlassen. Und wenn dann wieder der Reichstag kommt und das Recht warnimmt, die Aufhebung der Notverordnung vom Reichspräsident zu verlangen (also schlicht sagt: Wir wollen aber nicht, dass du die Notverordnung erlässt und das Gesetz damit in Kraft setzt- mach das gefälligst wieder rückgängig!) kann der Reichspräsident gemäß Artikel 25 das Parlament auflösen und die Notverordung wieder in Kraft setzen. Der Reichspräsident regiert dann bis zur Neuwahl (des Parlaments) 60 Tage praktisch unkontrolliert mit Notverordnungen.

grübelnd
sirius



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 85
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: 13. Jun 2006 14:54    Titel: Art. 48 Antworten mit Zitat

Das ist richtig, gibt aber die (praktizierte) Ausnahme wieder und nicht die gedachte Regel: Eigentlich sollte der RT die Sperre gegen den Missbrauch der Notverordnung sein, weil der deren Aufhebung verlangen und durchsetzen kann - freilich nur,wenn es ihn noch gibt.
Erst die Kombination der Artikel 48 und 25 macht daraus eine Art temporärer Diktatur.

Das Problem, dass "Gedachtes" und "Gemachtes" auseinander driften, gibt es im politisch-rechtlichen Raum öfters. So ist z.B. im Grundgesetz in den Artikeln 1 und 20 das Wichtigste festgelegt (Menschenwürde, Gleichheit, Freiheit, Demokratie, Sozialstaat usw.) und in Art. 79 gesagt, dass diese beiden Artikel "unveränderbar" sind. Mit gleicher Spitzfindigkeit wie sie Hindenburg an den Tag legte, könnte man nun natürlich Art. 79 abschaffen (der sich selbst nicht schützt) und dann den "demokratischen Rest" beseitigen. Davor würde dann allenfalls noch Art 20(4) mit dem Recht auf Widerstand schützen - das man freilich auch abschaffen könnte. Also: Demokratie lässt sich nur durch Demokraten schützen, nicht durch juristische Absicherungen. Das hat auch Hindenburg gewusst - und darum hat er massiv Anteil am Ende der Weimarer Demokratie.

Aber wie gesagt: Die "miese Praxis" hast du ganz richtig beschrieben.

Demokratische Grüße
Sirius

_________________
Macht bedeutet nicht, Geschichte zu machen, sondern Geschichte zu interpretieren.
Michel



Anmeldungsdatum: 19.12.2004
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 22. Jun 2006 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

Gast: Richtig!

Sirius: Klar, würde das gehen. Da die Präambel der Verfassung aber eine demokratische Richtlinie vorgibt, die dann in den Grundgesetzen verankert ist - übrigens anders als in der Weimarer Republik, dort gab es keine ideologische Ausrichtung der Verfassung -, ist der Vorgang hinfällig. Denn in diesem Moment würde sich die Verfassung selbst für nichtig erklären, wie wenn jemand mit einem Putschversuch die Verfassung verbrennt und die Regierungsämter schließt. Sollte sich die Verfassung selbst begraben, ist das Ideal der Demokratie hinfällig und de facto nicht mehr existent im deutschen Staat.
Das war ja nun nicht der Fall in der WR. Denn da existierte die Verfassung weiterhin bis zum Ende des 2. WK, da die Verfassung nicht wert auf den Aspekt der Demokratie legt. Sie war neutral.
Ein Fehler der zum Glück behoben wurde!

_________________
"Wer stetig glücklich sein will, muss sich oft ändern."
(Konfuzius)
sirius



Anmeldungsdatum: 16.04.2006
Beiträge: 85
Wohnort: Erlangen

BeitragVerfasst am: 23. Jun 2006 02:48    Titel: Antworten mit Zitat

völlige Zustimmung!
Ich wollte nur zeigen, dass verfassungsrechtliche Spitzfindigkeiten nicht weit helfen. Entweder die Verfassung hat (noch) eine Grundlage in der Bevölkerung, oder sie ist beseitigt. Und das ist ein (macht-)politischer Vorgang, kein juristischer.
Ansonsten wie gesagt: d'accord!

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