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päpst. Bann gegen gesamte Dynastie
 
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Gast
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BeitragVerfasst am: 21. Jul 2005 21:50    Titel: päpst. Bann gegen gesamte Dynastie Antworten mit Zitat

In einem anderen "Geschichtsforum" war diese Frage wohl zu schwierig, daher versuche ich es hier nochmals.:
Auch im Mittelalter - im hl. röm. Reich - gab es ja schon Recht, sei es, daß es aus dem römischen Reichsrecht fortgeschrieben oder aus dem Stammesrecht mit eingebracht wurde. Ebenso gab es auch verfassungsmässiges Recht, das das Verhältnis der (Reichs-)Kirche zum Herrscher u. Umgekehrt regelte. Im 11. JH spricht man vom Reformpapsttum, als die Päpste mehr und mehr Priorität über die weltliche Herrschaft einforderten.
Während des Investiturstreits wurde nun immer wieder von Päpsten das Anatem gegen Könige und Kaiser ausgesprochen - und damit gleichzeitig wurden die Vasallen vom Lehenseid gegenüber ihrem Herrn entbunden! Ein
geradezu unglaublicher Eingriff in das weltliche Machtgefügt.
Im falle der Staufer soll nun der Bann sogar nicht nur gegen Friedrich II. sondern zugleich gegen alle seine Nachkommen ausgesprochen worden sein!
Da frage ich mich - wo nimmt der Papst - die Kirche - dafür die Rechtsgrundlage her ? Auch ein Papst konnte doch nicht ohne weiteres neues Recht "schaffen"
Wer kann mir zu dieser Frage weiterhelfen - Danke - Danny
Soleil



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 22. Jul 2005 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Die Menschen im Mittelalter lebten sehr religiös. Sie hatten Angst vor dem Tod und dachten, wenn sie gläubig sind, dass sie dann nicht in die Hölle kämen. Das Papsttum hat dann im Hochmittelalter an Macht gewonnen, so dass der Papst damit drohen konnte Menschen zu exkommunizieren oder sogar das Anatem zu verhängen, um sie dazu zu bekommen nach seinem Willen zu handeln. Sprach er z.B. das interdict aus, wurde diesen Menschen verboten an Messen teilzunehmen und zu beten. Das Recht nahm sich der Papst, eben wegen der hohen Stellung der Kirche in der Gesellschaft. Weltliche und kirchliche Macht existierten eben nebenher und bestimmten das Leben der Gesellschaft. Konkurrenz gab es zwischen den Mächten jedoch immer (--> Investiturstreit, dictatus papae)...
Hoffe das konnte dir ein bisschen helfen smile.
Gast






BeitragVerfasst am: 23. Jul 2005 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

eigentlich leider nicht! Ich wollte schon etwas mehr "Butter bei die Fische" haben. Seit Otto I. spricht man vom "Reichskirchentum" - das Königtum wird unmittelbar von Gott/Christum abgeleitet. Im Laufe der Zeit entwickeln sich sowohl das öffentliche Materielle, wie aber auch das Kirchenrecht ! Da der Papst die Herrschaft über a l l e Christen beanspruchen kann, der dt. König jedoch nur die über sein Volk und der Kaiser nur über die zum "röm. Reich" gehörigen Fürstentümer zu bestimmen hatte, wird deutlich, daß es zwei getrennte Hirarchien sind - die weltliche und die kirchliche!
Ich denke, daß nun - ebensowenig wie der Kaiser ein absoluter Herrscher war ( das gesamte Fürstentum war ja an den Entscheidungen um das Reich beteiligt ) - der Papst quasi "wie ein Diktator" über die Kirche herrschen konnte. Was Land- und Reichtsage auf der einen Seite waren, waren wohl die Synoden und Konzilien auf der anderen Seite.
Wann und wo wäre nun aber wohl die "Rechtsbasis" dafür geschaffen worden - Personen - die noch gar nicht konkretisierbar ggf. noch nichteinmal gebroen waren - für die Zukunft unter den Kirchenbann zu legen ! Oder mit anderen Worten: konnte ein solches Anatem überhaupt Rechtswirksam gewesen sein ???
Soleil



Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 23. Jul 2005 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine gute Frage. Auf jeden Fall kann ich dir sagen, dass man das zwar nicht nachvollziehen kann, aber, dass die Kirche damals eine große Rolle spielte. So groß, dass sie sogar mit einem Bann alle im Griff hatte. Der Kaiser/König konnte zwar auch Strafen vergeben, die jedoch nur zu Lebzeiten galten, wenn der Papst das Anatem verhängte, konnte man auch nach dem Tod keine Erlösung mehr finden. Eine wirkliche Begründung kann ich dir da nicht nennen, aber es war damals halt einfach so. Hab gerad das Proseminar Mittelalter hinter mir und ich weiß, dass man das einfach so hinnehmen muss und heute nicht mehr nachvollziehen kann.
Dein Hintergrundwissen stimmt und ist gut. Aus dem Reichskirchensystem der Ottonen bildete sich dann der Konflikt zwischen weltlicher Macht (imperium) und geistlicher Macht (sacerdotium).
Ich würde dir folgende "Begründung" nennen: Der Kaiser kann die Menschen abstrafen, der Papst jedoch kann halt auch über den Tod hinaus bestrafen, das heißt, dass er wohl mächtiger war als der Kaiser. Diese Macht hat er dann "missbraucht", wenn er sich gekränkt fühlte, so z.B. auch zu der Zeit des Investiturstreits. An der Reaktion Heinrichs (der Gang nach Canossa) kann man ja sehen, dass der Papst und dessen Strafen sehr gefürchtet wurden.
Mehr kann ich dir wohl nicht sagen, aber vielleicht jemand anderes.
Aber, wie gesagt, ich habs gerade im Studium wieder gemerkt: Das Mittelalter hatte viele Sachen, die man nicht verstehen kann, sondern einfach hinnehmen muss smile.
gast
Gast





BeitragVerfasst am: 24. Jul 2005 10:07    Titel: Antworten mit Zitat

hallo soleil, na das mit dem "einfach so hinnehmen" liegt mir halt nicht so richtig. Drum hoffe ich, daß man im Laufe der Zeit über das Internet an detaillierte Literatur rankommt und auch an aktuellere Forschungsergebnisse.

Zu dem von Dir genannten "Canossa"-Beispiel denke ich mal, war es weniger die "Bestrafung" die der Papst bezweckte - es war schon hohe Politik ! So wußte "Hildebrand" (der Mönchsname von Gregor VII ) sehr wohl um die Frist, die die dt. Fürsten ihrem Kaiser gesetzt hatten, um sich vom Banne zu lösen - warum also erwartete er Heinrich nicht in Rom sondern begab sich selbst auf Reisen ? Und - (wenn es denn wirklich so war ) war Heinrich wirklich im Büßergewand und Barfuß drei Tage vor der Burg Canossa und bat um Lösung vom Banne ? War das nicht eine Demütigung des Kaisertums und geeignet öffentlich zu demonstrieren, daß der Papst über dem Kaiser steht ?
Konnte eine solche "Macht-Demonstration" im Sinne des politischen Reichs
sein ? - Erst Friedrich I. ( Barbarossa ) hatte jedoch genügend Stärke, um sich gegen die Auswüchse des Reformpapsttums zu stemmen und - wie man sehen wird - der päpstliche Bann wird auch allmählich seine "Allmacht" verlieren; allzuoft haben die Päpste diese "Karte" gespielt und selbst die Bischöfe und Erzbischöfe ( die ja als weltliche Fürsten nicht nur "Geistliche" waren ) befolgten nicht mehr konsequent , was eigentlich der Bann hätte nach sich ziehen sollen - denn: wenn man Lehensnehmer eines "gebannten Königs/Kaisers" ist, wird man sich doch wohl überlegen,
was einem letztlich "wichtiger" ist im Leben ???
Also - am liebsten würde ich mal nach Bologna fahren und in der Archiven der damaligen, führenden juristischen Fakultät wühlen ! - Oder, es taucht mal in einem solchen Board / Forum / Chat ein Mediävist auf, der Rechts- und Verfassungsgeschichte des MA zu seiner Spezialität auserkoren hätte ... Das rein chronologische zur Kenntnis nehmen der Geschichte ist halt nur eine halbe Sache ohne ausreichendes Wissen über das gültige und das sich fortentwickelnde Recht - oder ?
pfnuesel



Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 120
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 10. Aug 2005 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wieso bist du der Meinung, dass die Bannung einer ganzen Dynastie im Mittelalter einer Rechtsgrundlage bedarf? War die Grundlage nicht die Bibel, die den Nachfolgern Petrus' (in der katholischen Auslegung) die Macht über das Jenseits zusprach?

Natürlich hatte sich bereits zu dieser Zeit ein Recht (oder besser gesagt mehrere Rechte) entwickelt, aber so etwas wie einen Rechtsstaat existierte keineswegs.

Wenn der Papst jemanden bannen wollte - sei er bereits geboren oder nicht - so nahm er sich dieses Recht, da nach mittelalterlicher Auffassung ja sowieso nichts über dem Papst stand (ausser dasjenige, dessen Stellvertreter er darstellt), wieso sollte sich der Papst also in geistlichen Angelegenheiten um so etwas wie Recht und Unrecht kümmern?
Gast






BeitragVerfasst am: 10. Aug 2005 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

@ pfnuesel - na, dass du dich da mal nicht täuschest !
So wie von Anfang an alle Stämme und Völker ihr eigenes Recht hatten ( Stammesrecht ) so baute sich auch die Kirche sehr wohl auf einer Verfassung auf ! Wenn Du meinst dass "nur" die Bibel das massgebliche Recht der Kirche gewesen wäre, so frage ich Dich - wann gab es denn die erste "vollständige Bibel" und was war dann davor ?

"So was wie ein Rechtsstaat existierte noch nicht" - nun - beginnen wir doch mal mit dem frühen Frankenreich ! Das Stammesrecht der Merowinger, das die Erblichkeit der Thronfolge und Teilung des Königreichs kannte, führte schliesslich zur Schwächung dieses Königreiches (( warum sollte ein Königreich kein "Rechtsstaat" gewesen sein ???)) weshalb die "Großen" zur
Stabilisierung des Königreichs die Position des Major Domus schufen (( man könnte quasi sagen - der erste Reichs- oder Bundeskanzler )).

Auch die Kirche war beileibe keine "Diktatur" und der Papst kein Alleinherrscher. Zunächst waren es die Synoden, die vom Kaiser einberufen wurden und auf denen Beschlüsse gefasst wurde, die nichts anderes waren als Gesetze.

Das Anatem war durchaus auf fortentwickelten Kirchenrecht von Anfang an existent, regelte es ja nichts anderes als den Ausschluß eines "Mitgliedes aus der kirchlichen Gemeinde". Solange der König / Kaiser selbst unbestrtitten als der Garant der Kirche galt - "König von Gottes Gnaden" - war es eigentlich deshalb undenkbar, das Anatem gegen den König/Kaiser zu schleudern, da ohne seine Zustimmung eins Investitur des Papstes ja gar nicht möglich gewesen wäre ! - Man beachte: die Wahl des Papstes durch den Klerus folgt erst im Hochmittelalter !

Erst das vom Mönchtum im 11. JH ausgelöste Reformwesen begann "neues Recht" hervorzubringen. Wir schwierig dies gerade für die Kirche war, lehrt uns das große Schisma mit dem Doppelpapsttum Rom und Avignon.

Daß ein Papst sehr wohl bestehendes Recht achten und nicht eigenwillig abändern konnte, zeigt uns gerade der Canossa-Gang Heinrichs IV. Gregor VII. wollte ein Zusammentreffen mit Heinrich vermeiden - deshalb verliess er Rom und quasi für den Kaiser "unauffindbar" zu sein, denn - ihm wäre es viel, viel lieber gewesen, Heinrich hätte sich nicht rechtzeitig vom Banne lösen können, so daß der Reichstag ihn hätte endgültig absetzen müssen. Das Anatem entmachtete den Kaiser ja nicht endgültig
( Friedrich II. hat mehrfach deutlich gemacht, wie wenig ihn der Bann noch interessierte und beeindruckte), es macht ihm nur das "Regieren" mit den Fürsten schwer und führt mehr und mehr zu Zugeständnissen ( eine "versteckte Form der Kprruption" ).
Gregor hätte gerne dem Kaiser die Lösung vom Bann verweigert - allerdings war er an bestehendes Kirchrecht gebunden, welches einem
reinigen Christen das Recht auf Wiederaufnahme zugestand ! Und da auch der Papst und a u c h Gregor VII. mit Argusaugen von den Reichsfürsten beobachtet wurde, blieb ihm gar keine andere Wahl, als den Kaiser "zu Gnaden wieder aufzunehmen". Ein diplomatischer Schachzug des Kaisers, der eben nur deshalb möglich war, weil es durchaus bestehendes Recht gab - z.T. gemeinsam verbindliches für Kirche und Reich.

Ich meine daher: es war rechtswidrig und daher unwirksam das Anatem auch gegen Kinder und Kindeskinder ( auch noch nicht geborene ) auszusprechen. Ein Nichtgeborener kann nicht aus der christlichen Gemeinschaft ausgeschlossen werden, da er noch nicht der Gemeinschaft angehöriig sein konnte, gegen ein getauftes Kinde konnte ebenfalls wirksam der Bann nicht ausgesprochen werden.

Was Wunder, daß der Bann allmählich an Wirkung verlor! Das Pech der Salier Heinrich IV und V war eben, daß sie relativ "schwache Könige / Kaiser" waren und daß z.B. Gregor ( der Mönch Hildebrand ) es fertig brachte, eine Stimmung im Reiche und darüberhinaus ( Frankreich ) zu schaffen, in welcher die partikularen Kräfte die Chance sahen, egozentrich allein für ihren Vorteil zu sorgen, ohne daß die Diplomatie des Kaisers dem hätte entgegensteuern können.

So endete das ganz denn schliesslich im Worsmer Konkrodat als einem - nicht sehr glücklichen Kompromiß, das ja auch nicht allzulange unangefochten bleiben sollte, da "neues Recht" nicht altes Recht beeinträchtigen durfte ! Es war zweifellos eine Kunst, zu einer Zeit, da es noch so gut wie kein "geschriebenes Recht" gab, gleichwohl das Recht der Völker - ihre ureigene Verfassung - zu achten und zu respektieren - und selbst die Kirche mußte dies tun !

Gruß gast
pfnuesel



Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 120
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 11. Aug 2005 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt holst du aber sehr weit aus.

Anfangs existierte definitiv kein Recht, weder in noch zwischen den Völkern.

Im Mittelalter war das natürlich längst anders - trotzdem wäre es zuweit hergeholt von einem Rechtsstaat oder ähnlichem zu sprechen. Der Rechtsstaat ist meines Wissens ein Konstrukt aus dem 19. Jahrhundert. Ohne Gewaltenteilung hätte das ja auch nicht viel Sinn gemacht.

Und jetzt frage ich dich noch einmal: Wieso sollte es eine rechtliche Grundlage für die Verbannung einer Dynastie geben? Hatte der Papst eine solche nötig?

Natürlich musste der Papst den Kaiser nach seinem Gang nach Canossa wieder aufnehmen. Wie stände denn der Papst da, wenn in der Öffentlichkeit bekannt wurde, dass er einen reuigen Christen die Wiederaufnahme in die Kirche untersagt hätte? Doch war dies gesetzlich geregelt? Wurden Kaiser und Papst von einer Horde Anwälten beraten, die mit Jus-Schriften nach Möglichkeiten der optimalen Lösung suchten?

Womöglich war es sogar rechtswidrig, das Anatem gegen ungeborene auszusprechen. Nur: Wen interessierte das?
MI
Administrator


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 1710
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 12. Aug 2005 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, dass ihr beiden (gast und pfnuesel) einfach verschiedene Auffassungen von Recht habt.

Natürlich unterlag die Kirche einer gewissen Art von "Gesetzen", wie sie in der Bibel standen und von den anderen Päpsten ausgerufen worden waren, und die Fürsten achteten darauf, dass diese ungefähr eingehalten wurden. Dies ist allerdings kein wirklich gültiges Recht im heutigen Sinne, und allzuoft in der Geschichte wurde es übergangen.

Dasselbe gilt für das angeführte "Stammesrecht". Dieses "Recht" entstand meiner Meinung nach aus der anarchischen Ordnung der Stämme: Diejenigen, die die größten Säbel schwangen und gleichzeitig großes Geschick bewiesen, die konnten den anderen ihre Vorstellungen aufzwingen - und das nannten sie dann Recht.
Das dieses Recht oft übergangen wurde steht außer Frage (weswegen ich es auch nicht als "Rechtssystem" anerkennen würde).

Recht ist einfach nicht gleich Recht.
Gruß
MI

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Franklin D. Roosevelt
Gast






BeitragVerfasst am: 12. Aug 2005 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mi - um es mit anderen Worten zu sagen: Wer sich mit dem Mittelalter befasst, muß sich von der heutigen Denkweise lösen. Man muß eben alles im Blickwinkel jener Zeit sehen.
Recht gab es - seit sich Menschen zu Völkern zusammengeschlossen hatten -
schon immer. Das sagt auch die überlieferte Philosophie: "das Recht ist da" - und zwar das "alte Recht" - das von Generation zu Generation überlieferte Recht.
Die Könige der Völker ( Stammesherzoge ) wurden streng kontrolliert von den "Großen" - dies galt auch bis ins später Mittelalter für die Könige und Kaiser ! Zu Reichs- und Landtagen erschienen die Fürsten - und zwar nicht nur die Geladenen - ja es gab noch nichteinmal "Listen" wer alles auf dem Reichstag erscheinen "dürfe" - das entschied sich von Situation zu Situation.
Wichtige Beschlüsse wurden gefasst, die aber i.d.R. Regionales oder Partikulares zu regeln hatten, die Beschlüsse wurden dabei von den bedeutendsten Fürsten einvernehmlich mit dem König zuwege gebracht - Mehrheitsbeschlüsse gab es noch lange nicht !
Und auch in der frühen Kirche gab es solch ein überliefertes Recht.
Dadurch, daß der Klerus über viele Mitglieder verfügte, die lesen und schreiben konnten ( im Gegensatz zu den Fürsten ), konnte das "geschriebene Recht" früher praktiziert werden. Aber auch im Klerus hatte der König/Kaiser ein Mitsprache- und Mirwirkungsrecht, das er i.d.R. durch seine "Kapelle" ausübern liess; eine nicht unbedeutende Zahl von adeligen oder mönchischen "Theologen" waren in der Kapelle des Königs/Kaisers beschäftigt.

Wohin wollte ich zielen ? Heute z.B. wird ein päpstlicher Bann weder angedroht noch ausgesprochen. Und auch im Mittelalter - z.Zt. der Staufer - begann das Anatem seinen "Schrecken" zu verlieren, und zwar vermutlich zufolge von Rechtsmißbräuchlickeit. Denn bald , nachdem das Instrumentarium ob seiner "Wirkung" erkannt war, waren es ja beileinige nicht mehr nur die Päpste - alsbald begannen auch die Erzbischöfe, dann die Bischöfe und sogar die Äbte den Bann auszusprechen. Und irgendwann wurde "das Bannen" sogar wiederholt ... ( ich denke da an den ausgeleerten Eimer, den ich immer wieder nochmals ausleere, ohne ihn aber je wieder zu füllen ... ? ).

Nicht nur der Bann war oftmals rechtsmißbräuchlich - seine Folge, daß die Vasallen des Königs nicht mehr an ihren Treueeid gebunden sein sollten, war ebenso rechtsmißbräuchlich, denn es würde so tiefgreifende Einschnitte für das Lehenswesen ( als Garant der königl. / kaiserl. Macht ) bedeutet haben, daß es weder im Interesse der Kirchenfürsten noch im Interesse der Laienfürsten sein konnte, den Papst oder die Bischöfe mit dem Anatem nach Belieben "umzugehen".

Und wo wäre denn in der Bibel - wenn sie die Basis des Kirchenrechts sein sollte - die Rechtsgrundlage für den Bann zu finden ?

Gruß gast
pfnuesel



Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 120
Wohnort: Zürich

BeitragVerfasst am: 13. Aug 2005 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Und auch im Mittelalter - z.Zt. der Staufer - begann das Anatem seinen "Schrecken" zu verlieren, und zwar vermutlich zufolge von Rechtsmißbräuchlickeit.


Eher aufgrund inflationärem Gebrauch.

Anonymous hat Folgendes geschrieben:
Nicht nur der Bann war oftmals rechtsmißbräuchlich - seine Folge, daß die Vasallen des Königs nicht mehr an ihren Treueeid gebunden sein sollten, war ebenso rechtsmißbräuchlich, denn es würde so tiefgreifende Einschnitte für das Lehenswesen ( als Garant der königl. / kaiserl. Macht ) bedeutet haben, daß es weder im Interesse der Kirchenfürsten noch im Interesse der Laienfürsten sein konnte, den Papst oder die Bischöfe mit dem Anatem nach Belieben "umzugehen".


Der Kirchenbann wird gegen den Kaiser/König/Fürst und alle seine Anhänger ausgesprochen. Logisch, dass niemand Anhänger eines Gebannten sein will, oder? Zwar kann nur der Papst selber Untertanen von ihrem Treueeid entbinden, doch was ist einem Papst lieber: Eine komplett gebannte Region, oder Vasallen die sich vom Gebannten abwenden und sich somit für den Papst bekennen? Ich kann mich hier nur wiederholen: Das Recht von dem du sprichst mag durchaus existieren, hatte aber niemals den heutigen Stellenwert.

Die Grundlage für diese Machtfülle in den Händen des Papstes hat Hildebrand übrigens selber gelegt und zwar in seinen 27 Leitsätzen der "Dictatus Papae". Dort wird auch die Universalherrschaft des Papstes und die Unfehlbarkeit der römischen Kirche geregelt. Also: Wie soll ein Universalherrscher, der sich niemals irrt unrechtmässig handeln?
MI
Administrator


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 1710
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BeitragVerfasst am: 14. Aug 2005 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

@gast

Ich gebe dir Recht, wenn du sagst, dass man früher eine Art Recht hatte, und deinen Beschreibungen stimme ich auch zu; allerdings ist die Bibel der Kirche Rechtsgrundlage. Alle Gesetze und Dogmen die die Kiche erlassen möchte, muss sie auf irgendeine Weise auf die Worte Jesu zurückzuführen sein. Die einzige Ausnahme bilden hier die Grundsätze von sogenannten Heiligen (wie der Mönch Franziskus, z.B.).

Du fragst, woher die Kirche die Grundlage für einen Bann nimmt und ich sage dir, dass dieser Grundsatz sich sicherlich irgendwo in die Bibel hineininterpretieren lässt, egal ob er dann im völligen Widerspruch zum Rest der Bibel stehen würde oder nicht.
Aber das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist, dass über 90% der Bevölkerung des Mittelalters (mit Ausnahme des Klerus und vieler Adelige) die Bibel doch gar nicht LESEN konnten, man konnte den Leuten doch einen vom Pferd erzählen - und das wurde doch die ganze Zeit gemacht (wo findest du zum Beispiel die Hölle in der Bibel; Jesus jedenfalls erklärt, dass alle Leute zum "Vater" kommen werden). Die Kirche hat also im Prinzip keine Grundlage für einen Bann, führt ihn aber dennoch fast ungehindert durch. Warum?
Die kleineren Leute konnten dagegen nichts unternehmen, die niederen Adeligen konnten unter Druck gesetzt werden (zumal sie auch selber nicht lesen konnten; erst nach der Jahrtausendwende begannen meinen Informationen nach die Adeligen damit lesen zu lernen - Ausnahmen gab es natürlich immer - also in jener Zeit als der Bann der Kirche langsam ihre Stärke verlor) und die Fürsten und Könige konnten sich nur gemeinsam dagegen auflehen.

Ansonsten stimme ich pfnuesels letzten Abschnitt voll und ganz zu. Der Papst nannte sich unfehlbar und das Volk hat es geglaubt. Derselben Technik (Unfehlbarkeit) bedienten sich doch auch später die absoluten Herrscher.
Die Kirche hatte Recht, und basta.
Nur hatte die Kirche keine so großen Armeen wie Frankreich oder England und musste sich gegebenenfalls deren Willen beugen (wenn nicht gerade eine andere Partei sich als dessen Verbündeter erklärte). Im frühen Mittelalter waren vielleicht (von Karl dem Großen einmal abgesehen) die Herrscher der Länder einfach nicht stark genug, oder nicht stärker als die Verbündeten des Heiligen Stuhls, sodass sie sich nicht wehren konnten.

So sehe ich das.
Gruß
MI

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