oberhaenslir
Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 428
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Verfasst am: 18. Jan 2014 18:06 Titel: 'Investitur' (= Einkleidung) |
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Mit 'Investitur' (= Einkleidung) wird die Einsetzung eines Priesters in sein Amt bezeichnet.
Es muss unterschieden werden, auf welche Person sich das Verbot der 'Laieninvestitur' bezieht:
auf einen Laien (König), der Priester investiert
auf Kleriker, die Laien investieren
auf einen Laien, der die Investitur erhält
auf einen Kleriker, der von einem Laien die Investitur erhält
http://de.wikipedia.org/wiki/Investitur |
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