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Beaucor
Anmeldungsdatum: 24.02.2013 Beiträge: 2
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Verfasst am: 24. Feb 2013 13:40 Titel: Spätmittelalter: Was gehörte den Bauern? Wem gehörten die Ba |
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Meine Frage:
Hallo,
Ich bräuchte für eine Arbeit für die Schule einige Informationen über das Leben von Bauern. Es geht um das Spätmittelalter bzw um die frühe Neuzeit.
Es geht um den Besitz der Bauern. Gehörte denen der Hof, in dem sie lebten, oder die Felder, die sie bestellten? Hatte man Vieh? Saatgut? Geld?
Und: Gehörten die Bauen jemandem oder waren sie frei? Wem hatten sie welche Steuern zu leisten? Mussten sie sich für den Krieg zur Verfügung stellen?
Meine Ideen:
Ich habe schon im Internet zu dem Thema recherchiert, blicke aber nicht ganz durch. Es sind immer wieder die Begriffe Leibeigene oder Hörige zu lesen, aber was ist da jetzt was?
Und auch wen welche Steuern betreffen, konnte ich nicht ausmachen.
Ich wäre für Hilfe wirklich dankbar,
beaucors |
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oberhaenslir

Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 428
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Verfasst am: 25. Feb 2013 08:11 Titel: Bauern in Mitteleuropa im Spätmittelalter |
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Bauern in Mitteleuropa im Spätmittelalter:
"(…) Seit dem hohen Mittelalter gerieten die Bauern in wachsende Abhängigkeit von ihren Grundherren, nur vereinzelt behaupteten die Bauern ihre Freiheit (z. B. Dithmarschen, Land Hadeln, Ostfriesland, Tirol, Bregenzerwald). Außerhalb dieser Gebiete gab es nur wenige Freibauern. Einige Bauern waren zwar persönlich frei, aber die Verfügung über ihr Eigentum war durch die Abhängigkeit von der Grundherrschaft beschränkt. Ein großer Teil der Bauern waren sogar selber Leibeigene. In vielen Gegenden Westdeutschlands hatten Bauern in Haufendörfern keinen dauerhaften Besitz an ihren Äckern, sondern ihren Anteil an der Gewanneflur, die regelmäßig neu aufgeteilt wurde. In Gegenden mit Streusiedlung dagegen hatte jeder Bauernhof seine Ackerfläche. In Gegenden, die im Lauf des Mittelalters kolonisiert wurden, gehörte zu jedem Bauernhof eine Hufe."
http://www.wissen.de/lexikon/leibeigenschaft
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Zuletzt bearbeitet von oberhaenslir am 01. März 2013 19:16, insgesamt einmal bearbeitet |
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Beaucor
Anmeldungsdatum: 24.02.2013 Beiträge: 2
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Verfasst am: 27. Feb 2013 17:57 Titel: |
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Danke mal für deine Hilfe.
Habe ich das so richtig verstanden:
Ein Leibeigener hatte ein Haus, in dem er lebte und durfte/musste die Felder seines Herren bewirtschaften. Dafür zahlte er ihm Abgaben und Frondienste. Sein Herr war auh zugleich sein Richter.
War das soweit korrekt? Dann hätte ich noch folgende Fragen:
1. Wer waren die Herren? Nur Adelige oder konnten das auch Geistlche sein?
2. Was waren Frondienste? Was machte man da?
3. Was ist der Zehent?
4. Konnte der Herr als Richter nach Willkür gegen die Bauern vorgehen?
5. wieviele Bauern unterstanden da einem Herren? |
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oberhaenslir

Anmeldungsdatum: 30.11.2008 Beiträge: 428
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Verfasst am: 01. März 2013 19:14 Titel: Leibeigene = Sklaven |
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"Leibeigenschaft
persönliche Abhängigkeit eines Menschen von einem Herrn, ohne Freizügigkeit und mit vielfältigen Geld-, Sach- und Dienstpflichten des Leibeigenen, der auch der Erlaubnis seines Herrn bedarf, wenn er heiraten will. Die Leibeigenschaft war besonders ausgeprägt 1. im Mittelalter im westlichen Deutschland als (allmählich sehr gemilderte) Abhängigkeit mit meist nur in geringer Höhe zur Anerkennung der Leibeigenschaft erhobenen Abgaben (Leib- und Heiratszins; im Todesfall Besthaupt, Bestkleid) (…)"
http://www.geschichteboard.de/posting.php?mode=reply&t=3720
Höflicher Hinweis: Der Konditional von 'brauchen' lautet übrigens 'brauchte', nicht 'bräuchte'. |
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wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 66426
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