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Jeanny
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Erfurt
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Verfasst am: 17. März 2007 12:23 Titel: gerichtssystem und rechtssystem zu cicero |
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HILFE....ich hab ein riesen problem, meine lehrerin hat mir bis dienstag die aufgabe gegeben, einen vortrag zum gerichtssysteem und rechtssystem zu ciceros zeit gegeben, jedoch find ich sehr wenig dazu=(...
könnt ihr mir helfen, denn ich muss wissen, wie eine rede aufgebaut ist, was für prozesstypen es gibt und wie sie aufgebaut sind und die festen abläufe im gericht....
es ist wirklich so dringen........
wäre total lieb...
lg jeanny |
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TcHamP Mod Materialien
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 152 Wohnort: Eisingen
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Jeanny
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Erfurt
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Verfasst am: 17. März 2007 13:08 Titel: |
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ja, danke, dass hilft mit etwas weiter nur brauch ich jetzt noch den gerichtsverluaf und so...und wie die reden aufgebaut sind, wobei ich dazu was gefunden habe, ich bin mir aber nicht sicher, ob die stimmt:
Einleitung
exordium
Erregen von Aufmerksamkeit und Wohlwollen
Hauptteil
proposito
Beweisziel
narratio
Darlegen des Sachverhaltes
argumentatio
Beweisführung
probatio
Beweis
refutatio
Widerlegung der Gegenargumente
Schluss
peroratio
Zusammenfassung, Erzeugung von Zustimmung |
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TcHamP Mod Materialien
Anmeldungsdatum: 15.03.2007 Beiträge: 152 Wohnort: Eisingen
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MI Administrator
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 1710 Wohnort: München
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Verfasst am: 17. März 2007 14:56 Titel: |
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Theoretisch erscheint dein Aufbau nachvollziehbar, wobei probatio=confirmatio=argumentatio ist, denn die Beweisführung läuft ja jeweils auf die Beweise hin... Wir haben dort im Deutschunterricht zumindest keine Unterscheidung gemacht.
Teilweise erfolgt nach der narratio auch noch eine propositio, die die Struktur der Rede wiedergibt.
In dem Zusammenhang ist es vielleicht auch ganz sinnvoll, einmal Reden von Cicero zu betrachten. Hier einmal ein Link zur deutschen Übersetzung einer der berühmtesten Reden: Cicero gegen Catilina
Zum Rechts- und Gerichtssystem. Der Senat war natürlich NICHT das Gericht, sondern lediglich das rechtsgebende Organ. Nur in Einzelfällen durfte er die Gerichtsbarkeit ausüben.
Das Römische Recht bestand zur Zeit Cicero glaube ich schon aus zwei Teilen. Dem ius civile (für die römischen Bürger, auf Grundlage des griechischen Zwölftafelgesetzes) und dem ius gentium (für Streitigkeiten zwischen römischen Bürgern und Einwohnern anderer Reiche. Das Recht wurde notwendig, als der Außenhandel für Rom immer wichtiger wurde).
Für beide Rechte gibt es einen speziellen "Richter", den Praetor (wobei Praetoren nicht unbedingt Richter sind, aber sie waren es teilweise), unterschieden in "Praetor urbanus" (für ius civile) und "Praetor peregrinus" (für ius gentium). Wichtig: Der Praetor war ein römischer Beamter und gehört NICHT zum Senat, hat aber den Anspruch nach seiner Amtszeit dort hineingewählt zu werden.
Der Praetor war der zweithöchste Beamte des römischen Reiches. Der praetor urbanus handelte "im Auftrag des Volkes" (lege populi) und sammelte Informationen zur Sache, die er dann den geschworenen Richtern übergab, bevor er auch auf Grundlage ihrer Entscheidung schließlich Recht sprach.
Nur in Fällen von Hochverrat und ähnlich schweren Delikten durfte der Senat tatsächlich rechtsprechen, ansonsten war es immer nur den römischen Beamten zugebilligt.
So war es zumindest in der römischen Republik so um 2. Jhd. vor Christus und das änderte sich meines Wissens auch erst mit dem Untergang der Republik, was ja in Ciceros Zeit fällt.
Da vorher teilweise andere Infos vorlagen, habe ich meine Informationen mit Hilfe des Schülerduden Geschichte und des Brockhaus (und zusätzlich der Wikipedia) grob überprüft. Die Abschnitte der Rede entstammen meinem Deutschheft.
Gruß
MI _________________ I have seen war, I hate war
Franklin D. Roosevelt |
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Jeanny
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Erfurt
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Verfasst am: 18. März 2007 11:00 Titel: |
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ihr seit einfach nur spitze=)......
zum römischen recht hab ich es auch so gefunden, war mir allerdings nicht sicher, ob das stimmt, aber jetzt bin ich mir sicher=)....
nur ist meine eine frage noch nicht so geklärt, was es für prozessformen gibt und welche abläufe so ein gericht hatte, ich hab da nur rausgefunden, dass die senatoren in der toga erscheinen und der einladende beamte die schlage vorträgt und die senatoren die einzelnen meinungsäußerungen aufrufen, aber ich glaub, dass ist nicht wirklich richtig, oder??
lg jeanny.... |
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MI Administrator
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 1710 Wohnort: München
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Verfasst am: 18. März 2007 11:14 Titel: |
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So dürfte es ausgesehen haben, wenn über Hochverrat oder so etwas im Senat gerichtet wurde (siehe Cicero gegen Catilina).
Bei "niederen" Dingen war der Senat natürlich nicht das Gericht. Dann hätten die sich ja nur noch mit der Gerichtsbarkeit beschäftigt und nicht mehr mit dem Rechtssystem.
Wie gesagt. Dazu war der Praetor wohl der Richter, der das Urteil sprach, aber auch die einzelnen Fakten zusammentrug (unter Mithilfe des Anklägers, aber natürlich musste er die überprüfen). In vielen Fällen scheint es auch noch ausgewählte Geschworene gegeben zu haben, die den Richter bei der Rechtssprechung unterstützten. Vielleicht kann man sich das so vorstellen wie die heutigen Schwurgerichte in den USA, allerdings weiß ich leider nicht mehr darüber.
Gruß
MI _________________ I have seen war, I hate war
Franklin D. Roosevelt |
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Jeanny
Anmeldungsdatum: 17.03.2007 Beiträge: 4 Wohnort: Erfurt
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Verfasst am: 18. März 2007 16:07 Titel: |
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hey danke, du hast mir riesen großen gefallen getan.
danke=)
ich schreib dir dann, was ich für ne note bekommen habe=)
lg jeanny |
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wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 137866
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wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 137866
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wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 137866
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