Joni92
Anmeldungsdatum: 24.12.2021 Beiträge: 1889
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Verfasst am: 14. Feb 2023 16:18 Titel: |
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Wenn Sie ungekündigt ausgesteuert wurden, bedeutet dies, dass Sie Ihren Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft haben und nicht mehr krankgeschrieben werden können. In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen. Beachten Sie, dass Sie in der Regel spätestens drei Monate vor Ablauf Ihres Krankengeldanspruchs arbeitssuchend gemeldet sein müssen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Wenn Sie diese Frist versäumen, kann es sein, dass Sie eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld bekommen.
Neben der Meldung beim Arbeitsamt sollten Sie auch Ihre Gesundheitssituation mit Ihrem Arzt besprechen. Gemeinsam können Sie mögliche Behandlungen oder Therapien besprechen, um Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Es kann auch hilfreich sein, sich über Rehabilitation und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Es ist wichtig, dass Sie während dieser Zeit aktiv bleiben und sich um Arbeit bemühen. Das Arbeitsamt kann Ihnen dabei helfen, passende Stellenangebote zu finden oder Weiterbildungen zu planen. Wenn Sie Ihre Pflichten als Arbeitsloser vernachlässigen, kann dies zu Sanktionen führen, die Ihre finanzielle Situation verschlechtern können.
Weitere Infos helfen, das Thema noch genauer zu durchschauen. |
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