Autor |
Nachricht |
Keine Ahnung Gast
|
Verfasst am: 10. Feb 2006 18:11 Titel: Grundherrschaft |
|
|
was ist der unterschied zwischen grund- und gutsherrschaft? |
|
|
Baur Gast
|
Verfasst am: 10. Feb 2006 18:15 Titel: |
|
|
Ein Stein im Walde!
Frag nach!! |
|
|
MacHarms
Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 622 Wohnort: Hamburg
|
|
|
Keine Ahnung Gast
|
Verfasst am: 12. Feb 2006 10:15 Titel: |
|
|
ich hab davor schon unter encarta geguckt und da war gutsherrschaft eigentlich genauso beschrieben wie grundherrschaft. der einzige unterschied der dort stand war eben, dass das gebiet bei der gutsherrschaft geschlossen ist, aber das kann jawohl nicht alles sein. bzw. steht in wikipedia über gutsherrschaft ziemlich wenig. |
|
|
Hlg. U. Gast
|
Verfasst am: 12. Feb 2006 17:31 Titel: |
|
|
gutsherrschaft ist grundherrschaft ... wobei man halt v.a. unterscheiden muss, wie der herr zum grund/ gut kommt ... und im mittelalter war das eine sache des lehnswesens ... damals waren die lehen auch zusammenhängend, also ist das nicht das entscheidende merkmal ...
... ich würd sagen, schlicht und ergreifend is der unterschied ein zeitlicher/ begrifflicher ... in der neuzeit spricht man eben von gutsherr statt grundherr .. genauso, wie man von leibeigenen und nicht mehr von sklaven spricht ... |
|
|
Keine Ahnung Gast
|
Verfasst am: 13. Feb 2006 08:57 Titel: |
|
|
sklave und leibeigene sind doch nicht das selbe. schließlich wurden sklaven nicht mal als menschen angesehen, weshalb da schon der vergleich hinkt. nach längeren googlen hab ich dann eben nur noch den einen unterschied zwischen grund- und gutsherrschaft gefunden. nämlich das nicht nur adlige sondern auch bürger bei der gutsherrschaft als lehnsherren fungiert haben. zudem haben sie die in der gutsherrschaft die lehensherren mehr mit der arbeit der bauern beschäftigt.
bin mir aber nicht sicher ob das stimmt, da die quelle nicht sehr zuverlässig wirkte. |
|
|
Hlg. U. Gast
|
Verfasst am: 13. Feb 2006 13:10 Titel: |
|
|
das ist nicht korrekt, dass im lehnswesen nur adlige was bekommen haben ...
nach dem sachsenspiegel eikes gibt es beim lehnswesen die heerschildordnung, nach der auch ministeriale lehen bekommen konnten und die sind der masse nach unfreie, im weiteren sinne sogar leibeigene gewesen.
man kann durchaus einen leibeigenen mit einem sklaven gleichsetzen. lässt man mal sie sache mit der "menschlichkeit" weg, weil sogar schon die römer den sklaven im 12-tafel-gesetz unter schutz gestellt haben, bleibt die gemeinsamkeit, dass beide für extrem wenig geld (oder gegenleistung) viel arbeiten und gleichzeitig rechtlos, bzw. auf gedeih und verderb auf ihren herrn angewiesen sind ...
... und zu googeln im allgemeinen ... es ist eine sache, im i-net viele infos zu finden ... eine andere ist es (und das wäre die sogenannte medienkompetenz), dinge nach ihrer richtigkeit zu bewerten .. wobei du letzteres ja schon halbwegs erfüllt hast@"nicht ganz zuverlässige quelle" |
|
|
wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 138145
|
|
|
wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 138145
|
|
|
wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 138145
|
|
|
wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 138145
|
|
|
Xavierro997
Anmeldungsdatum: 25.04.2024 Beiträge: 1
|
Verfasst am: 25. Apr 2024 15:29 Titel: |
|
|
Der Unterschied zwischen Grundherrschaft und Grundherrschaft liegt darin, wie Macht und Kontrolle über das Land verteilt sind. Grundherrschaft bedeutet, dass der Grundbesitzer die absolute Macht über seine Ländereien hat, oft einschließlich der Gerichtsbarkeit über die Bauern, die das Land bewirtschaften. Lokale Herrschaft bedeutet, dass Ländereien von einem höheren Herrn an einen Grundbesitzer oder Feudalherren verpachtet werden, wobei der Herr Eigentümer des Landes bleibt und einen gewissen Einfluss auf dessen Verwaltung haben kann, aber nicht über die gleiche absolute Macht verfügt wie im Fall von Grundbesitzerregel. |
|
|
|