GoTo Ehrenmoderator
Anmeldungsdatum: 08.09.2004 Beiträge: 701
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Verfasst am: 19. Jun 2008 10:12 Titel: |
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Hey,
dann wollen wir doch doch mal ein paar anahltspunkte geben, nach was du genaus suchen musst.
Wenn du dich ein wenig mit der Geschichte auskennst, dürftest du recht bald feststellen, dass Hitler, also der Nationalsozialismus legal an die Macht gekommen ist. Daher ist der Begriff Machtergreifung eingetlich irsinnig, da Hitler wie schon erwähnt mit legalen Mitteln, als mittels der Weimarer Verfassung die macht "ansichgerissen" hat.
Ein wichtiger Punkt ist die Instabilität der Republik. Diese war nicht zu letzte bereits am Anfang, den Kriesenjahren der Weimarer Republik (1920-1923) durch zahlreiche Putschversuche und Aufstände arg gebeutelt. Aufgrund der Tatsache, das faktische jede Partei in den Reichstag einziehen konnte (es gab keine 5% Hürde wie heute) wurde es immer schwieriger eine parlamentarische Mehrheit zu finden, die eine Regierung stellen konnte. Daher folgte die Zeit der Präsidialkabinette . Hier regierte ein Kabinett stets mittels der Unterstützung des Reichspräsidenten, der der Regierung durch den Notstandsparagraphen die Gesetze zu verabschieden half. Schließlich musste Hindenburg jedoch einsehen,d as die Nationalsozialisten zu stark wurden (Young-Plan Kampagne, Reichstagswahlen) und er beschloss einen kühnen Plan, nämlich Hitler die geforderte Kanzlerschaft anzubieten in einem Kabinett von Liberalen, und Konservativen anderen Politikern, die ihn "an die Wand quetschen sollten bis er quietsch" (Zitat ist von Papen). Tja doch das geschah (leider) nicht. Hitler nutze Begebenheiten geschickt aus ( Reichstagsbrand ) und erließ, noch mit Hindenburgs Hilfe die Reichstagasbrandverordnung und das Ermächtigungsgesetz somit hatte Hitler diktatorische Vollmachten erhalten und das auf legalem Weg !
Somit siehst du, dass die Weimarer Verfassung in gewisser Weise, gestützt mit den Situtaionsereignissen und einem geschickten handlen Hitlers den Nationalsozialismus begünstigten. |
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