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sefola Gast
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Verfasst am: 29. Jun 2005 17:38 Titel: diktatur und absolutistischer herrscher |
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hi, ich habe wirklich keine ahnung...
was ist denn der unterschied zwischen einem diktatur und absolutistischer herrscher? |
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Talh Moderator
Anmeldungsdatum: 07.11.2004 Beiträge: 251 Wohnort: Frankfurt a.M.
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Verfasst am: 29. Jun 2005 17:56 Titel: |
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Ein Diktator ist im Grunde "nur" ein Herrscher, dessen Macht sich auf eine Minderheit stützt oder der nicht unter demokratischen Methoden an die Macht kam.
Ein absolutistischer Herrscher hingegen erlangte seine Macht durch Erbfolge (oft mit "göttlicher Legitimation"), er stellt sich über das Gesetz und kann in seinem Lande tun und lassen, was er will. |
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Angus
Anmeldungsdatum: 14.05.2005 Beiträge: 66
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Verfasst am: 29. Jun 2005 18:36 Titel: |
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Hm da bin ich mir nicht so sicher. Im Prinzip ist es doch das selbe, nur dass es den Begriff Absolutismus eutzutage nicht mehr gibt. Beide haben die totale Macht im Staate und können wie du schon sagst tun und lassen was sie wollen. Oder liegt der Unterschied nur in der Vererbbarkeit? |
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Irenchen
Anmeldungsdatum: 28.06.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 29. Jun 2005 18:47 Titel: |
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Ist das nicht so, dass der Begriff Absolutismus nur dann benutzt wird wenn Könige an der macht waren.
In der genauen Begriffserklärung steht:
Absolutismus:Wenn der Fürst in seinem Staat Gesetze geben und aufheben kann, wie er will, herrscht er absolut. In der Absolutismus bezeichneten geschichtlichen Herrschaftsform, die im 17. Jahrhundert entschanden ist, wird der König oder der Fürst als einzige Quelle von Gesetz und Macht anerkannt.
Unter Diktatur versteht man die Herrschaftsform, z.B.die Hitler betrieben hat.Er hatte zwar auch die volle Kontrolle, er war aber kein König.  |
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Devin Cant Moderator

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 270
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Verfasst am: 29. Jun 2005 19:44 Titel: |
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Unser Geschichtslehrer meint, dass der Unterschied darin liegt, dass ein Diktator für eine bestimmte Idee (z.B. Nationalsozialismus) handelt und ein absolutistischer Monarch im Großen und Ganzen für sein Land.
Außerdem ist der Monarch ein rechtmäßiger Herrscher, was ein Diktator meist nicht ist. _________________ "Wenn man eine ruhmvolle Tat zu erzählen hat, so braucht man nicht zu sagen, dass sie ruhmvoll gewesen ist. Die einfache Darstellung des Verlaufes enthält das Lob. Nicht dem Erzähler, sondern dem Leser gebührt, die Anerkennung zu spenden." - v. Moltke |
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MI Administrator

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 1710 Wohnort: München
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Verfasst am: 29. Jun 2005 19:52 Titel: |
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Definition Diktatur (Wikipedia):
Unter einer Diktatur (v. lat. dictatura) versteht man die Zwangsherrschaft durch eine Person, eine politische Partei oder eine Minderheit oder Gruppe von Menschen über ein Volk.
absolutistische Herrschaft:
Ein absolutistischer Herrscher ist, soweit ich weiß, ein König, der alle drei Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) hat und somit überall die obere Instanz ist.
Der Untschied liegt also meiner Meinung nach in der "Zwangsherrschaft" - der König war ja "vom Volke gebilligt".
Gruß
MI _________________ I have seen war, I hate war
Franklin D. Roosevelt |
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sefola Gast
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Verfasst am: 29. Jun 2005 20:12 Titel: |
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Talh hat Folgendes geschrieben: | Ein Diktator ist im Grunde "nur" ein Herrscher, dessen Macht sich auf eine Minderheit stützt oder der nicht unter demokratischen Methoden an die Macht kam.
Ein absolutistischer Herrscher hingegen erlangte seine Macht durch Erbfolge (oft mit "göttlicher Legitimation"), er stellt sich über das Gesetz und kann in seinem Lande tun und lassen, was er will. |
das stimmt aber es gibt noch was anderes meinte unser lehrer...aber ka was.. |
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pfnuesel
Anmeldungsdatum: 04.11.2004 Beiträge: 120 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 08. Jul 2005 15:58 Titel: |
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Zitat: | Diktatur
[lateinisch] die, Herrschaftsform mit unbeschränkter Macht einer Person oder Gruppe; besonders als Gegensatz zur Demokratie verstanden. Zu unterscheiden sind: 1)die vorübergehende Vereinigung außerordentlicher Machtbefugnisse zur Überwindung von Notlagen (Notstandsdiktatur); sie erlaubt Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. 2)die dauernde Konzentration der gesamten Macht in der Hand eines Einzelnen oder einer Gruppe, häufig mit ideologischer Begründung (eigentliche Diktatur). Die Diktatur als Dauerherrschaft ist verbunden mit der Unterdrückung der Opposition, der Aufhebung der Gewaltenteilung, der Ausschaltung oder Behinderung der Öffentlichkeit bei der Kontrolle politischer Macht sowie der weitgehenden Einschränkung der verfassungsmäßigen Grund- und Mitwirkungsrechte der Bürger. Sie stützt sich meist auf eine Partei, auf das Militär oder das Proletariat. Die national- und sozialrevolutionären Bewegungen des 20.Jahrhunderts (Faschismus, Nationalsozialismus, Kommunismus) entwickelten die Form der totalitären Diktatur (Totalitarismus).
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001 |
Zitat: | Absolutismus
der, Regierungsform der Monarchie, in der der Herrscher die von Mitwirkungs- und Kontrollorganen nicht eingeschränkte Herrschaftsgewalt innehat. Der Fürst steht dabei als Träger der Souveränität über den Gesetzen, bleibt aber an die Gebote der Religion, an das Naturrecht und die Staatsgrundgesetze gebunden (nicht in der Despotie und im Totalitarismus). Die absolute Monarchie des 17. und 18.Jahrhunderts setzte sich nach einer Phase des Frühabsolutismus (15./16.Jahrhundert) angesichts der Erschütterung der staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in den Religionskriegen des 16.Jahrhunderts durch. In der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts bildete sich der aufgeklärte Absolutismus (Friedrich der Große, JosephII.) aus (Aufklärung). Der Absolutismus wurde theoretisch durch Machiavelli begründet, von J.Bodin und T.Hobbes formuliert. Kernbegriffe waren die Ideen der Souveränität und der Staatsräson sowie die Lehre vom Gesellschaftsvertrag, in der Wirtschaftspolitik der Merkantilismus. Seit der Französischen Revolution wurde der Absolutismus durch liberale Verfassungen abgelöst. Die geschichtliche Bedeutung des Absolutismus besteht v.a. darin, dass er versuchte, die Macht der privilegierten Stände (Adel und Klerus) zu brechen.
(c) Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2001 |
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Inga-Katinga Gast
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Verfasst am: 25. Sep 2005 19:47 Titel: Re: diktatur und absolutistischer herrscher |
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sefola hat Folgendes geschrieben: | hi, ich habe wirklich keine ahnung...
was ist denn der unterschied zwischen einem diktatur und absolutistischer herrscher? |
Moin Sefola,
hab auch keine Ahnung und das gleiche thema in Sozi!!
Bye  |
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Gast Gast
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Verfasst am: 27. Sep 2005 09:58 Titel: |
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der absolute Herrscher / Regent bezieht seine Machtposition aus einer von Anfang an legitimierten Grundlage (verfassung ); das kann z.B. dynastische Nachfolge sein ( muß nicht "Erbfolge" sein - könnte aber ggf. auch, wenn solches verfassungsmässig vorgesehen ist ) ... und - er kann sich auf sein Volk und den Adel stützen! Falls nicht - d.h. verlöre er die Souveränität und die Anerkennung, würde er zum Diktator werden, wenn sein "Amt" nicht zuvor durch Mord - Putsch - Revolution - Bürgerkrieg - Sturz ... beendet würde.
Der "Diktator" konnte durchaus auf legitime Weise zur Macht gekommen sein - zum Diktator wird er erst dann, wenn er eine "eigene Machtposition" aufbaut, mit der er in der Lage ist, gegen den Willen des Volkes und des Adels oder der übrigen politischen Kräfte, und wenn er auch g e g e n das allgemeine Wohl des gesamten Volkes "regiert" - also, gegen seine Verfassung handelt. Daher ist es eher nicht üblich, daß er vom legitimen Politiker zum illegitimen Diktator wird - eher sind Gewalt ( Putsch und Manipulation der polit. Kräfte ) der Anfang einer Diktatur.
Dabei muß eine Diktatur nicht zwangsweise nur eine Person als "Diktator"
(Kopf) haben - man erinnere sich: "Diktatur des Proletariats" - "Diktatur der kommun. Parteien" .
Diktatur schliesst jegliches demokratische Mitwirken oder föderalistische
Strukturen aus - hingegen hat manch absolutistische Macht sich auf quasi-demokratischen Basen abgesichert ( Parlament, Räte, Ministerien usw. ).
Man kann eine Reihe von Diktatoren - ausser A.H. - aufzählen - z.B. Stalin,Mussolini, Franco, in gewissem Sinne "Mao" ( chin. komm. Partei )
- oder "zuletzt" Sadamm Hussein - ..... alle aber, unterscheiden sich und ihre Diktatur im Detail von den anderen!
kurz und bündig und aus Sicht der välkischen Verfassung, würde ich im Wesentlichen zusammenfassen: "Absoluter Regent = legitim" - Diktator =
illegitim. |
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