MI Administrator

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 1710 Wohnort: München
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Verfasst am: 18. Dez 2011 01:20 Titel: |
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Der Leibherr hat Leibeigene - steht auch im Einleitungssatz.
Leibeigenschaft als Begriff ist damit also auch Leibherrschaft, der erste Begriff fokussiert damit die "Besitzten", also die Leute, die sich in Leibeigenschaft befinden, als quasi einem Herrn "gehören", und der zweite Term betont eher die "Besitzenden", also die Leibherrn, unter denen die Leibeigenen dienen mussten.
Gruß
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Franklin D. Roosevelt |
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