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Lisiii121
Anmeldungsdatum: 29.03.2011 Beiträge: 1
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Verfasst am: 29. März 2011 17:31 Titel: vorsteher eines männerklosters |
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Meine Frage:
Wer war der vorsteher eines männerklosters?
Meine Ideen:
habe keine ideen |
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chery Gast
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Verfasst am: 29. März 2011 19:46 Titel: |
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der Vorsteher eines Männerklosters heißt Abt  |
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Xabotis Moderator

Anmeldungsdatum: 29.12.2010 Beiträge: 319
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Verfasst am: 29. März 2011 21:06 Titel: |
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Genau genommen ist der Prior der Vorstand eines Klosters (lat. primus: Erster), der Abt haqtte lediglich den höchsten kirchlichen Rang inne.
 _________________ Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius) |
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gast174 Gast
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Verfasst am: 30. März 2011 09:52 Titel: |
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Klöster, die einen Abt als Vorsteher haben, werden durch einen Prior vertreten und Klöstern, denen kein Abt vorsteht, haben einen Prior als Vorsteher.
Die Antwort auf die oben gestellte Frage lautet also - abhängig vom Kloster - Abt/Prior. |
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Xabotis Moderator

Anmeldungsdatum: 29.12.2010 Beiträge: 319
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Verfasst am: 31. März 2011 20:47 Titel: |
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ich wiederhole: in der kirchlichen Hierarchie war der Abt über dem Prior, der Verwalter des Klosters war aber offiziell der Prior, daher waren in vielen Klöstern interne Machtkämpfe üblich.
 _________________ Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius) |
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gast174 Gast
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Verfasst am: 01. Apr 2011 15:24 Titel: |
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Wie gesagt, es ist abhängig vom Kloster bzw. Orden (vgl. c)):
"Prior (praepositus), auch Propst, Dekan, nennt heute das kath. Ordenswesen a) den 2. Oberen einer Mönchsgemeinschaft, der zugleich der Stellvertreter des Abts ist, b) den Oberen eines selbständigen Klosters, das nicht Abtei ist (Vgl. Priorat), oder c) allgemein den Vorsteher eines Klosters, z. B. bei Dominikanern, Augustinern oder Karmeliten" (LThK 8, 3. Aufl., Sp. 598).
Bzgl. der Machtkämpfe stimme ich dir natürlich zu, derer gab es reichlich...
Grüße |
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gast174 Gast
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Verfasst am: 01. Apr 2011 15:35 Titel: |
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Um Missverständnissen vorzubeugen: Nominell ist der Abt natürlich on top, allerdings gibt es nun mal Orden, die nicht über Abteien verfügen oder einen Abt kennen.
Aber das mit dem Ordensrecht ist eh so eine Sache, da gibt es eine Menge Sonderregulierungen; historisch betrachtet, ist das fast ein Konstitutivum von Orden & Klöstern (Vgl. z. B. Exemtionen --> Waren immer wieder ein Dorn im Auge der sog. Säkularpriester ). |
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