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MacHarms
Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 622 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 30. Jul 2007 10:03 Titel: Schatzfund |
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Ein Bericht im heutigen SPIEGEL "Das Glückskind" (Seite 51) veranlaßte mich, einmal nachzuforschen, wem der geschilderte Schatz denn nun gehört.
§ 984 BGB trifft hierzu folgende Regelung:
§ 984 (Schatzfund) Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, daß der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
Wikipedia teilt zum Schatzfund folgendes mit:
"In diesem Fall ist die Rechtslage in Deutschland durch den § 984 BGB oder - in den meisten Bundesländern - durch das so genannte Schatzregal geregelt."
Angesichts der eindeutigen Regelung des § 984 BGB und des Grundsatzes "Bundesrecht bricht Landesrecht" dürfte es m.E. keine vom BGB abweichenden Landesregalien (die noch aus dem Mittelalter stammen dürften) geben.
Liege ich da falsch?
Fundstelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Arch%C3%A4ologischer_Fund
Gruß von der Waterkant,
Peter |
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GoTo Ehrenmoderator
Anmeldungsdatum: 08.09.2004 Beiträge: 701
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Verfasst am: 01. Aug 2007 10:40 Titel: |
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Theoretisch liegst du richtig. Bunderecht bricht immer Landesrecht, sonst wäre das Land Hessen ein kommunistisches Land mit der Todesstrafe.
Alerdings wirft das die frage nach dem "Allgemeinwohl" wohl. Also wenn du einen Schatz auf deinem grundstück entdeckst, ist doch die Frage, ob der dann zwangsläufig dir ist oder der Bund was von ab haben will. |
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MacHarms
Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 622 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 01. Aug 2007 11:52 Titel: Schatzfund |
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GoTo hat Folgendes geschrieben: | Theoretisch liegst du richtig. Bunderecht bricht immer Landesrecht, sonst wäre das Land Hessen ein kommunistisches Land mit der Todesstrafe.
Alerdings wirft das die frage nach dem "Allgemeinwohl" wohl. Also wenn du einen Schatz auf deinem grundstück entdeckst, ist doch die Frage, ob der dann zwangsläufig dir ist oder der Bund was von ab haben will. |
Nun, wenn ich auf meinem Grundstück hier in Hamburg z.B. ein güldenes Kruzifix aus dem 6. Jahrhundert ausbuddeln würde, dann könnte die für den Denkmalsschutz zuständige Behörde mir allenfalls verbieten, das Kreuz einzuschmelzen (Allgemeinwohl) - so weit würden hamburgische Regalien wohl reichen; das würde aber nichts an den Eigentumsverhältnissen an dem Kreuz ändern, s. § 984 BGB.
Den Bund ginge die ganze Angelegenheit gar nichts an, allenfalls die Freie und Hansestadt Hamburg.
Hier noch interessante Veröffentlichungen, die ich gerade ausgegraben habe ("ausgegraben" paßt hier gut):
http://www.vdsh-ev.de
Gruß von der Waterkant,
Peter |
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GoTo Ehrenmoderator
Anmeldungsdatum: 08.09.2004 Beiträge: 701
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Verfasst am: 01. Aug 2007 17:08 Titel: |
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Da war ich mir eben nicht sicher, ob Bund bzw. Land da nicht doch ein Wörtchen mitreden willl und darf. |
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wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 138145
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