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normando
Anmeldungsdatum: 17.07.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 20. Jul 2007 00:06 Titel: Sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers |
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Hallo zusammen,
im Unterricht ging es um die bekannten sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers, wobei es sich gar nicht um eine Ergreifung handelt, sondern vielmehr um eine Ernennung (durch v. Hindenburg).
Im Gedächtnis blieben mir nur folgende, kann mir jemand mit dem Rest weiterhelfen?
1. Ernennung zum Reichskanzler
2. Reichstagsbrand
3. Wahl im März 33
4.
5.
6.
7. Röhm-Putsch
War da eventuell "Tag von Potsdam" und Reichtstagsentmachtung dabei?
Wäre super, wenn jemand die Lücken füllen kann. Danke. |
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MacHarms
Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 622 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 20. Jul 2007 05:56 Titel: |
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Die "magische Zahl" (von gerade) Sieben ist mir in diesem Zusammenhang zwar nicht geläufig; aber in die Lücken gehören m.E. mindestens noch folgende Ereignisse:
- Notverordnung vom 28.2.1933;
- Ermächtigungsgesetz vom 23.3.1933;
- Hindenburgs Tod am 2.8.1934.
Jetzt muß man das Ganze nur noch in die richtige Reihenfolge bringen.
Dabei mag diese Seite hilfreich sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung
Dort finden sich allerdings wesentlich mehr "Stufen der Machtergreifung".
Gruß von der Waterkant,
Peter |
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GoTo Ehrenmoderator
Anmeldungsdatum: 08.09.2004 Beiträge: 701
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Verfasst am: 23. Jul 2007 15:26 Titel: |
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Ergänzen könnte man noch den Tag von Potsdam 21. März 1933 |
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Tjamke
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: 01. Aug 2007 21:27 Titel: |
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Wichtig zum Verständnis dieser Stufen ist vielleicht auch, dass man sich klar sein muss, wann er es wie schafft die Grundpfeiler einer Demokratie auser Kraft zu setzen. So konnt ich mirs zumindest immer gut merken und dann ist es auch leicht nachzuvollziehen.
1. Ernennung zum Reichskanzler 30.1.1933
--> kommt legal an die Macht
2. Rechstag wird aufgelöst 1.2.1933
--> legislative nicht vorhanden
3. Notverordnung (Reichtagsbrand) vom 28.2.1933
--> Grundrechte außer Kraft gesetzt
4. Neuwahl des Reichtags 5.3.1933
--> erst nach der Notverordnung gibt es wieder eine legislative Kraft
5. Ermächtigungsgesetz vom 23.3.1933
--> Rechstag entmachtet sich selbst, Gewaltenteilung nicht mehr vorhanden und in Hitlers Position als Reichskanzler vereint Edit: und ich vergaß: das Organ der Volkssouvernität hat damit keine Funktion mehr
6. Hindenburgs Tod am 2.8.1934
--> Hitler vereint das Amt des Reichskanzler mit dem des Reichspräs. und erhält damit den Oberbefehl über die Reichswehr. Ich glaube er ernennt sich auch zum obersten Richter??? Damit wären alle drei Gewalten in seiner Macht
Tag von Potsdam kann man ja auch noch darein bringen...
lg tjamke
PS: ich wollt hiermit nicht das Ordnen der Ereignisse vorwegnehmen, aber sonst hätte ich meins nicht darstellen können...und falls jemand was verbessern will...gerne! |
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Devin Cant Moderator
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 270
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Verfasst am: 02. Aug 2007 13:08 Titel: |
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Tjamke hat Folgendes geschrieben: | 6. Hindenburgs Tod am 2.8.1934
--> Hitler vereint das Amt des Reichskanzler mit dem des Reichspräs. und erhält damit den Oberbefehl über die Reichswehr. |
Die Befehlsgewalt über die Wehrmacht erlangte Hitler jedoch erst am 04.02.1938, nachdem der damalige Reichskriegsminister, Generalfeldmarschall Werner von Blomberg, zurückgetreten war. _________________ "Wenn man eine ruhmvolle Tat zu erzählen hat, so braucht man nicht zu sagen, dass sie ruhmvoll gewesen ist. Die einfache Darstellung des Verlaufes enthält das Lob. Nicht dem Erzähler, sondern dem Leser gebührt, die Anerkennung zu spenden." - v. Moltke |
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Tjamke
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: 18. Aug 2007 11:10 Titel: |
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Echt? Wusst ich gar nicht. Vielen Dank!
Was hat er denn dann für eine Funktion als Präsident gegnüber der Reichswehr? Oberbefehl? Was sagt das denn aus?
lg tjamke |
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MacHarms
Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 622 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 18. Aug 2007 19:01 Titel: |
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Tjamke hat Folgendes geschrieben: | Echt? Wusst ich gar nicht. Vielen Dank!
Was hat er denn dann für eine Funktion als Präsident gegnüber der Reichswehr? Oberbefehl? Was sagt das denn aus?
lg tjamke |
Aus der Weimarer Verfassung:
Artikel 47
Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.
Das sagt doch eigentlich alles.
Gruß von der Waterkant,
Peter |
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Devin Cant Moderator
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 270
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Verfasst am: 19. Aug 2007 15:47 Titel: |
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Dazu noch:
Verordnung, betreffend die Übertragung des Oberbefehls über die Wehrmacht des Deutschen Reichs auf den Reichswehrminister vom 20. August 1919
Mit dem Inkrafttreten der Verfassung sind alle Teile der Wehrmacht des Reichs meinem Oberbefehl unterstellt.
Ich übertrage die Ausübung dieses Oberbefehls dem Reichswehrminister, soweit ich nicht unmittelbare Befehle erteile.
Gleichzeitig ist die Heeresverwaltung auf das Reich übergegangen und hat die Selbständigkeit der Heeresverwaltungen der einzelnen Länder aufgehört.
Link zur Verordnung
Wehrgesetz vom 23. März 1921
§8 [2] Der Reichspräsident ist der oberste Befehlshaber der gesamten Wehrmacht. Unter ihm übt der Reichswehrminister Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht aus. An der Spitze des Reichsheers steht ein General als Chef der Heeresleitung, an der Spitze der Reichsmarine ein Admiral als Chef der Marineleitung.
§ 15 Der Reichswehrminister hat, unbeschadet des Oberbefehls des Reichspräsidenten, das Recht, die vorübergehende Entsendung von Truppenteilen zu besonderen Zwecken aus einem Lande des Reichs nach einem anderen anzuordnen. Die Landesregierung ist in der Regel vorher zu hören.
Link zum Wehrgesetz
Wehrgesetz vom 21. Mai 1935
§3 (1) Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer und Reichskanzler.
(2) Unter ihm übt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus.
Link zum neuen Wehrgesetz
Nach der Ausschaltung von Blombergs sowie des Reichskriegsministeriums hatte Hitler die direkte Kontrolle über die Wehrmacht, da das neu geschaffene OKW wesentlich weniger Befehlsgewalt und mit dem späteren Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel einen treuen Lakaien Hitlers als Chef hatte.
EDIT:
Erlaß über die Führung der Wehrmacht vom 4. Februar 1938
Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus.
Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als "Oberkommando der Wehrmacht" und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.
Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.
Link zum Erlaß _________________ "Wenn man eine ruhmvolle Tat zu erzählen hat, so braucht man nicht zu sagen, dass sie ruhmvoll gewesen ist. Die einfache Darstellung des Verlaufes enthält das Lob. Nicht dem Erzähler, sondern dem Leser gebührt, die Anerkennung zu spenden." - v. Moltke
Zuletzt bearbeitet von Devin Cant am 03. Sep 2007 20:11, insgesamt einmal bearbeitet |
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Tjamke
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: 02. Sep 2007 18:04 Titel: |
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MacHarms hat Folgendes geschrieben: |
Aus der Weimarer Verfassung:
Artikel 47
Der Reichspräsident hat den Oberbefehl über die gesamte Wehrmacht des Reichs.
Das sagt doch eigentlich alles.
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Jaja, schon, dass ist ja auch das wie ichs eigentlich verstanden habe. Aber dann wurde was von Befehlsgewalt gesagt, die er erst 1938 bekam. Darum meine Freage, was er dann als Oberbehfelshaber überhaupt machen kann, wenn er keine Behfehlsgewalt hat. Aber wenn jemand bereit wäre mir den Unterscheid zu erklären, wär ich dankbar.
lg tjamke |
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MacHarms
Anmeldungsdatum: 11.11.2004 Beiträge: 622 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 03. Sep 2007 18:16 Titel: |
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Das mit der Befehlsgewalt Adolf Hitlers erst ab 1938 muß uns, bitte, Devin Cant erklären. Das ist mir nämlich auch schleierhaft.
Rechtlich gesehen hatte nämlich Adolf Hitler durch das "Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" vom 1. August 1934 sämtliche Befugnisse des Reichspräsidenten übertragen bekommen, also auch die des Art. 47 der Weimarer Verfassung.
An dieser verfassungsgemäßen Befugnis ändert sich m.E. nichts dadurch, daß einer der Adolf Hitler unterstellten und von ihm mit bestimmten Befugnissen ausgestatteten Generäle (oder Admiräle) zurücktritt oder entlassen wird.
Eine ganz andere Frage ist es, ob durch das Gesetz vom 1. August 1934 überhaupt das Amt des Reichspräsidenten schnurstracks abgeschafft und damit insofern die Verfassung geändert werden durfte; das wurde m.E. nicht einmal durch das sog. "Ermächtigungsgesetz" gedeckt. Aber das ist eine andere Geschichte.
Gruß von der Waterkant,
Peter |
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Devin Cant Moderator
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 270
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Verfasst am: 03. Sep 2007 20:32 Titel: |
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Ich dachte die von mir zitierten Verordnungen und Gesetze sind eindeutig. Zum Vergleich habe ich nun auch noch den "Erlaß über die Führung der Wehrmacht" von 1938 in meinen Beitrag eingefügt. Hier nochmal die wichtigsten Stellen:
"Mit dem Inkrafttreten der Verfassung sind alle Teile der Wehrmacht des Reichs meinem (= Reichspräsident) Oberbefehl unterstellt.
Ich übertrage die Ausübung dieses Oberbefehls dem Reichswehrminister, soweit ich nicht unmittelbare Befehle erteile."
"Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer und Reichskanzler.
Unter ihm übt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus."
Und ab 1938:
"Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich (= Adolf Hitler) von jetzt an unmittelbar persönlich aus."
Übrigens war Adolf Hitler ab dem 19. Dezember 1941 auch noch Oberbefehlshaber des Heeres, nachdem Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch entlassen worden war, und führte in dieser Funktion ganz nebenbei auch noch zwischen dem 10.09. und dem 22.11.1942 die Heeresgruppe A. Aber das gehört ja schon nicht mehr zum Thema. _________________ "Wenn man eine ruhmvolle Tat zu erzählen hat, so braucht man nicht zu sagen, dass sie ruhmvoll gewesen ist. Die einfache Darstellung des Verlaufes enthält das Lob. Nicht dem Erzähler, sondern dem Leser gebührt, die Anerkennung zu spenden." - v. Moltke |
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Tjamke
Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 16
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Verfasst am: 04. Sep 2007 14:21 Titel: |
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Aber das zeigt ja, dass es die Befehlsgewalt eigentlich schon hatte nur im Prinzip für einige Zeit jemand anderen übertrug, aber trotz allem unter seinem Oberbefehl. Oder nicht?
Aber vielleicht war das auch einfach dann doch zu speziell für die Schule...
lg tjamke |
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heinzelbär Gast
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Verfasst am: 22. Apr 2012 21:43 Titel: Wie wärs mit Googel? |
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www . gymbase.de/index/themeng12/ge/nationalsozialismus_05.php#zeittafel -> Google will dein guter freund sein |
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Bitte besser machen Gast
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Verfasst am: 09. Feb 2017 09:48 Titel: Bitte besser machen falsche reihenfolge |
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[quote="Tjamke"]Wichtig zum Verständnis dieser Stufen ist vielleicht auch, dass man sich klar sein muss, wann er es wie schafft die Grundpfeiler einer Demokratie auser Kraft zu setzen. So konnt ich mirs zumindest immer gut merken und dann ist es auch leicht nachzuvollziehen.
1. Ernennung zum Reichskanzler 30.1.1933
--> kommt legal an die Macht
2. Rechstag wird aufgelöst 1.2.1933
--> legislative nicht vorhanden
3. Notverordnung (Reichtagsbrand) vom 28.2.1933
--> [b]Grundrechte[/b] außer Kraft gesetzt
4. Neuwahl des Reichtags 5.3.1933
--> erst nach der Notverordnung gibt es wieder eine legislative Kraft
5. Ermächtigungsgesetz vom 23.3.1933
--> Rechstag entmachtet sich selbst, [b]Gewaltenteilung[/b] nicht mehr vorhanden und in Hitlers Position als Reichskanzler vereint Edit: und ich vergaß: das Organ der [b]Volkssouvernität [/b]hat damit keine Funktion mehr
6. Hindenburgs Tod am 2.8.1934
--> Hitler vereint das Amt des Reichskanzler mit dem des Reichspräs. und erhält damit den Oberbefehl über die Reichswehr. Ich glaube er ernennt sich auch zum obersten Richter??? Damit wären alle drei Gewalten in seiner Macht
Tag von Potsdam kann man ja auch noch darein bringen...
lg tjamke
PS: ich wollt hiermit nicht das Ordnen der Ereignisse vorwegnehmen, aber sonst hätte ich meins nicht darstellen können...und falls jemand was verbessern will...gerne![/quote] :prost: |
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sippi Gast
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Verfasst am: 25. Apr 2017 12:08 Titel: Re: Sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers |
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normando hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
im Unterricht ging es um die bekannten sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers, wobei es sich gar nicht um eine Ergreifung handelt, sondern vielmehr um eine Ernennung (durch v. Hindenburg).
Im Gedächtnis blieben mir nur folgende, kann mir jemand mit dem Rest weiterhelfen?
1. Ernennung zum Reichskanzler
2. Reichstagsbrand
3. Wahl im März 33
4.
5.
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7. Röhm-Putsch
War da eventuell "Tag von Potsdam" und Reichtstagsentmachtung dabei?
Wäre super, wenn jemand die Lücken füllen kann. Danke. | |
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Miri50
Anmeldungsdatum: 25.04.2017 Beiträge: 2
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Verfasst am: 25. Apr 2017 12:37 Titel: |
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Hallo,
danke für Eure Tipps. Hatte zu dem Thema auch was gesucht.
LG |
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Easton
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FrankJScott
Anmeldungsdatum: 27.09.2023 Beiträge: 1086
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