oberhaenslir |
Verfasst am: 18. Jan 2014 18:06 Titel: 'Investitur' (= Einkleidung) |
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Mit 'Investitur' (= Einkleidung) wird die Einsetzung eines Priesters in sein Amt bezeichnet. Es muss unterschieden werden, auf welche Person sich das Verbot der 'Laieninvestitur' bezieht: auf einen Laien (König), der Priester investiert auf Kleriker, die Laien investieren auf einen Laien, der die Investitur erhält auf einen Kleriker, der von einem Laien die Investitur erhält http://de.wikipedia.org/wiki/Investitur |
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