Talh |
Verfasst am: 17. Feb 2009 12:22 Titel: |
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Guten Morgen oberhaenslir,
es gibt nur ein Grundgesetz, nämlich die bundesdeutsche Verfassung von 1949
@Zooni90:
Nach dem 2. Weltkrieg machte man sich in Deutschland Gedanken darüber, warum die Weimarer Republik gescheitert ist und wie man ein erneutes Scheitern der Demokratie vermeiden könnte.
Was die Grundrechte angeht, vergleiche doch mal die der Weimarer Republik mit denen, die heute im Grundgesetz verankert sind.
Was den Parteienstaat und die parlamentarische Ordnung angeht, schau doch in der Wikipedia z.B. nach "Streitbare Demokratie". Beispiele für den Kampf der BRD gegen extremistische Positionen sind z.B. der "Radikalenerlass", die Indizierung und Parteiverbote (SRP, KPD, bei der NPD ist das Verfahren gescheitert). |
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