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Gast |
Verfasst am: 31. Mai 2006 10:55 Titel: |
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na gut, eine spezifischere frage: warum gibt es so eine "zwiespältige" meinung über hindenburg, auch heute noch? (ihr könnt bei wikipedia nachgucken: "Hindenburg" und dann "tod und geschichtliche einordnung")
ganz liebe grüße, antje |
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MacHarms |
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Gast |
Verfasst am: 30. Mai 2006 13:49 Titel: |
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darf ich fragen, was mit meinen restlichen fragen ist? hindenburg und papen? bitte!
antje |
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Gast |
Verfasst am: 30. Mai 2006 10:59 Titel: |
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vielen dank für deine nette antwort! |
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MacHarms |
Verfasst am: 30. Mai 2006 09:13 Titel: |
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Wie kann man mich bloß so mißverstehen?!
Am 27. hatte ich u.a. geschrieben:
"damit hatte der Reichstag das Gesetz beschlossen (=verabschiedet)"
Daraus kann man doch wohl klar und deutlich erkennen, daß "beschließen" hier gleichbedeutend ist mit "verabschieden".
Wer das immer noch nicht glaubt, kann ja nachlesen bei
http://de.wikipedia.org/wiki/Verabschiedung (dort 3. Alternative).
Peter |
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Gast |
Verfasst am: 30. Mai 2006 08:37 Titel: |
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hallo
noch eine frage: wie stand von papen zu hindenburg? wer war wer und wann? und warum verloren von papen und hindenburg ihr ansehen beim volk?
vielen dank schon mal für die antworten!
antje |
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Gast |
Verfasst am: 30. Mai 2006 08:26 Titel: |
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hey!
ich habe das jetzt so verstanden, dass "verabschieden" das selbe bedeutet wie "für etwas stimmen", ist das richtig?
und eine zweite frage: warum stimmte das parlament damals dafür, dass der reichskanzler die macht bekam, gesetze zu verabschieden und das parlament dadurch quasi überflüssig zu machen? javascript:emoticon('')
danke in vorraus für eine schnelle antwort, am donnerstag schreibe ich eine arbeit zu diesem thema.
antje |
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MacHarms |
Verfasst am: 27. Mai 2006 16:20 Titel: |
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Zur "formellen Sache":
Ermächtigungsgesetze hat es auch schon vor 1933 gegeben.
Im März 1933 stimmten 444 der 647 Reichstagsabgeordneten - also gerade eben eine 2/3-Mehrheit - für das Ermächtigungsgesetz; damit hatte der Reichstag das Gesetz beschlossen (=verabschiedet).
Durch dieses Gesetz ermächtigt, konnte die Reichsregierung unter Adolf Hitler fürderhin allein - ohne Beteiligung von Reichstag und Reichsrat - Gesetze beschließen; und das hat sie dann ja auch flugs getan.
Näheres:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erm%C3%A4chtigungsgesetze
und unter
www.verfassungen.de
Gruß von der Waterkant,
Peter |
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Gast |
Verfasst am: 27. Mai 2006 15:40 Titel: |
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Okay danke schon mal dafür!
Was mich jetzt noch interessiert ist, eine Frage zum Ermächtigungsgesetz vom 27/28 Februar 1933. Aus verschiedenen Quellen erhält man manchmal die Aussage, dass 2/3 das Ermächtigungsgesetz verabschiedeten und aus anderen das sie für das Ermächtigungsgestz stimmten. Ich meine es hat das Gesetz ja schon vorher gegeben, denn Ebert regierte ja so oder? Will soll man das denn jtzt beschreiben, hat Hitler das gestz verabschiedet und hatte so nun die Möglichkeit Gesetzt zu verfassen oder hat er das Ermächtigungsgesetz erst durchgesetzt um die Gesetze verfassen zu können?
Ist ja mehr so eine formelle Sach, denn der Inhalt ist ja klar. Nur wir haben eine Lehrerin , die es sehr genau nimmt.
Jens |
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MI |
Verfasst am: 26. Mai 2006 21:22 Titel: |
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Nun ja. Die NSDAP war seit den zweiten Wahlen des Jahres 1932 im November (weil die Reichsregierung von Papens nicht mehr das Vertrauen des Volkes und des Parlaments besaß gab es diese zweite Wahl) bestätigt die stärkste Macht des Staates (schon in der ersten Wahl im Frühjahr hatte die NSDAP 37% der Stimmen bekommen, jetzt hatte sie mit 33% nur ein wenig verloren).
Unter Betreiben von Papens ernannte dann (der ohnehin nicht unbedingt gegen Hitler eingestellten) Präsident Hindenburg Hitler zum Reichskanzler. Papen dachte, er würde den im Volk populären Hitler mit dem von ihm auch ausgehandelten Kabinett "einrahmen" und somit auch kontrollieren können. Das das nicht hingehauen hat, ist ja deutlich.
Gruß
MI |
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Jens |
Verfasst am: 26. Mai 2006 16:55 Titel: Machtergreifung Hitlers und seine Gleichschaltungspolitik |
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Hallo
Ich schreibe bald meine Geschichte Klausur 12.2 das Thema der Klausur entspricht dem oben genannten Thema. Ich habe jedoch ein paar kleine Verständnisprobleme.
Am 30.01.1933 wird Hitler vom Reichpräsidneten als Reichskanzler ernannte(Machtübertragung). Er stellt ein Kabinett mit nur 2 Politikern der NSDAP( Göring und Frick) um seine "friedlichen Absichten" (Täuschungsmanöver) zu zeigen. Gleichzeitig gilt er als eingerahmt( von DNVP,Zentrum, Hindenburg und dem Stahlhelm).
So was mich nun interessiert ist, wie ist das mit den ganzen Notverordnungen??? Ich peile nciht warum jetzt Hitler überhaupt ernannt wird? Warum überträgt Hindenburg denn Macht auf ihn???? Ich habe gelesen, dass das unter anderem mit den Einschüchterungsmethoden der SA, finaziellen Unterstützungen und den Wahlerfolgen der NSDAP zu tun hatte. Ich glaube ich brauche da einfach mal so eine kleine Erkläsung mir fehlen so ein bisschen die innenpolitischen Zusammenhäge.
Werde mich wieder melden. Also ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir mal so die innenpolitischen zusammenhänge und diese notverodnungen erklären könntet. Wäre wirklichs ehr wichtig.
Bis dann und danke für eure Hilfe Jens |
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