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[quote="Sherlock Holmes"]Ja, du meinst das richtige. [quote]Mich würde halt nur interessieren ob im EGBGB schon drin stand, dass z.b. alle vor dem Gesetz gleich sind, persönliche Freiheit, etc. Dass das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht noch nicht durchgesetzt wurde, sieht man ja am Verlauf der Geschichte, wo erst Lassalle, Liebknecht und Bebel dafür kämpfen bzw. das fordern.. [/quote] Nein natürlich nicht, das gab es ja zur dieser Zeit noch nicht, das wurde erst später durch gesetzt. Deswegen haben auch diese Männer versucht es durch zu setzen. Du kannst dir natürlich auch denken, dass es damals noch nicht diese "Demokratie" gab. Gruss Holmes.[/quote]
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Sherlock Holmes
Verfasst am: 11. Mai 2012 20:09
Titel:
Kein Problem.
Bis dann!
19Sabrina87
Verfasst am: 11. Mai 2012 14:29
Titel:
Ok.
Danke dir für deine Antworten!
Lg, Sabrina
Sherlock Holmes
Verfasst am: 10. Mai 2012 19:03
Titel:
Ja, du meinst das richtige.
Zitat:
Mich würde halt nur interessieren ob im EGBGB schon drin stand, dass z.b. alle vor dem Gesetz gleich sind, persönliche Freiheit, etc. Dass das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht noch nicht durchgesetzt wurde, sieht man ja am Verlauf der Geschichte, wo erst Lassalle, Liebknecht und Bebel dafür kämpfen bzw. das fordern..
Nein natürlich nicht, das gab es ja zur dieser Zeit noch nicht, das wurde erst später durch gesetzt. Deswegen haben auch diese Männer versucht es durch zu setzen. Du kannst dir natürlich auch denken, dass es damals noch nicht diese "Demokratie" gab.
Gruss Holmes.
19Sabrina87
Verfasst am: 09. Mai 2012 18:13
Titel:
Hallo,
erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Zitat:
Nach langem suchen, hab ich das gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgbeg/gesamt.pdf
Ja so gings mir auch beim Suchen. Kaum was brauchbares gefunden. Und der Auszug aus dem EGBGB hilft mir nicht wirklich weiter bei der Frage, was für politische Rechte die Arbeiterschaft nach 1850 hatten...
Zitat:
deine Ansätze stimmen. Man kann sie aber noch weiter ausführen
Was denn genau, wenn du mir ein paar Ansätze nennen könntest..
Ich habe derweil noch folgenden Aspekt, wenn er denn richtig ist:
Die Arbeiterbewegung wurde doch in die politische Isolation gedrängt bei der Erkämpfung politischer Rechte des "4 Standes" und der damit verbundenen Auflösung des Feudalstaates, weil sich das wirtschaftende Bürgertum doch eigentlich in genau diesem Staatssystem entfalten und seine ökonomischen Interessen verteten konnte, je mehr sie dem Staat die politische Macht überließen. Sozusagen ein Interessenaustausch zwischen Staat und Bürgertum, auf Kosten der Arbeiterschaft, die (und damit beantworte ich doch gerade die Frage oder?) keine bzw. kaum politische Rechte hatten, außer dem Wahlrecht und ein paar Gewerkschaften...
Mich würde halt nur interessieren ob im EGBGB schon drin stand, dass z.b. alle vor dem Gesetz gleich sind, persönliche Freiheit, etc. Dass das allgemeine, gleiche und direkte Wahlrecht noch nicht durchgesetzt wurde, sieht man ja am Verlauf der Geschichte, wo erst Lassalle, Liebknecht und Bebel dafür kämpfen bzw. das fordern..
Stimmt's soweit?
Lg, Sabrina
Sherlock Holmes
Verfasst am: 09. Mai 2012 17:14
Titel:
Hi,
deine Ansätze stimmen. Man kann sie aber noch weiter ausführen.
Zitat:
Gewerbegerichte 1890 bei Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer. Gehört das noch hierher? Kann man die mit Gewerkschaften vergleichen?
Ja, das kann man mit Gewerkschaften vergleichen, obwohl man sagen muss, dass Gewerkschaften ein wenig anders funktioniert hatten.
Zitat:
BGB 1900: Ich hab leider nirgends einen Auszug von damals gefunden, sodass ich mal lesen könnte, was für politische Rechte es damals gab und die dann auch noch die Arbeitschaft und nicht nur das Bürgertum betrafen...
Nach langem suchen, hab ich das gefunden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bgbeg/gesamt.pdf
(Erstes Kapitel)
Da steht mehr allgemeines..
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruss Holmes
.
19Sabrina87
Verfasst am: 09. Mai 2012 14:57
Titel: politische Rechte der deutschen Arbeiterschaft in der 2. Häl
Meine Frage:
Welche politischen Rechte hatten die deutschen Arbeiter in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts?
Hallo zusammen,
wäre sehr nett mal jemand über meine Ansätze schauen und eventuell kommentieren könnte.
Bin für jede Hilfe dankbar.
Lg, Sabrina
Meine Ideen:
Wahlrecht:
Männer ab 25Jahre, wobei das gerade mal 20% der Gesamtbevölkerung ausmachte und wohl weniger die Arbeiterschaft betraf, oder?
In Preußen und anderen Staaten herrschte da doch noch das Dreiklassenwahlrecht und schloss die Arbeiterschaft auf Grund des niedrigen Steuersatzes doch eigentlich vollkommen aus?
Gewerbegerichte 1890 bei Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer und Unternehmer. Gehört das noch hierher? Kann man die mit Gewerkschaften vergleichen?
BGB 1900: Ich hab leider nirgends einen Auszug von damals gefunden, sodass ich mal lesen könnte, was für politische Rechte es damals gab und die dann auch noch die Arbeitschaft und nicht nur das Bürgertum betrafen...
Bin grad etwas durcheinander... :-S