Devin Cant |
Verfasst am: 07. Feb 2011 22:13 Titel: |
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Jasmein34532 hat Folgendes geschrieben: | - Deutsdchland wurde nach dem Krieg zunchst nicht mitglied der UNO. Warum? mit welchem Artikel der Charta knnte man das belegen? |
Wenn man es sich ganz einfach machen mchte, die bereits erwhnten Feindstaatenklauseln in der Charta der Vereinten Nationen, die einen Beitritt zwar nicht ausschlossen, aber doch erschwerten:
Zitat: | Artikel 53
(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchfhrung von Zwangsmanahmen unter seiner Autoritt in Anspruch. Ohne Ermchtigung des Sicherheitsrats drfen Zwangsmanahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Manahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhten.
(2) Der Ausdruck Feindstaat in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der whrend des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.
Artikel 107
Manahmen, welche die hierfr verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der whrend dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaats dieser Charta war, werden durch diese Charta weder auer Kraft gesetzt noch untersagt. |
Alle weiteren wichtigen Grnde wurden bereits genannt.
gfreak hat Folgendes geschrieben: | Falsch Xabotis, gegen den Deutschen Staat, also das Deutsche Reich bestehen bis heute noch die UN-Charta Feindstaatenklauseln weshalb Deutschland keinen Sitz in der UNO hat. |
Demnach haben auch Japan, Italien, Slowakei, Ungarn, Rumnien, Bulgarien, Finnland, Kroatien, Thailand und weitere Staaten keinen Sitz in der UNO?
gfreak hat Folgendes geschrieben: | Da die BRD kein Staat war/ist kann diese auch keinen Sitz haben, denn BRD wird ja heute irrtmlicher Weise mit Deutschland gleichgesetzt. |
...und die Kuomintang residieren in Peking, Otto von Habsburg herrscht von Gottes Gnaden ber Sdosteuropa und die US-Amerikaner zahlen weiterhin Steuern an die britische Knigin. Du kannst die Gesetze drehen wie du willst, die Tatsachen ndern sich dadurch trotzdem nicht. Mal abgesehen davon, dass die BRD mehr ein Staat ist als so manch andere Konstrukte, die international als Staaten anerkannt sind.
Die themenfremden Beitrge wurden vom Thread abgetrennt und in den nicht-ffentlichen Bereich des Forums verschoben. Hier geht es nur um sachliche Argumente. Es steht euch frei, eure privaten Differenzen per PN zu besprechen. |
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Xabotis |
Verfasst am: 06. Feb 2011 21:06 Titel: |
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Hey,
Ich werde dir versuchen, den Weg zur Lsung zu ebnen, wir machen nmlich nicht deine Hausaufgaben, sondern versuchen nur zu helfen, okay
Nun es steht ganz klar, was die UNO nicht will, nmlich Gerwalt anwenden, was ist also der Umkehrschluss und damit ihr Ziel?
wenn du das weit, weit du auch, wie man es anstellen knnte.
Deutschland musst du dir noch einmal ins Gedchtnis rufen, sioe waren ein gefallener Nationalstaat und verantwortlich fr Tod, Gewalt, Rassismus... und obendrein kein eigener Staat mehr sondern den Alliierten unterstellt, warum durfte sie wohl nicht in die UNO?
Bei aktuellen Beispielen hrst du dich am besten mal um, wo gerade in der Welt Gewalt und mangelnde Freiheit vorherrschen.
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Jasmin3435 |
Verfasst am: 06. Feb 2011 20:34 Titel: Vereinte Nationen |
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Meine Frage: Auszug Charta der mir zugrunde liegt:
1. die organistation beruht auf grundsatz der souvernden gleichheit aller mitglieder
2. alle mitglieder legen ihre internationalen streitigkeiten durch friedliche mittel so bei, dass der weltfriede, die internationale sicherheit und die gerechtigkeit nicht gefhrdet sind
3. alle mitglieder unterlassen in ihren internationalen beziehungen jede gegen die territoriale unversehrtheit oder die politische unabhnigkeit eines staates gerichtete oder sonst mit den zielen der uno unvereinbare androhung oder anwendung von gewalt.
4. alle mitglieder leisten den verinten nationen jeglichen beistand bei jeder manahme, welche die organisation im einklang mit dieser charta ergreift, sie leisten einem staat, gegen den die organisation vorbeugungs oder zwangsmanahmen ergreift, keinen beistand.
artikel 4.
mitglied der uno knnen alle sonstigen friedliebenden staaten werden, welche die verpflichtung aus ideser charta bernehmen und dnach dem urteil der organisation fhig und willen
Meine Ideen: . |
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