Gast |
Verfasst am: 08. Feb 2006 22:05 Titel: Luther und Karl V. bzw. Staat und Kirche um 1500 |
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Hey ihr Lieben, ich bin neu hier - deswegen erst mal : Hallchen :-)
Ich studiere Geschichte in Berlin und beschftige mich gerade in einem Seminar mit dem Thema "Frhe Neuzeit".
Hoffentlich ist meine Frage nicht zu speziell - und hoffentlich kriege ich meine Gedanken so strukturiert zusammen, dass ihr meine Frage verstehen knnt.
Also : ich schreibe demnchst eine Klausur. Zur Vorbereitung haben wir das Mandat von Karl V. bekommen, dass Luther (mit freiem Geleit) nach Worms 1521 zitiert.
Ich frage mich nun : Warum konnte Karl V. den guten Luther so einfach so vorladen ? Schlielich war Luther in erster Linie der geistlichen Gerichtsbarkeit unterstellt. Hat das etwas damit zu tun, dass Luther im Vorfeld gebannt (d.h. exkommuniziert) wurde ? Htte Karl V. ihn vorher auch schon vorladen knnen, oder mute er abwarten, bis der Papst Luther aus der kirchlichen Gemeinde (incl. seiner mter) ausgeschlossen hatte ?
Auf der Suche nach Bereichen im Kircherecht, die das behandeln bin ich nur auf Dinge, wie z.B. Zwei-Schwerter - Lehre gestoen, aber ich wei nicht, ob das mit dem Ppstlichen Primat etc. ausreicht !
Ich hoffe ihr knnt mir helfen :-)
Liebe Gre, Criticalwalnut |
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