Gast
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Verfasst am: 01. Sep 2004 18:56 Titel: Frage zum Wahlrecht. |
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Ich benötige Definitionen folgender Begriffe:
- allgemeines Wahlrecht
- gleiches Wahlrecht
- unmittelbares Wahlrecht
- geheimes Wahlrecht
Bitte KEINE Vermutungen sondern reines Sachwissen.
Diese Begriffe wurden, meines erachtens, in den verschiedensten Zeiten anders definiert. Wir bewegen uns in der Zeit nach dem 1. Weltkrieg ---> Weimarer Republik.
Danke, Lukas. |
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