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Entnazifizierung und Kriegsverbrecherprozesse
 
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Nicole5
Gast





BeitragVerfasst am: 30. Jan 2011 22:04    Titel: Entnazifizierung und Kriegsverbrecherprozesse Antworten mit Zitat

Meine Frage:
Entnazifizierung und Kriegsverbrecherprozesse?
Hallo, ich hätte ein paar Fragen zur Entnazifizierung und den Kriegsverbrecherprozessen:

1. Was genau waren Spruchkammern? Waren es Anhörungen geführt von Laienrichtern der Allierten?
2. Wenn jemand Mitglied einer "schwerwiegenden" Organisation war musste er ja auf die Aussage eines unbelasteten hoffen um einen Persilschein zu bekommen.

- Was sind solche schwerwiegenden Organisationen? SS?
- Wa genau ist der Persilschein? Weiße Weste?

3. Wie ist es zu Bewerten? wurde tatsächlich Gerechtigkeit geschaffen? Wie war das mit den Schlupflöchern...welche gab es?

4. Mit Beginn des Ost-West-Gegensatzes 1948 wurde das ja eingestellt. Was war der Ost-West-Gegensatz?

zu den Kriegsverbrecherprozessen:

5. Von wem wurden die geleitet? Eher USA, oder von allen 4 Siegermächten?

Meine Ideen:
.
DmitriJakov



Anmeldungsdatum: 15.11.2010
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 31. Jan 2011 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Richter waren Berufsrichter. Zum Begriff "Laienrichter": Dieser etwas geringschätzig wirkende Begriff bezieht sich im deutschen Strafrecht auf die Schöffen. Diese sind so etwas wie ein Mittelding zwischen Berufsrichter und Geschworene. Schöffen sind keine Volljuristen, sind jedoch den Berufsrichtern gleichgestellt. Ein Schöffengericht hat in der Regel 2 Schöffen und einen Berufsrichter. Bei bedeutenderen Fällen sind es zwei Berufsrichter. Die große Strafkammer ist mit drei Berufsrichtern und 2 Schöffen besetzt.

Zurück zu den Nürnberger Richtern:
Die Richter im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher waren allesamt erfahrene Juristen, die zum Teil später in ihren Ländern als Oberste Richter vorgeschlagen wurden.

Ähnlich war es bei den anderen Prozessen, z.B. dem Nürnberger Ärzteprozess. Dieser fand unter dem Vorsitz von Walter B. Beals statt, oberster Richter des Supreme Courts des Staates Washington.

Mehr dazu im Sammelartikel: http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Prozesse

Die "Spruchkammern" waren allerdings mit deutschen Richtern und Schöffen besetzt. Vor allem in der amerikanischen und der britischen Zone wurden Spruchkammerverfahren durchgeführt (US-Zone ca. 900.000 individuelle Fälle, brit. Zone ca. 24.200 Verfahren). In der britischen Zone galt zudem der Beschluss, dass kein Richter oder Schöffe einer Spruchkammer Mitglied der NSDAP oder einer ihrer Organisationen gewesen sein durfte. Dies schränkte die Auswahl der Richter deutlich ein.

In der französischen Zone kam es kaum zu Verfahren, da Frankreich als ehemals besetztes Land sicherlich auch viele Franzosen zumindest als "Mitläufer" hätte einstufen müssen. Daher hatte Frankreich kaum Interesse an Spruchkammerverfahren.

mehr dazu: http://de.wikipedia.org/wiki/Entnazifizierung

Welche Organisation als "verbrecherische Organisation" eingestuft wurde, war Sache des "Inernationalen Militärtribunals". Ich habe versucht eine Liste zu finden, die die Organisationen aufzählt, die als solche eingestuft wurden. Leider habe ich keine solche Liste gefunden. Weiter unten bei Persilschein habe ich aber eine andere Liste gefunden, die nicht weniger interessant ist.

Allerdings kann man in Einzelartikeln von wikipedia fündig werden, z.B. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozess_Oberkommando_der_Wehrmacht
Weder das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) noch der Generalstab wurde als "verbrecherische Organisation" klassifiziert. Dies hatte im weiteren Verlauf der Nachkriegsgeschichte die Folge der Legendenbildung der "sauberen Wehrmacht", dass sich also die Wehrmacht an den Verbrechen der Nazis nicht beteiligt hätte. Eine Legende, die angesichts der ungeheuren Anzahl von Kriegsverbrechen extrem geschichtsverzerrend ist.

Der Persilschein gab dem Inhaber die schriftliche Bestätigung, dass er "nicht vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffen" ist. Foto: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Persilschein.jpg&filetimestamp=20100824095141
Umgangssprachlich heistt das (nach dem Waschmittel "Persil"), dass man reingewaschen ist. So lautet auch die Formulierung des Gesetzes unter anderem so:
Zitat:
Klasse I umfaßt die Personen, die auf Grund widerlegbarer Vermutung in die Gruppe der Hauptschuldigen einzureihen sind.

Klasse II umfaßt die Personen, die auf Grund widerlegbarer Vermutung in die Gruppe der Belasteten einzureihen sind.

Dieses Zitat stammt aus der "Anlage zum Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus". Praktische Bedeutung für den Inhaber des Persilscheins war somit, dass die Vermutung amtlich widerlegt ist und die gesetzlichen Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote (Ab Abschnitt III, Art. 58 ff) nicht zur Anwendung kommen. Dies war z.B. wichtig für Journalisten, die wieder schreiben wollten, aber auch generell für jeden, der beruflich mehr als nur einfache Hilfstätigkeiten ausüben wollte.

Das Gesetz in voller Länge: http://www.verfassungen.de/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm
Abschnitt I:
Definition Hauptschuldige, Belastete, Mitläufer, Entlastete etc. (Art. 1-15)
Sühnemassnahmen für obige Kategorien (Art. 15-1Rock
Mildernde Umstände (Art. 19-22)
Abschnitt II: Verfahrensfragen (Art. 23-57)
Abschnitt III: Tätigkeitsverbote (Art. 57-61)
Abschnitt IV und V: Übergangsbestimmungen und Schlussbestimmungen

Anlage A: Organisationen, deren Mitglieder (widerlegbar) in die Klasse der Hauptschuldigen oder Belasteten einzuordnen sind.

In dieser Anlage A sind nun Schätzungsweise 200 Organisationen bzw. Unterorganisationen aufgezählt, deren Mitgliedschaft eine Person zumindest als Belasten einstuft.

Anlage B: Gruppe derjenigen Personen, die mit besonderer Sorgfalt zu prüfen sind.

In dieser erheblich kürzeren Liste sind z.B. aufgeführt:
Anwärter der SS
Mitglieder der HJ oder des BDM vor dem 25.3.1939
und weitere Personengruppen.

Zu Deiner dritten Frage: Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit ist höchst subjektiv, insoweit kann die Frage kaum beantwortet werden. In einem Interview gab ein bedeutender deutscher Richter (dessen Name mir jetzt aber nicht mehr einfällt) zum Thema Gerechtigkeit eine Anekdote zum Besten: Ein Anwalt hält ein leidenschaftlich vorgetragenenes Plädoyer und gipfelt in dem Satz: "Ich fordere Gerechtigkeit". Darauf der Richter: "Gerechtigkeit, verehrter Herr Verteidiger, die gibt es nur vom Lieben Gott. Von mir bekommen Sie ein Urteil."

Zu Deiner Frage 4, Ost-West-Gegensatz:
Hier gibt es genug Stoff für weitere 300 Zeilen Text. Sagen wir es so: kaum war der 2. Weltkrieg beendet, zerbrach recht schnell die Allianz zwischen den West-Alliierten und der Sowietunion. Die unterschiedlichen Weltanschauungen, also Kommunismus und Stalinismus auf der einen Seite und Kapitalismus und pluralistische Demokratie auf der anderen Seite, standen sich unvereinbar gegenüber.

Frage 5: Leitung der Kriegsverbrecherprozesse
Von den Nürnberger Prozessen wurden nur der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher von Richtern aller vier Siegermächte gemeinsam geleitet. Die zwölf Nürnberger Folgeprozesse wurden dann unter alleiniger amerikanischer Besetzung der Richterbank geführt.

Jeder der Aliierten hatte seine eigene Gerichtsbarkeit in jeweils seiner Besatzungszone. Nürnberg lag in der amerikanischen Zone und die Hauptkriegsverbrecher waren (fast alle) in amerikanischer Gefangenschaft. Insoweit war es ein Zugeständnis der Amerikaner an die übrigen Siegermächte und vor allem an die Sowietunion, dass diese zum Hauptprozess eigene Richter entsenden durften.

Daneben gab es NS Prozesse nicht nur in den 4 Besatzungszonen Deutschlands, sondern auch in zahlreichen anderen Ländern, so z.B. in Norwegen, wo es über 90.000 Verfahren gab, hautsächlich wegen Kollaboration und Landesverrat.
Siehe mehr unter: http://de.wikipedia.org/wiki/NS-Prozesse
gfreak
Gast





BeitragVerfasst am: 31. Jan 2011 14:29    Titel: Antworten mit Zitat

Kriegsverbechen in dem Sinne besonders gegenüber der Sowjetunion gab
es nicht.

1. Deutsches Reich und Zaristisches Rußland unterschrieben HLKO
2. Sowjetunion wiederruf dies, erkannte HLKO nicht an

Und in der HLKO steht das deise nur gilt, wenn beide Kriegsparteien diese
unterzeichnet haben und akzeptieren. Damit haben Kriegsverbrechen
gegenüber Sowjetunion keinen Tatbestand.

Die Nürnberger Prozesse waren Schauprozesse/Recht des Siegers
die Besiegten zu verurteilen. Die Gesetze wurden nie vom Deutschen
Reich anerkannt. Geht nach dem Verlauf der Zeit nicht, da diese
Gesetze nach dem Krieg erschaffen wurden. Haben somit keine Geltung
davor, deshalb

Verbrechen gegen die Menschlichkeit usw.

waren totaler Mist, denn diese Gesetze gab es während des Krieges
nicht. Das kannten schon die alten Römer.
Das soll nicht heißen das ich die Verbrechen toleriere, nein ganz und
gar nicht. Aber es aussehen zu lassen eine gerechten Prozess zu gewähren von den Alliierten, das ist doch total inszeniert damit man
nach dem Krieg erzählen kann, wir haben euch befreit.
HITLER ist demokratisch gewählt worden, wehsalb eine Befreiung, die
Befreiung gab es nicht und wollte der Großteil nicht.
DmitriJakov



Anmeldungsdatum: 15.11.2010
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 31. Jan 2011 15:08    Titel: Antworten mit Zitat

gfreak, halte Dich mit Deinen rechtlich mehr als fragwürdigen Äusserungen gegenüber Schülern zurück. Das kannst Du in Politik oder Philosophie-Foren bringen, aber nicht in Schülerforen!

Dass die Sowjetunion die Haager Landkriegsordnung (HLKO) kündigte, das kann man noch als rechtliche Problematik diskutieren. Der zweite Absatz von Dir ist jedoch eine Tatsachenbehauptung, die man hier nicht unkommentiert stehen lassen darf:
Zitat:
Die Nürnberger Prozesse waren Schauprozesse/Recht des Siegers die Besiegten zu verurteilen

Diese Prozesse hatten eine rechtsstaatliche Basis, unter Anderem eben die HLKO, die auf jeden Fall für Kriegsverbrechen gegenüber französischen, britischen und amerikanischen Staatsangehörigen Geltung besaß. Es wurde somit nicht, wie Du kolportierst, der Grundsatz nulla poena sine lege (keine Strafe ohne Gesetz) verletzt.

Im Übrigen wird dieser Grundsatz von der Wertegemeinschaft der Menschen nicht anerkannt, wenn es um Taten geht, die schon "im Zeitpunkt ihrer Begehung nach den von den zivilisierten Völkern allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen strafbar waren" (Artikel 7, Absatz 2 europäische Menschenrechskonvention)

Und als Letztes: Der Grundsatz "nulla poena sine lege" war Bestandteil der Weimarer Verfassung (Art. 116). Dieser wurde jedoch 1938 nach einem Coup durch den Präsidenten des Volksgerichtshofs, Roland Freisler, bis Kriegsende aufgehoben http://de.wikipedia.org/wiki/Nulla_poena_sine_lege

Wenn Du also schon so ein juristisch versierter "Spezialist" bist, der von Allem ne Ahnung hat, aber von nix wirklich was weiß, und dann auch noch nichtmal versucht zu recherchieren, der hat hier nichts verloren.

Ich hoffe, dass Administratoren und Moderatoren dies mitlesen.
Xabotis
Moderator


Anmeldungsdatum: 29.12.2010
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 31. Jan 2011 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem sind diese "Schauprozesse", wie fraglich ihre Motive waren, bis haute nicht von Deutschland aus angezweifelt worden, nicht widerrufen und nicht gemildert worden, den Verurteilten keine Proscription erteilt und generell hat UNSER RECHTSSTAAT, den ich als Maßstab sehe, in seiner liberalen und demokratischen art und Weise niemals etwas gegen diese Prozesse eingewandt.

Und damit meine ich nicht irgendwelche Äußerungen von Politikern, sondern gültige und anerkannte Gesetze und Vorschriften.

Wink

_________________
Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius)
Devin Cant
Moderator


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 270

BeitragVerfasst am: 01. Feb 2011 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

Xabotis hat Folgendes geschrieben:
Außerdem sind diese "Schauprozesse", wie fraglich ihre Motive waren, bis haute nicht von Deutschland aus angezweifelt worden, nicht widerrufen und nicht gemildert worden, den Verurteilten keine Proscription erteilt und generell hat UNSER RECHTSSTAAT, den ich als Maßstab sehe, in seiner liberalen und demokratischen art und Weise niemals etwas gegen diese Prozesse eingewandt.


Meines Wissens wurden die Nürnberger Urteile nie formal von einer deutschen Bundesregierung anerkannt. Man verpflichtete sich lediglich, sie nicht anzufechten (Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen, 1955). Keiner der Verurteilten wurde also jemals von der (bundes)deutschen Justiz angeklagt.

Interessant ist der Fall von Generaloberst Alfred Jodl, der 1946 in Nürnberg hingerichtet und 1953 in einem davon unabhängigen deutschen Spruchkammerverfahren postum von allen Vorwürfen freigesprochen wurde. Dieses Urteil wurde später aufgrund amerikanischen Drucks widerrufen, da es nicht mit dem Nürnberger Urteil vereinbar war.

Des Weiteren ist anzumerken, dass der deutsche Soldat jederzeit an die für die Wehrmacht gültigen Gesetze gebunden war. Auch wenn die HLKO im Krieg gegen die Sowjetunion nicht galt, so waren Teile von ihr fester Bestandteil der deutschen Soldatengesetze. So waren bis 1941 z.B. die "Zehn Gebote für die Kriegsführung des deutschen Soldaten" Bestandteil der deutschen Soldbücher. Der Kriegsgerichtsbarkeitserlass widersprach den gültigen Vorschriften teilweise, ließ aber durchaus noch Spielraum für deren Einhaltung, zumal er von einigen Führern nur mit ergänzenden Bestimmungen weitergegeben wurde, die den Erlass abschwächten. So wurde beispielsweise kein deutscher Soldat gezwungen, an völkerrechtswidrigen Erschießungen teilzunehmen. Hilfeleistungen für die Einsatzgruppen waren auch nach dem genannten Erlass nur sehr selten zu rechtfertigen. Auch gingen die deutschen Militärgerichte hart gegen Vergewaltigungen und andere schwere Straftaten durch Wehrmachtsangehörige vor.
Diese Ausführungen beziehen sich freilich nur auf die Wehrmacht und die in ihre Befehlsstruktur integrierten Verbände.

gfreak hat Folgendes geschrieben:
HITLER ist demokratisch gewählt worden


Adolf Hitler wurde vom Reichspräsidenten zum Reichskanzler ernannt, so wie der Reichspräsident auch jeden anderen in dieses Amt hätte berufen können. Demokratisch war daran nichts.

Interessant wäre die Frage, ob jene Leute, die die Handlungen der deutschen Besatzungsmacht auf dem Gebiet der UdSSR nicht als strafbar ansehen, ihrerseits auch die Verbrechen der Roten Armee und des NKWD auf deutschem Boden als legitim betrachten.

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"Wenn man eine ruhmvolle Tat zu erzählen hat, so braucht man nicht zu sagen, dass sie ruhmvoll gewesen ist. Die einfache Darstellung des Verlaufes enthält das Lob. Nicht dem Erzähler, sondern dem Leser gebührt, die Anerkennung zu spenden." - v. Moltke
Xabotis
Moderator


Anmeldungsdatum: 29.12.2010
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 01. Feb 2011 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

Deshalb sagte ich auch explizit ohne diese Verklauselung Augenzwinkern

Bei den Kriegsverbrechen der Roten Armee handelt es sich aber um ein nicht so vergleichbares "Übel" in meiner Ansicht.

Wink

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(Konfuzius)
gfreak
Gast





BeitragVerfasst am: 01. Feb 2011 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr wollt also tatsächlich den Fakt leugnen, das Hitler von einem
Großteil des Volkes, oder besser gesagt seine Partei, gewählt worden ist,
erst dies gab ihm die Möglichkeit von Hindenburg ernannt zu werden.
Klar er war schon alt und nicht mehr voll seiner geistigen Kräfte, aber
ohne soviele Stimmen des Volkes und des Großkapitals hätte es der
Mann aus Braunau nie geschafft

Komisch, das wollt ihr leugnen, aber das was dann in diesen Lagern passierte leugnet ihr nicht. Sehr merkwürdig, zwei unterschiedliche Maße.

AUßerdem in Sachen Kriegsverbrechen ist eines deutlich zu unterscheiden:

1. Recht das aufgrund von Gesetzen gilt
2. Moralisches Recht(was vor keinem Gericht Bestand hat)

So sieht das aus, und die Rewidierung der Nürnberger Prozesse bringt
doch eh nichts, sind alle schon tot. Und wie mein Vorgänger schon sagte
geht aus dem Vertrag aus Besatzung und Krieg entstandener Fragen alles hervor, das zeigt eindeutig die Souveränität unseres Rechtsstaates.
Xabotis
Moderator


Anmeldungsdatum: 29.12.2010
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 01. Feb 2011 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Das Letzte was ich will, ist Leugnen, dass Hitler von den deutschen gewählt und untertützt wurde, man mag sich ausreden suchen, wie man will, doch jeder einzelne Deutsche, der nicht im Widerstand war, war meiner Meinung nach auch zum Teil an den Verbrechen, die Hitler mehrmals öffentlich aussprach, beteiligt.
Jeder deutsche trägt die Schuld seiner Väter in sich, das wird immer so bleiben und sich niemals ändern, daher spreche ich auch von diesem moralischen Recht (sehr guter Begriff, gfreak), welches ich als Grundsatz für die Definition des im zweiten weltkrieges entstandenen Verbrechens nehme.

Wink

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gfreak
Gast





BeitragVerfasst am: 01. Feb 2011 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das das Blut an unseren Vorfahren klebt, da stimme ich zu.
Aber das dadurch auch das Blut an den Nachkommen klebt sehe ich deutlich
anders, das würde ja im Umkehrschluß folgendes heißen:

Großvater war ein Mörder --> Vater ist ein Mörder --> ICH bin ein Mörder

ex falso quodlibet


Das wir als Volk eine Verantwortung haben ist völlig korrekt, das das
erbrachte Leid nicht wiedergutgemacht werden kann ist auch klar, doch
hat mal einer den Talmud gelesen nach wieviel Jahren die Schuld abgetan
ist?
Anders Beispiel, Hitler hatte ja einen extremen Haß gegen die Juden und
eine totale Planung. Er hat sicher im Talmud geschaut, das sind die
Prinzipien die orthodoxe Juden an der Klagemauer prädigen und
diese sind ein prima Vorbild für Hitler gewesen, da steht was mit den
Ungläubigen passiert, lest das mal und ihr denkt an Zeiten wie 1939-1945
zurück.
Die tatsächliche Zahl der Opfer leigt aber weit unter dem angegeben
Wert, näheres liefert das Buch: Die Holocaust Industrie
Xabotis
Moderator


Anmeldungsdatum: 29.12.2010
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 01. Feb 2011 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte dieses Bewusstesein der schuld, als ich sagrte: "mit der Schuld leben"

Und es ist vollkommen egal, was dsie Religion predigt, das lässt sich nicht als strafmilderung für die böse Tat sehen, da kann man dann ja auch sagen: Die Kirche hat die Kreuzzüge gepredigt, da mussten wir hin...was sich auch viele gesagt haben und damit genau das Falsche taten, denn letztendlich ist jeder für sich selbst der Richter, wer gegen seine Moral handelt ist der Verbrecher und kein anderer kann ihm dies befehglen, nur man selbst.

Und niemand kann sagen, deren Priester, oder Rabbi predigen so schlimme Sachen, das mildert unsere schuld, denn niemand hat etwas getan, was da geschrieben stand.

Wink

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BeitragVerfasst am: 09. Sep 2023 12:51    Titel: value Antworten mit Zitat

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BeitragVerfasst am: 01. Okt 2023 12:07    Titel: value Antworten mit Zitat

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BeitragVerfasst am: 02. Jan 2024 06:58    Titel: value Antworten mit Zitat

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BeitragVerfasst am: 19. Jan 2024 03:44    Titel: value Antworten mit Zitat

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