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Gibt es den Beruf Arbeiter??
 
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:-D
Gast





BeitragVerfasst am: 15. Jan 2011 19:03    Titel: Gibt es den Beruf Arbeiter?? Antworten mit Zitat

Meine Frage:
Sind uns uneinig.. ob es den Beruf noch gibt.. weiß es jemand??

Meine Ideen:
also ich glaube nicht...
Xabotis
Moderator


Anmeldungsdatum: 29.12.2010
Beiträge: 319

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2011 19:37    Titel: Re: Gibt es den Beruf Arbeiter?? Antworten mit Zitat

Der Beruf Arbeiter gibt es schon seit Jahrhunderten nicht mehr, seit es den Beruf des Handwerkers als nähere Unterteilung gibt, man kann auch sagen, dass der Beruf Arbeiter einfach nur der Überbegriff für jeden Verdiener ist
Wink

_________________
Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius)
DmitriJakov



Anmeldungsdatum: 15.11.2010
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 15. Jan 2011 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Den Beruf "Arbeiter" hat es meines Wissens nie gegeben. Aber es wurde lange Zeit zwischen "Arbeiter" und "Angestellter" unterschieden. In den USA unterschied man z.B. auch in "blue collar" und "white collar", also blauer Kragen (Arbeiter) und weißer Kragen (Angestellter).

Arbeiter erhielten Löhne (meist auf Stundenbasis) und Angestellte erhielten Gehälter (auf Monatsbasis). Auch der englische Sprachgebrauch macht hier einen Unterschied: "wages" und "salaries".

In Deutschland wurde das Betriebsverfassungsgesetz im Jahr 2001 geändert und die gesetzliche Unterscheidung zwischen Arbeiter und Angestellte wurde aufgehoben, es war von nun an von "Arbeitnehmern" die Rede.

Dennoch bestanden und bestehen bis heute weiterhin Unterschiede. So wurde z.B. erst zum 1. Oktober 2005 die Rentenversicherung für Arbeiter (Landesversicherungsanstalten, LVA) und für Angestellte (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, BfA) in der Deutschen Rentenversicherung zusammengefasst. Weiterhin gibt es nach wie vor Lohnempfänger, also Arbeitnehmer, die nach Stunden bezahlt werden.

Rechtlich sind jedoch Arbeiter und Angestellte gleich zu behandeln. Es gibt keine Unterschiede mehr bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder beim Kündigungsschutz. Bei letzterem gibt es jedoch noch eine Ausnahme: der sogenannte Leitende Angestellte. Für diese gilt keinerlei Kündigungsschutz und sie unterliegen auch nicht dem Betriebsverfassungsgesetz.
MI
Administrator


Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 1710
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16. Jan 2011 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sei deshalb noch angemerkt, dass man in den Sozialwissenschaften daher auch den Überbegriff des "Arbeitnehmers" verwendet, wenn von der Gesamtzahl der über arbeitsrechtliche Verträge gebundenen arbeitenden Bevölkerung gesprochen wird. (Also: Arbeitnehmer, Selbstständige und helfende Familienmitglieder = Erwerbstätige)
Allerdings soll es wohl auch Professoren in dem Gebiet geben, die gerne einmal "Arbeiter" sagen.

Gruß
MI

_________________
I have seen war, I hate war
Franklin D. Roosevelt
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