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the bongo Gast
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Verfasst am: 12. Dez 2010 16:24 Titel: hitlerjugend |
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Meine Frage:
Also was ist die Hitlerjugend?Kann mir jemand vielleicht Kostenlose Links angeben oder mir erklären was die Hitlerjugend ist????? Muss nämlich ein Referat halten.... :-(
Meine Ideen:
Verschiedene Links wären supi! |
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DmitriJakov
Anmeldungsdatum: 15.11.2010 Beiträge: 164
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the bongo Gast
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Verfasst am: 13. Dez 2010 15:27 Titel: |
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Hey ,danke für die Daten!Also wenn ich noch mehr brauch meld ich mich auf jeden Fall... |
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the bongo Gast
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Verfasst am: 27. Dez 2010 11:32 Titel: |
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Hab ne Frage:
Irgendwo stand ,dass Die Hitler Jugend von einer Partei Organisation zu einer Organisation im Staat geworden ist.
Was ist der Unterschied zwischen Parteiorganisation und der Staatorganisation? |
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DmitriJakov
Anmeldungsdatum: 15.11.2010 Beiträge: 164
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Verfasst am: 27. Dez 2010 14:40 Titel: |
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Nun, wenn Du dir Jugendorganisationen von heute ansiehst, dann gibt es z.B. Sportvereine oder auch kirchliche Jugendorganisationen. Danaben haben auch politische Parteien Jugendorganisationen, z.B. Jusos (SPD) oder Junge Liberale (FDP), etc.
Die Mitgliedschaft in diesen Jugendorganisationen ist freiwillig, man kann auch entscheiden sich keiner dieser Organisationen anzuschliessen.
Die Hitlerjugend jedoch wurde irgendwann verpflichtend für alle. Eltern mussten ihre Kinder ab einem bestimmten Lebensjahr bei der Hitlerjugend anmelden. Dies wurde in einem Gesetz festgelegt:
Gesetz über die Hitlerjugend vom 1. Dezember 1936 und in einer Verordnung näher konkretisiert: Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitler-Jugend
Zitat: | § 1 Dauer der Dienstpflicht
(...)
(2) Alle Jugendlichen vom 10. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind verpflichtet, in der Hitler-Jugend Dienst zu tun, und zwar:
1. die Jungen im Alter von 10 - 14 Jahren im "Deutschen Jungvolk" (DJ),
2. die Jungen im Alter von 14-18 Jahren in der "Hitler-Jugend" (HJ),
3. die Mädchen im Alter von 10-14 Jahren im "Jungmädelbund" (JM),
4. die Mädchen im Alter von 14-18 Jahren im "Bund Deutscher Mädel" (BDM).
§ 2 Erziehungsgewalt
Alle Jungen und Mädchen der Hitler-Jugend unterstehen einer öffentlich-rechtlichen Erziehungsgewalt nach Maßgabe der Bestimmungen, die der Führer und Reichskanzler erläßt.
§ 7 Blutmäßige Anforderungen
Juden sind von der Zugehörigkeit zur Hitler-Jugend ausgeschlossen.
§ 9 Anmeldung und Aufnahme
(1) Alle Jugendlichen sind bis zum 15. März des Kalenderjahres, in dem sie das 10. Lebensjahr vollenden, bei dem zuständigen HJ-Führer zur Aufnahme in die Hitler-Jugend anzumelden. (...)
(2) Zu der Anmeldung ist der gesetzliche Vertreter des Jugendlichen verpflichtet.
(3) Die Aufnahme in die Hitler-Jugend erfolgt zum 20. April eines jeden Jahres.
§ 12 Strafbestimmungen
(1) Ein gesetzlicher Vertreter wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft, wenn er den Bestimmungen des § 9 dieser Verordnung vorsätzlich zuwiderhandelt.
(2) Mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer böswillig einen Jugendlichen vom Dienst in der Hitler-Jugend abhält oder abzuhalten versucht.
(3) Die Strafverfolgung tritt nur auf Antrag des Jugendführers des Deutschen Reichs ein. Der Antrag kann zurückgenommen werden. |
Somit war die Hitlerjugend eine staatliche Organisation mit Teilnahmepflicht und Strafvorschriften bei Nicht-Teilnahme. Auffallend ist allerdings, daß die Strafvorschrift wachsweich ist, eine Verletzung der Vorschriften also nur auf Antrag des Reichsjugendführers verfolgt wurde. |
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Xabotis Gast
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Verfasst am: 29. Dez 2010 12:13 Titel: |
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man muss ja auch bedenken, dass viele gesetze auch vollkommen überflüssig waren oder ungeschrieben existierten, és war ein Muss, das Kind in die HJ oder BdM zu schicken, oder man hatte gleich wieder die Nachbarn am Hals ob man denn gedenke, gegen den Führer zun agieren, genauso mit der NsdAP, wie viele waren wohl freiwillig in der Partei und wie viele aus angst, man musste ja nur Beamter sein und zB als Lehrer Migrantenkinder nicht wie Ungeziefer behandeln, schon hatte die Klasse ne woche später nen neuen Lehrer aus dern Reihen der Nazis und die alte Lehrerin war fristlos entlassen, saß vielleicht auf der straße
Gesetze hin oder her, es gab eine eigene Ordnung und die wurde von H. und SS diktiert und immer mehr in die Verfassung aufgenommen |
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the bongo Gast
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Verfasst am: 10. Jan 2011 17:18 Titel: |
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§ 12 Strafbestimmungen
(1) Ein gesetzlicher Vertreter wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft, wenn er den Bestimmungen des § 9 dieser Verordnung vorsätzlich zuwiderhandelt.
(2) Mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer böswillig einen Jugendlichen vom Dienst in der Hitler-Jugend abhält oder abzuhalten versucht.
Sind die beiden Gesetze nicht gleich?
Ich meine damit ,was der Unterschied zwischen der Strafe mit den 150 Reichsmark und der Gefängnisstrafe ist,außer das die andere härter ist.
Bei den beiden steht ja,wenn man das Kind nicht anmeldet/von dem Dienst in der Hitlerjugend abhält.Warum ist die eine härter als die andere?? |
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Xabotis Moderator
Anmeldungsdatum: 29.12.2010 Beiträge: 319
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Verfasst am: 10. Jan 2011 18:34 Titel: |
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du hast es bei dem zweiten Gesetz mit noch härterer Dienstverweigerung zu tun, da du beim ersten "lediglich" dein Kind nicht zur HJ schickst, es aber beim Zweiten regelrecht davon abhältst zur HJ zu gehen, somit offen Kritik zeigst, tust du ja beim ersten Fall nicht
_________________ Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius) |
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the bongo Gast
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Verfasst am: 10. Jan 2011 18:54 Titel: |
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Danke,Xabotis!
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Xabotis Moderator
Anmeldungsdatum: 29.12.2010 Beiträge: 319
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Verfasst am: 10. Jan 2011 19:01 Titel: |
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gerne
_________________ Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius) |
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DmitriJakov
Anmeldungsdatum: 15.11.2010 Beiträge: 164
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Verfasst am: 11. Jan 2011 20:22 Titel: |
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Hi bongo
Die beiden Absätze der Strafvorschrift sind insoweit interessant, da sie völlig unterschiedlicher Natur sind. Insbesondere Absatz 2 würdest Du heute so in keiner deutschen Strafvorschrift mehr finden. Das Besondere an Absatz 2 ist, daß er keine Mindeststrafe bzw. Höchststrafe vorsieht.
Dazu muß man dann in den allgemeinen Teil des Reichs-Strafgesetzbuch sehen. Dort steht:
§16: Der Höchstbetrag der Gefängnißstrafe ist fünf Jahre, ihr Mindestbetrag Ein Tag.
und
§18: Der Höchstbetrag der Haft ist sechs Wochen, ihr Mindestbetrag Ein Tag.
Das Strafrecht vor 1949 kannte als Strafe (in aufsteigender Härte): Haft, Gefängnis, Festungshaft und Zuchthaus.
Da Absatz 1 sich auf "Haft" bezieht, ist die Höchststrafe 6 Wochen. Absatz 2 bezieht sich jedoch auf "Gefängnis", was wohl dann zu einer Höchststrafe von 5 Jahren führen könnte.
Quelle: http://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_f%C3%BCr_das_Deutsche_Reich_(1871)
Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 24, Seite 127 - 205
Fassung vom: 15. Mai 1871 |
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Xabotis Moderator
Anmeldungsdatum: 29.12.2010 Beiträge: 319
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Verfasst am: 11. Jan 2011 21:22 Titel: |
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Du hast Recht, >Dimitri, auch wenn das nicht die ursprüngliche Frage war sieht man hier wieder den gewaltigen ruck, den die Regierung ausübte, Deutschland bestand zu einem relativ kleinen Teil aus Nazis, der größte Teil waren verängstigte und um ihre Familie besorgte Menschen, die daher keine Gegenstimme erhoben, die NsdAP lebte von der Angst und das wusste sie
_________________ Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius) |
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DmitriJakov
Anmeldungsdatum: 15.11.2010 Beiträge: 164
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Verfasst am: 11. Jan 2011 22:45 Titel: |
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Auch wenn ich jetzt hier etwas abschweife, so war die Herrschaft der Nazis sicherlich weit entfernt von einem Rechtsstaat, jedoch gab es immer noch für den "Normalbürger" einigermassen rechtsstaatliche Grundsätze. Um diese völlig abzuschaffen war die Herrschaft von 12 Jahren von 1933 bis 1945 schlicht zu kurz. Das kann man auch daran sehen, daß das Strafrecht von heute sich in Systematik und Grundlagen gar nicht so fundamental von dem während des Dritten Reiches unterscheidet. Die Nazis hatten einfach nicht die Zeit um alles zu verdrehen.
Du kennst ja sicher den Grundsatz in einigen amerikanischen Bundesstaaten: Drei mal kriminell ... lebenslänglich eingesperrt. Viele hierzulande wären überrascht, wenn sie wüssten, daß dieses Prinzip auch in Deutschland existiert: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__66.html , wenn auch in einer etwas engeren Form als in den USA.
Sicherungsverwahrung ist keine Strafe im juristischen Sinn, was aber für den Betroffenen im Ergebnis nicht wirklich bedeutend ist. Sicherungsverwahrung ist grundsätzlich unbefristet.
Der im obigen link zitierte §66 StGB ist bereits die seit ein paar Tagen geltende entschärfte Fassung seit dem 1.1.2011. Was dort noch vor 2 Wochen stand, kann man hier nachlesen: http://www.buzer.de/gesetz/6165/al26893-0.htm
Abgesehen davon existiert auch im heutigen Strafrecht ein enormer Spielraum für die Gerichte. Such mal im StGB nach den Worten "nicht unter". Das heißt, daß das Gericht von der Mindeststrafe bis zur höchsten zeitigen Freiheitsstrafe von 15 Jahren einen Spielraum hat.
Oder schau Dir den Gummiparagraphen §266 StGB an, in den jeder, aber auch wirklich jeder, der arbeitet, hineinschlittern kann: Untreue. Strafe bis zu 5 Jahren
Oder schau Dir §240 StGB (Nötigung) an. Ein Delikt, das jeder von uns mindestens im Straßenverkehr einmal jährlich begeht: Bis zu drei Jahre Freiheitsentzug.
Oder gefährliche Körperverletzung ... in den USA nennt man das "mit einer tödlichen Waffe" ... in Deutschland genügt dazu ein Tritt mit dem beschuhten Fuß. Strafrahmen 6 Monate bis 10 Jahre.
Auch die heutigen Strafgesetze lassen viel Spielraum für Willkür des Richters. Wir haben nur Glück, daß zur Zeit bei den Gerichten im Allgemeinen die Vernunft regiert. Die Gesetze selber lassen aber im Prinzip Tür und Tor offen für den "Richter Gnadenlos", der auch heutzutage existiert und auch in unserer Realität Urteile spricht.
Wir haben uns zwar seit 1945 deutlich verbessert, aber sind auch nicht wirklich das Vorbild der Welt, was gerade in Bezug auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 17.12.2009 zeigte. |
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Xabotis Moderator
Anmeldungsdatum: 29.12.2010 Beiträge: 319
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Verfasst am: 12. Jan 2011 08:44 Titel: |
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Wer ist schon Vorbild der welt, die Amerikaner auch nicht mehr, wenn man es auch lange Jahre dachte, wir leben nun mal in einer Gesellschaft aus 82 Millionen Menschen und jeder macht Fehler, dazu wurden wir geboren.
Es ist egal, wie streng oder lasch die Gesetze formuliert sind, was zählt wird immer die Einstellung sein, wenn die Einstellung der Gesellschaft sich ändert, wird swich auch der Staat ändern, das ist unabdinglich.
Wir müssen dafür sorgen, dass die Gedanken der Menschen rechtschaffend bleiben und nicht den Paragraphendschungel immer weiter spezialisieren. Einem Beduinen bringt die beste Machete nichts.
_________________ Alles ist ein Zugang, um das Zentrum zu suchen.
(Konfuzius) |
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wrex
Anmeldungsdatum: 29.03.2023 Beiträge: 127045
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Verfasst am: 25. Aug 2023 09:59 Titel: value |
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wrex
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Verfasst am: 25. Aug 2023 10:01 Titel: value |
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wrex
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Verfasst am: 25. Aug 2023 10:02 Titel: value |
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Verfasst am: 25. Aug 2023 10:03 Titel: value |
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Verfasst am: 25. Aug 2023 10:04 Titel: value |
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Verfasst am: 25. Aug 2023 10:05 Titel: value |
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Verfasst am: 25. Aug 2023 10:09 Titel: value |
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