Spieluhr
Anmeldungsdatum: 18.03.2007 Beiträge: 2
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Verfasst am: 18. März 2007 20:11 Titel: Weltliche-geistliche Macht (Königreiche, Kaiserreiche, ...) |
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Hey,
könnt ihr mir vielleicht kurz (ruhig vereinfacht) erklären, was es für "Regentschaften" (mir fällt leider kein anderes Wort ein) es im Mittelalter und in der Neuzeit gab?
Ich höre immer wieder von Königreichen, Kaiserreichen, Herzogtümer, Grafschaften, Fürstentümer, Bischöfen, etc. . Ich kriege diese Begriffe leider nicht unter einen Hut, und verstehe es recht nicht, wer für was zuständig ist, und wie sie miteinander zu tun haben.
Es wäre daher sehr nett, wenn ihr mir dabei etwas helfen könntet, die Zusammenhänge zwischen diesen "Regentschaften" klarzumachen. Ich habe bei Google und bei Wikipedia geguckt - man findet auch immer einzelne Definitionen, jedoch ist dies nicht so recht das, was ich suche. Ich bräuchte eine Art Auflistung, die besser zeigt, wofür die einzelnen grob zuständig waren, und wann es Herzogtümer oder so eben gab.
Vielen Dank |
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MI Administrator
Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 1710 Wohnort: München
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Verfasst am: 18. März 2007 20:44 Titel: |
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Das ist meiner Meinung nach nicht oder nur ganz schwer möglich. Zumindest nicht in der generellen Form, in der du sie gestellt hast. Du musst dich wohl oder Übel auf ein Land beschränken - z.B. das heilige römische Reich deutscher Nation (und selbst dort gibt's noch große Unterschiede;Die Unterschiede können regional erheblich variieren).
Wenn du ein Land hast, kann man versuchen auch die Unterschiede zu anderen Ländern zu klären, aber vorher halte ich das für problematisch!
Gruß
MI _________________ I have seen war, I hate war
Franklin D. Roosevelt |
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Rade
Anmeldungsdatum: 25.01.2007 Beiträge: 45
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Verfasst am: 19. März 2007 00:30 Titel: |
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also im heiligen römischen reich deutscher nation gab es keinen zentralismus , sondern es gab lokale herren, die stammesfürsten. 7 stammesfürsten haben meines wissens nach, dann den könig gewählt.
der zukünftige könig brauchte deren unterstützung, da er ohne sie nicht regieren konnte. also musste er sie zufrieden stellen und ihre interessen berücksichtigen.
unter den stammesfürsten gab es dann noch reichlich andere verwalter, so die landgrafen oder markgrafen etc...
der papst hatte dann das recht, einen kaiser zu ernennen, es wurde brauch, das es der deutsche könig wurde (seit karl dem großen, wenn ich mich nicht irre). der kaisertitel an sich bringt weniger machtgewinn als pflichten. denn die aufgabe des kaisers ist es, die katholische kirche zu schützen. also ein prestigeträchtiger titel. dadurch werden die deutschen kaiser aber immer wieder in italien gebunden sein.
diese ganzen verwalter sind also auf den föderalismus der damaligen zeit zurückzuführen, da es die deutschen an sich nicht gab - nur die deutschen lande, wo man deutsch sprach. wichtig waren also die stämme, zum beispiel die der sachsen, franken usw...
erwähnenswert ist auch, das vor dem wormser konkordat, der könig/kaiser die bischöfe ernennen durfte. dadurch konnte er sich genehme leute in diese position bringen. die bischöfe der damaligen zeit waren also auch politiker, und oftmals mächtige herrscher.
erst seit dem wormser konkordat hat die kirche dann durchgesetzt, das die katholische kirche die bischöfe ernennen durfte. |
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