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Sherlock Holmes
BeitragVerfasst am: 11. Jun 2012 07:28    Titel:

Hallo,

@Phillip

Es ist nicht ratsam einfach wikipedia zu empfehlen, obwohl es nicht im entferntesten Sinne mit der Lösung der Frage zutun hat. Also bitte demnächst, genauere Quellen liefern!

@oberhänslir

Ich hab zum besagten Thema das gefunden:

Zitat:
Kapitularien
königliche Anordnungen (im Sinne von Gesetzen, aber mit Zustimmung des Volkes und
der Großen) v.a. in der Zeit der Karolinger, insbesondere unter Karl dem Großen. Diese
schriftlich niedergelegten Gesetze waren immer in Mittellatein gehalten und in
verschiedene Kapitel eingeteilt (lat. capitula), woher sich auch der Name ableitet



Zitat:
Unterschied: Kapitular- Volksrecht
das Recht des einzelnen Volkes oder Stammes steht im Mittelpunkt Ö nach personalen
Gruppen verschieden; Aufzeichnungen der allgemeinen Regeln, überwiegend
ungesetztes Recht, Bsp: Lex Alamannorum (um 715), Lex Baiwariorum (743), Codex
Euricianus (475)


-> http://homepage.uibk.ac.at/~csae9213/Pruefungsfragen_Koebler.pdf

Bin mir nicht sicher, ob es hilft, aber das sind auf jeden Fall die Erklärungen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Sherlock
oberhaenslir
BeitragVerfasst am: 10. Jun 2012 21:49    Titel: Ich habe dort die Antwort nicht gefunden.

PhillipH hat Folgendes geschrieben:
de.wikipedia.org/wiki/Kapitularien



Danke. Ich habe dort die Antwort nicht gefunden und deshalb die Frage hier gestellt.
PhillipH
BeitragVerfasst am: 10. Jun 2012 21:31    Titel:

de.wikipedia.org/wiki/KapitularienAlterseinkübfte: Absicherung
oberhaenslir
BeitragVerfasst am: 07. Jun 2012 08:28    Titel: Wie unterscheiden sich 'Kapitularrecht' und 'Volksrecht'?

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Wie unterschieden sich 'Kapitularrecht' und 'Volksrecht' im frühen Mittelalter?

Inwiefern wurde das 'Volksrecht' vom germanischen Recht abgeleitet?

Wo finde ich bitte Quellen dazu?

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