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Xabotis |
Verfasst am: 31. Dez 2010 18:55 Titel: |
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ich glaube nicht, dass das vergessen wurde, aber wie du ja siehst, sind einige rechtliche Punkte immer noch nicht abgearbeitet, weil so vieles anders gekommen ist, als erwartet, wenn du 1950 zB die heutige situation geschildert httest, wren wahrscheinlich die Mnnschen mit den weien Jacken gekommen Deswegen sind solche bestimmungen, wie die von dir genannte im sand zerlaufen und auch heute wahrscheinlich keinen pfifferling mehr wert. Wenn man solche Angst vor einem angriff in Deutschland htte, wre bestimmt nicht erst krzlich unter allgemeinem Applaus die wehrpflich aufgehoben worden |
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gfreak |
Verfasst am: 31. Dez 2010 14:08 Titel: |
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Ich dachte zwar hier ist Schlu, aber 2+4 ist kein Friedensvertrag, lese die Bundesgeetzbltter dazu. Dort ist von Deutschland als Ganzes die Rede, die BRD ist aber nicht das GANZE Deutschland. Das was Osten genannt wird heit Mitteldeutschland, deswegen MDR fr Sachen, Thringen und Sachsen-Anhalt. Die anderen zwei Vertrge nannte ch bereits: Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung enstandender Fragen Vertrag zur abschlieenden Regelung in Bezug auf Berlin Weiterhin: GG vor 1990 was steht in der Prambel GG nach 1990 was steht in dr Prambel Streichung Artikel 23(Geltungsbereich) Haager Landkriegsordnung, Artikel 43 Rede von Carlo Schmid(SPD) usw. Man schaue sich die Wahlplackate der groen parteien in den 50er Jahren an. 1. und 2. Stalinnote waren Friedensangebote die abgelehnt wurden. Dann mge man sich beim Amtsgericht Frankfrut/Main den Handelsregisterauszug besorgen, geht onbline fr 5 (HRb 51411). Sucht mal Finanzagentur GmbH. Dann seht was der sogenannte Staat ist, eine GmbH. Fr die faulen der Link, damits es nicht heit es sind nur Hypothesen:(geht nicht weil ich nicht registriert bin) ag-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/AMG_Frankfurt_Internet?cid=b1085af9128875bd60b12362633a8bd9 handelsregister.de/rp_web/search.do Was heit das wir sind Personal einer Firma. Personal hat eingeschrnkte Rechte. GG ist erloschen seit der Einigung(ist keine Einigung im wirklichen Sinne). Das heit wenn wir annehmen die BRD sei bis 1989 legitim, so ist Sie dies ab da sicherlich und 100% nicht mehr. Oder wie wollt ihr es drehen oder wenden. Allerdings hatte ich eine Frage bezglich der bergangsbestimmung Artikel 116 gestellt. Wenn BRD jetzt Nachfolger ist oder durch Gewohnheitsrecht anerkannt wurde, warum bergangsbestimmung? Die bergangsbestimmungen der Einigung sind doch auch schon nicht mehr vorhanden, und 20 Jahre<65 Jahre. Ist das merkwrdig oder hat das einfach jemand vergessen? Nichts geschieht zufllig. Und der 2. Weltkrieg ist noch im Gange, Russische Panzer knnten wieder auf berlin rollen. |
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Xabotis |
Verfasst am: 31. Dez 2010 12:06 Titel: |
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ich muss auch noch ergnzen, dass ja selbst bei formaljuristischer Richtigkeit trotz allem die Einstellung der Bevlkerung die magebliche Instanz in unserer Staatsform sind, wir sind eine Bundesrepublik und so sehr einige auch meckern, wir haben eine so groe Gewalt ber den staat wie fast kein anderes Land es ist also rein ideologisch schon gar nicht mglich von einem kriegszustand zu sprechen, auch wenn irgendwelche Papiere nicht unterschrieben sin, oder unterschrieben sein knnen |
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MI |
Verfasst am: 31. Dez 2010 11:56 Titel: |
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Zitat: | Laut Bundesverfassungsgericht existiert der Staat Dt. reich weiter, somit ist der 2. Weltkrieg nicht zu Ende, da bisher kein Friedensvertrag mit Deutschlanbd geschlossen wurde. UN-Feindstaatenklauseln. | Was formaljuristisch vielleicht stimmen mag. De facto haben wir aber mit den 2+4 Vertrgen einen Friedensvertrag, bzw. noch einfacher: Wir befinden uns in (Militr)bndnissen mit einem Groteil der ehemaligen Feindstaaten - da kann kein Krieg herrschen. Der Rest der Staaten gehrt dem Ostblock an, der einseitig eine Beendigung des Krieges erklrt hat. Das mag zwar in deinen Augen zu pragmatisch sein, ist aber meines Wissens nach gngige Rechtsauslegung. Die UN-Feindstaatenklausel ist obsolet, ich wei nicht, was du damit sagen willst. (Ich hab's auch nochmal rausgesucht: Zitat aus UNO Resolution 50/52: Recognizing that, having regard to the substantial changes that have taken place in the world, the "enemy State" clauses in Articles 53, 77 and 107 of the Charter of the United Nations have become obsolete,) Wo bitte soll die "internationale Kennzeichnung" zu finden sein? Gru MI |
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gfreak |
Verfasst am: 31. Dez 2010 11:06 Titel: |
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Ja das letzte ist ein Zitat von Thomas Jefferson, findet ihr auch im Matheboard bei meinem Profil. |
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Xabotis |
Verfasst am: 31. Dez 2010 11:00 Titel: |
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Ist der letzte Satz ein Zitat? wenn ja, von wem? Ps: wenn du geschichtlich solches Interesse hast und dich schon auskennst, meld dich doch an. |
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gfreak |
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:37 Titel: |
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Es ging mir nur um eine Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, nicht mehr und nicht weniger, geht nicht um Politik. Ist ja als wenn ich jetzt lautstark behaupten wrde der Wiener Kongress war 1813, da kommen gleich zahlreiche Anworten das dies nicht korrekt sei, sondern von 1814-1815. Ich bin auch im Matheboard ttig, man sieht sieht sich also. Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lge brauch die Sttze der Staatsgewalt. |
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gfreak |
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:32 Titel: |
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Nachtrag an Dimitri Ich habe schon gengend Beweise dargelegt, lies Haager Landkriegsordnung, GG Artikel 116, das vorherige Urteil des BvG. Und weil ihr mir ja scheinbar nicht glaubt, dann selber lesen. Ist mir klar das die Illusion vom Rechtsstaat zusammenbricht.
Zitat: | Sollte die BRD kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein, warum hat sie dann bis in dieses Jahr noch die Reparationszahlungen aus dem Versailler Vertrag geleistet? Sollte die BRD kein Staat sein, wie knnte sie dann Mitglied im UN Sicherheitsrat sein, oder berhaupt Teilnehmer an der UN Vollversammlung?
| Freiwillig zahlt man die Reparationen, ganz einfach, nicht weil man verpfilchtet ist. Und warum weil der Deutsche Michel so schlau ist. Und Die sogennante Bundesregierung wird veredigt auf das Deutsche Volk, doch wir sind alle Personal und nicht das Deutsche Volk weil wir diesen Ausweis besitzen. Und man entscheidet ja fr das Volk und nicht frs Personal. Lest mal wie oft im GG das Wort Geschft zu finden ist, die Bundesregierung ist unser Vortstand der Firma wie bei Siemens und anderen. Landesregierungen und Stdte sind andere Niederlassungen der Firma. Wir sind kein stndiges Mitglied, auch wenn Fischer sich darum bemhte, warum UN Feindstaatenklausel gibt Auskunft. Es gibt einen Sitz in der UN fr das Deutsche Reich, dieser ist aber leer. Ausweise haben international folgende Kennzeichen: ist die Farbe blau souverner Staat ist die Farbe grn provisorisch(der alte ist GRN), schlagt die Definition von provisorisch nach) ist die Farbe rot abhngig Auerdem erschien 2009 in einer Amerikanischen Zeitung genau sowas, das wir noch immer besetzt sind. Auerdem haben selbbst Persnlichkeiten wie Theo Waigel und Otto Schilly dazu Stellung bezogen, und das sind doch anerkannte Juristen und die schlieen sich meiner meinung an. Sind die alle Spinner? Ich werde die ntigen Anlagen die dazu ntig sind, spter nachreichen. Ich muss diese ersteinmal finden, da hab ihr mehr als 300 Seiten zu lesen. Das sollte frs erste reichen |
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Xabotis |
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:26 Titel: |
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Ich glaube, es ist besser, an diesem Punkt die Diskussion abzubrechen, MI hat ja bereits ghesagt, dass er in diesen Blog nicht mehr schreibt, also gehen wir wieder zu anderen Themen zurck Ich denke, du hast alle hier mit deinem Wissen beeindruckt, gfreak, du solltest aber daran denken, dass es auf dieser Platform nicht um genaueres Detailwissen, sondern um Denkanste geht, mir persnlich hat die Diskussion mit dir sehr gefallen, bedenke aber bitte, deine Kommentare frei von Poltischem Eifer zu halten, da bilden wir uns auf anderen Platformen, wenn es uns interessiert. Ich hoffe, wir knnen dich auch bei anderen Blogs mal sehen und von deinem Wissen profitieren |
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gfreak |
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:14 Titel: |
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Du bist mit allem korrekt in deinem letzten Beitrag, nur die BRD kann die Ostgebiete nicht abtreten, sie gehren nicht zur BRD und da nicht Rechtsnachfolger darf Sie so etwas nicht entscheiden. Das wre ja so als wenn ich meinem Freund das Auto meines nachbarn verspreche, ich habe gar keine Rechte an diesem Auto, ich kann das nicht abtreten weils mir nicht gehrt. ist auch zu genge festgestellt worden. Laut Bundesverfassungsgericht existiert der Staat Dt. reich weiter, somit ist der 2. Weltkrieg nicht zu Ende, da bisher kein Friedensvertrag mit Deutschlanbd geschlossen wurde. UN-Feindstaatenklauseln. UN nicht Rechtsnachfolger vom Vlkerbund. Das was mit Recht zu tun hat, hat auch mit Geschichte zu tun. Ansosnten grnde ich so wie es die BRD hat auch mein eigenen Staat, aber ich bin dann ein Verbrecher oder Terrorist. Worin unterscheidet sich das dann? |
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MI |
Verfasst am: 30. Dez 2010 23:13 Titel: |
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Gut, von mir aus nimm nicht das Vlkergewohnheitsrecht. Mir ist klar, dass es in Deutschland kein wirkliches Common Law gibt - was nicht heit, dass die BRD kein Gewohnheitsrecht kennt, aber das ist ein juristisch schwieriges Thema. Wie stets hiermit:
Zitat: | Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich, in bezug auf seine rumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch, so da insoweit die Identitt keine Ausschlielichkeit beansprucht. | Steht in demselben Kommentar des BVerG, das du oben zitiert hast. Hinzu kommt eben, dass die BRD in vermutlich allen Staaten als Staat anerkannt ist. Und ja, da steht nur teilidentisch. Aber inzwischen "identisch", da der Anspruch auf die "fehlenden" Gebiete aufgegeben wurde - was die Bundesrepublik Deutschland ja darf, weil sie in allen Dingen auer dem Territorium identisch ist. Aber natrlich kommt jetzt das Argument, dass das BVerG ja berhaupt nicht legitimiert sei und deshalb eine solche Entscheidung gar nicht treffen kann - oder vielleicht das Argument, dass wenn wir hier eine Identitt htten, dann auch das BVerG handlungsunfhig wre, weil das Deutsche Reich auch handlungsunfhig ist. Oder vielleicht noch ein drittes Argument? Ich formuliere das mal so: Die Diskussion gehrt hier nicht hin - wenn berhaupt, dann gehrt sie in ein Forum fr Juristen, weil es sich um Rechtsverdreherei handelt. Jetzt, wo ich wei, worauf das hinauslaufen soll muss ich leider sagen, dass ich weder Zeit, noch Lust darauf habe. DimitriJakov hat bereits alles weitere gesagt. Gru MI |
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gfreak |
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:35 Titel: |
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Zitat: | Eine Leugnung des Vlkergewohnheitsrechts und der damit verbundenen Idetifikation der BRD mit dem DR ist untergrbt den Sinn und Zweck einer Rechtsordnung, deren Sinn und Zweck die Festlegung eines Handlungsrahmens ist. | Vertrauen wir mal Wikipedia, es ist eine Norm. Eine Norm hat keine Gesetzeskraft und Gewohnheitsrecht existiert zwar in England aber sonst nirgend. Wenn du mir erzhlen willst es existiert dann folgendes Beispiel: Ich gehe in den Markt und klaue jedesmal etwas, da ich es stndig mache ist es zur Gewohnheit geworden, damit berufe ich mich auf Gewohnheitsrecht. Kann also nicht bestraft werden Welche Rechtsordnung denn, die BRD ist nicht rechtens und da sprichst du von Rechtsordnung.[/quote] |
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DmitriJakov |
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:29 Titel: |
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@gfreak Dies hier ist eigentlich ein Board um Schlern (und vielleicht auch Studenten) Hilfe in Geschichte zu geben. Es ist kein politisches Diskussionsforum und auch kein juristisches. Solltest Du ein Spezialist in Staats- und Vlkerrecht sein, so gib dies zu erkennen. In diesem Fall wrde ich dann allerdings auch ein wenig qualifiziertere Beitrge von Dir erwarten, z.B. die Nennung der von Dir erwhnten Rechtsgutachten zum vlkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland. Sollte die BRD kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein, warum hat sie dann bis in dieses Jahr noch die Reparationszahlungen aus dem Versailler Vertrag geleistet? Sollte die BRD kein Staat sein, wie knnte sie dann Mitglied im UN Sicherheitsrat sein, oder berhaupt Teilnehmer an der UN Vollversammlung? Wie gesagt, wenn Du hier als Staatsrechtler auftrittst, dann erwarte ich Nennung von Gutachten, Urteilen und Namen von anerkannten Kommentatoren und ihre einschlgigen Publikationen. |
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gfreak |
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:15 Titel: |
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Nachtrag Vertraut ihr wirklich immer Wikipedia, weil es heit das es eine freie Enzyklopdie ist. 1. medienhoheit herrscht in Deutschland von Alliierter Seite bis 2099 2. Es gibt eine Zensur und es gibt keine Freiheit 3. Geschichte wird vom Sieger geschrieben und nicht vom Verlierer. falls ihr mir immer noch nicht glaubt, geht mal auf BGBL Online und besorgt euch den 2+4 Vertrag, Vertrag zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin(Sonderstatus, nicht Teil der BRD) Vetrag zur Regelung aus >kreig und besatzung enstandener Fragen. Auerdem die Bundesbereinigungsgesetze, da bekennen die Alliierten endlich Farbe. Dann knnen wir weiter reden |
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gfreak |
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:08 Titel: |
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Ihr habt von Geschichte und dem Rechtsstatus berhaupt keine Ahnung. Das GG kann nie eine Verfassung sein, des was stand denn vor 1990 in der Prambel und was danach. Ein Staat ist durch 3 Dinge definiert, die ich oben erklrt habe, die BRD erfllt keines, daraus folgt kein Staat. Was steht auf eurem personalausweis,. beachte Personal: Nationalit: Deutsch Nationalitt ist nicht gleich Staatsbrgerschaft. Es gibt 3 vlkerrechtliche Gutachten zur Rechtslage. Auerdem hat seit 1990 das GG aufgehrt zu existieren, Artikel 23, der Geltungsbereich wurde gestrichen. Ein Gesetz dessen Geltungsbereich nicht definiert ist, gilt nirgends. Damit ist die BRd, wenn man Sie als Staat oder Besatzungskonstrukt annimmt, seit 1990 nicht existent. Und warum stehen die bergangsbestimmungen weiter, Artikel 116. |
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Xabotis |
Verfasst am: 30. Dez 2010 17:20 Titel: |
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dem schliee ich mich an und mchte ganz subjektiv noch ergnzen: auch wenn unser Staat nicht immer Glanzleistungen vollbringt, unbewusst Krieg zu fhren, egal in welchem Ausma traue ich ihm noch nicht zu |
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MI |
Verfasst am: 30. Dez 2010 16:47 Titel: |
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Der gute gfreak macht's sich da meiner Meinung nach ein bisschen zu einfach. Das Grundgesetz ist inzwischen rechtlich als Verfassung der sog. Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Wer sagt das? Neben der Wikipedia insb. das Bundesverfassungsgericht und der Bundestag, kurzum: alle Organe der Bundesrepublik Deutschland. gfreak merkt nicht zuunrecht an, dass der rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland nicht ganz eindeutig ist - das beste Argument gegen seine Thesen hier ist aber das sog. "Vlkergewohnheitsrecht", nachdem die Bundesrepublik Deutschland inzwischen als dem deutschen Reich rechtlich identisch angesehen werden muss. Eine Leugnung des Vlkergewohnheitsrechts und der damit verbundenen Idetifikation der BRD mit dem DR ist untergrbt den Sinn und Zweck einer Rechtsordnung, deren Sinn und Zweck die Festlegung eines Handlungsrahmens ist. hnlich ist das mit dem Kriegsende. Formal mag man das Fehlen eines Friedensvertrages bemngeln, aber deshalb zu sagen, dass Deutschland sich noch im Krieg befinde entspricht nicht mehr der (auch rechtlichen) Realitt - sptestens seit Grndung der NATO. Gru MI |
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Xabotis |
Verfasst am: 30. Dez 2010 15:13 Titel: |
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aber wo steht, dass wir Angehrige des deutschen Reiches sind? |
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gfreak |
Verfasst am: 30. Dez 2010 14:47 Titel: |
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Nachtrag Das Deutsche Reich ist nicht ohne Menschen, es ist die BRD, denn die BRD hat keine Staatsangehrigen. Wir alle sind Deutsche Reichsbrger, deshalb kann wohl ein Friedensvertrag ausgehandelt werden. |
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gfreak |
Verfasst am: 30. Dez 2010 14:45 Titel: |
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Der Staat ist zurzeit Handlungsunfhig, das ist vllig korrekt. Doch wir alle haben die Staatsangehrigkeit des Deutschen Reiches und mittels einer Nationalversammlung kann eine neue Verfassung gegeben werden und eine neue Regierung die einen Friedensvertrag aushandelt. Die BRD ist kein Staat, ein Staat bentigt 3 wesentliche Dinge, fehlt nur einer so handelt es sich nicht um ein Staat. 1. Verfassung(GG ist keine Verfassung,Haager Landkriegsordnung Art. 43) 2. Staatsvolk(hat die BRD nicht, wir haben die Staatsangehrigkeit DT. Reich) 3. Staatsgebiet(ebenfalls nicht) |
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Xabotis |
Verfasst am: 29. Dez 2010 17:16 Titel: |
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in deinem Zitat steht, dass der Staat immer noch vorhanden, aber aufgrund der ... nicht handlungsfhig ist, komplett richtig das bedeutet aber auch, dass die BRD demnach kein Nachfolgestaat, sondern eine Parallelrepublik neben dem deutschen Reich auf dem Deutschen Boden (mehr oder weniger ) dh. nur das bis heute existierende Deutsche Reich kann den Kriegszustand aufheben, aber es ist 1. unter Aufsicht der Alliierten 2. handlunghsunfhig 3. ohne ausfhrende Menschen ein staat ohne Menschen ist kein staat und kann somit keinerlei Kriegshandlungen ausfhren ist das soweit richtig, oder habe ich was vergessen?
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gfreak |
Verfasst am: 29. Dez 2010 14:20 Titel: |
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Hier das Urteil des BvG, apropo welche Verfassung, GG ist keine, also Weimaerer Verfassung 1919. Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der berprfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[6]): Das Grundgesetz nicht nur eine These der Vlkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! geht davon aus, da das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 berdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausbung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmchte noch spter untergegangen ist; das ergibt sich aus der Prambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der stndigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhlt. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfhigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfhig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt verankert (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung fr Deutschland als Ganzes tragen auch die vier Mchte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]). Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegrndet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert []. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich, in bezug auf seine rumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch, so da insoweit die Identitt keine Ausschlielichkeit beansprucht. [] Sie beschrnkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes. Die Bundesrepublik [] fhlt sich aber auch verantwortlich fr das ganze Deutschland []. Die Deutsche Demokratische Republik gehrt zu Deutschland und kann im Verhltnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden. Quelle war Wikipedia |
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gfreak |
Verfasst am: 29. Dez 2010 14:17 Titel: |
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@Xabotis Das Deutsche Reich existiert nach wie vor bis heute weiterhin fort, dies hat das sogenannte Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 1973 festgestellt: Das Grundgesetz, nicht nur eine These der Auerdem wurde der Staat durch die Alliierten handlungsunfhig gemacht. Das Grundgesetz ist seit 1990 erloschen, da der Geltungsbereich, also Artikel 23 entfernt wurde. Damit war die BRD tot, die neuen deutschen Bundeslnder waren noch nicht gegrndet, somit keine Einigung. Ist ja als wenn ein toter mit einem ungeboren Kind heiraten will, geht nicht. Desweiteren ist die BRD ein besatzungsrechtliches Instrument laut Haager Landkriegsordnung, dazu dient das GG fr die BRD(von Alliierten fr uns). Auf unserem Ausweis steht Personalausweis, wir sind Personal, was ist das denn Personal. Und im Frankfurter Amtsgericht ist ein Eintrtag der BRD Finanzagentur GmbH. Wir sind alle Teil einer Firma. |
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Xabotis |
Verfasst am: 29. Dez 2010 11:46 Titel: |
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das stimmt nicht ganz, denn das Deutsche Reich hat diesen waffenstillstandsvertrag aufgestellt, doch mit der auflsung des Reiches verfllt auch seine Vertragsgewalt, alle Vertrge werden null und nichtig, somit auch Kriegserklrungen etc. sonst knnten dioe ehemaligen Brger der DDR ja auch den nicht mehr existierenden staat fr Misshandlungen an der Gesellschaft zur rechenschaft ziehen lg |
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gfreak |
Verfasst am: 29. Dez 2010 11:21 Titel: |
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Das mit dem Ende des 2.WK stimmt nicht ganz, eigentich haben wir noch heute den Kriegszustand. Denn am 8. Mai hat die Deutsche Wehrmacht kapituliert, also einen Waffenstillstandsvertrag abgeschlossen. Bis heute hat Deutschland keinen Friedensvertrag und somit hat der 2. WK nie geendet. 2+4 Vertrag stellt auch keinen Friedensvertrag dar, da weder BRD noch DDR Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sind. |
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Commander Help |
Verfasst am: 19. Nov 2010 19:09 Titel: |
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Stimmt, ist wohl schon lnger her dass wir das hatten. |
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DmitriJakov |
Verfasst am: 19. Nov 2010 18:53 Titel: |
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Man muss auch dazusagen, dass am 8. Mai nur der Krieg in Europa beendet war. Daher V-E-Day (Victory in Europe Day). Die Kampfhandlungen auf der anderen Seite der Erdkugel, im Pazifik, gingen noch ber 3 Monate weiter, bis zum V-J-Day (Victory over Japan Day) am 15. August 1945, als Kaiser Hirohito per Rundfunkansprache die Einstellung der Kampfhandlungen fr den 16. August 1945 anordnete. Die formelle Kapitulation Japans und damit das Ende des 2. Weltkriegs fand am 2. September 1945 statt. |
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Commander Help |
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NIK |
Verfasst am: 19. Nov 2010 16:06 Titel: Wann war der 2.Weltkrieg zuende und warum? |
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Meine Frage: 2. Weltkrieg: von 1.September 1939 bis wann? Und wer sagte, dass der WEltkrieg fr deutschland enden wird und warum?
Meine Ideen: keine ahnung |
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