sirius |
Verfasst am: 01. Mai 2006 14:54 Titel: Präambeln |
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Ein paar Sachen fallen doch recht schnell auf (schon weil die Texte nicht allzu lang sind: BRD 1949: Basiswerte: Gott und Mensch europäische Integration, Bundesstaatlicher Aufbau (Länder als der Bundesrepublik vorausgehend aufgelistet) ausdrücklich nur für Übergangszeit (auch nicht "Verfassung" sondern nur "Grundgesetz") Stellvertreteranspruch: Der Westen handelt für den Osten mit, der angesichts sowjet. Besatzung nicht frei handeln kann. Verpflichtender Vereinigungsauftrag. DDR 1949: Basiswerte: Mensch (Rechte, Freiheit) und Gesellschaft (soziale Gerechtigkeit, Fortschritt) internationale Kooperation (ohne europ. oder Bündnisorientierung) ebenfalls der Anspruch, für die anderen (im Westen) mit zu handeln, da sich die Verfassungsgeber selbst als "das deutsche Volk" bezeichnen. Dauerhaftigkeitsanspruch "Verfassung". Unterschied also insbes. die Vereinigungsauffassung: Für die DDR kommt offenbar nur ein Beitritt des Westens zur "deutschen Verfasssung" mit allg. Gültigkeitsanspruch in Betracht. Die BRD-Verfassung versteht sich dagegen als vorläufig und soll nach der Wiedervereinigung neu geschrieben werden. (Das steht konkret dann allerdings erst am Schluss: Art. 146. "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.") in summa: Es stand genau umgekehrt in den Präambeln, wie es dann in Wirklichkeit gelaufen ist. Gruß Sirius |
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