Xavierro997 |
Verfasst am: 25. Apr 2024 15:29 Titel: |
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Der Unterschied zwischen Grundherrschaft und Grundherrschaft liegt darin, wie Macht und Kontrolle über das Land verteilt sind. Grundherrschaft bedeutet, dass der Grundbesitzer die absolute Macht über seine Ländereien hat, oft einschließlich der Gerichtsbarkeit über die Bauern, die das Land bewirtschaften. Lokale Herrschaft bedeutet, dass Ländereien von einem höheren Herrn an einen Grundbesitzer oder Feudalherren verpachtet werden, wobei der Herr Eigentümer des Landes bleibt und einen gewissen Einfluss auf dessen Verwaltung haben kann, aber nicht über die gleiche absolute Macht verfügt wie im Fall von Grundbesitzerregel. |
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Hlg. U. |
Verfasst am: 13. Feb 2006 13:10 Titel: |
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das ist nicht korrekt, dass im lehnswesen nur adlige was bekommen haben ...
nach dem sachsenspiegel eikes gibt es beim lehnswesen die heerschildordnung, nach der auch ministeriale lehen bekommen konnten und die sind der masse nach unfreie, im weiteren sinne sogar leibeigene gewesen.
man kann durchaus einen leibeigenen mit einem sklaven gleichsetzen. lässt man mal sie sache mit der "menschlichkeit" weg, weil sogar schon die römer den sklaven im 12-tafel-gesetz unter schutz gestellt haben, bleibt die gemeinsamkeit, dass beide für extrem wenig geld (oder gegenleistung) viel arbeiten und gleichzeitig rechtlos, bzw. auf gedeih und verderb auf ihren herrn angewiesen sind ...
... und zu googeln im allgemeinen ... es ist eine sache, im i-net viele infos zu finden ... eine andere ist es (und das wäre die sogenannte medienkompetenz), dinge nach ihrer richtigkeit zu bewerten .. wobei du letzteres ja schon halbwegs erfüllt hast@"nicht ganz zuverlässige quelle" |
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