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Verfasst am: 03. Jan 2006 20:18 Titel: |
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Vielleicht meint dein Lehrer das folgendermaen:
Ein Urteil wurde von einem Gericht gefllt (warum dieses Gericht zustndig war, ist durch Gesetze vorgeschreiben). Die Gesetze, nach denen die Judikative richtet wurden von der Legislative, also den Gesetzgebern, festgelegt. Die Vollstreckung des Urteils bernimmt dann die ausfhrende Gewalt, die Exekutive.
Jetzt braucht man ein Urteil, zieht die dabei verwendeten Gesetze heran, zeigt wann sie entstanden sind und erklrt auch die Vollstreckung und dann msste man, wenn ich deine Frage richtig verstanden habe, alles wichtige gemacht haben.
Hoffentlich hilft dir das noch ein wenig weiter.
Gru
MI |
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MacHarms |
Verfasst am: 03. Jan 2006 06:40 Titel: Judikative |
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In einem Rechtsstaat gilt der Grundsatz der Gewaltenteilung in
Legislative = Gesetzgebung, ausgebt durch die Parlamente;
Exekutive = vollziehende Gewalt, ausgebt durch die Regierungen und ihre Organe;
Judikative = Rechtssprechung, die den Gerichten obliegt und die die Aktionen der beiden erstgenannten Gewalten kontrolliert.
Vergleiche: Artikel 20 Grundgesetz.
Als "Beispiele aus jngster Zeit" schlage ich die Rechtssprechung zur sogenannten Rechtschreibreform vor, die man im neuesten SPIEGEL (von gestern) nachlesen kann.
Gru von der Waterkant,
Peter |
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