Trumer |
Verfasst am: 11. Mrz 2006 18:37 Titel: |
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Hallo.
Die Weimarer Verfassung gliederte sich in zwei Hauptteile, den "Aufbau und die Aufgaben des Reichs" und den"Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen".
Das besondere im ersten Teil war das Bekenntnis zur Bundesstaatlichkeit (Fderalismus), die Gewaltenteilung und die Einfhrung des Verhltniswahlrechts, das "jeder Partei entsprechend ihrem Stimmanteil einen Sitz im Reichstag zuweist" (das hat ja auch entscheidend zur Parteienzersplitterung beigetragen).
Der zweite Teil enthielt die traditionellen Menschen und Brgerrechte (Menschenwrde, Freiheitsrechte, Freizgigkeit, aktives und passives Wahlrecht usw.) und ein neues Recht auf Arbeit (Art. 165). Die Verfassung rumt den Arbeitnehmern das Recht ein, aktiv und gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber gesamtwirtschaftliche Fragen zu errtern, das sollte die Forderung nach einer Umgestaltung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung nachkommen.
Nur nebenbei: Die Grundrechte hatten damals keine so groe Bedeutung wie heutzutage, das erkennt man schon an ihrer Stellung (sie stehen im letzten Teil).
Der Kaiser ist weg, das Dreiklassenwahlrecht abgeschafft.
Zitat von Clemens von Dellbrck (DNVP Deutschnationale Volkspartei politisch rechtskonservativ): "Die beiden Stze: Das Deutsche Reich ist eine Republik - Die Staatsgewalt geht vom Volke aus - bedeuten eine Umwlzung unserer Verhltnisse von Grund aus. Sie bedeuten fr sie vielleicht etwas Selbstverstndliches und Erwnschtes, fr uns bedeutet sie den Abschied von einer groen Vergangenheit, den Abschied von Einrichtungen, die Deutschland ein hohes Ma an Macht, Kultur und Ansehen gebracht haben. Der Artikel 1 bedeutet fr uns den Abschied von der konstitutionellen Monarchie. Er bedeutet fr uns den bergang zum parlamentarisch regierten Volksstaat; die Frage, ob wir diesem Artikel zustimmen, mssen wir verneinen mit Rcksicht auf unsere monarchistischen Grundstze.(...)"
Allerdings haben die Deutschen aufgrund ihrer Erziehung und autoritrer Gesellschaft ein seltsames Gehorsamkeitsdenken. Der Reichsprsident hat eine sehr starke Stellung und kann mit einem "Ersatzkaiser" verglichen werden, z. B. kann er den Reichstag auflsen (Art. 25), er kann die Grundrechte auer Kraft setzen und hat den Oberbefehl ber das Heer, das er auch gegen deutsche Staatsbrger und Bundeslnder einsetzen kann, wenn die "Sicherheit und Ordnung erheblich gestrt wird" oder wenn sie die "ihm nach Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfllt" (Art. 48 ). Nur er kann den Reichskanzler und die Reichsminister ernennen (Art. 53). Der Reichskanzler wird direkt vom Volk gewhlt und bentigt nicht die Untersttzung des Reichstages.
Also: Keine konstitutionelle Monarchie sondern Republik, allgemeines, gleiches, freies und geheimes Wahlrecht.
Ich hoffe, das hilft dir. Wenn mir noch mehr einfllt, melde ich mich.
Tsch. |
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