borthi |
Verfasst am: 05. Mai 2009 17:57 Titel: |
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Bitte
Die vier Artikel hatten – kurz zusammengefasst – folgenden Inhalt:
1. Nur in geistlichen, nicht aber in weltlichen Dingen ist den Päpsten und der Kirche Gewalt von Gott verliehen; die Fürsten sind in zeitlichen Dingen von der kirchlichen Gewalt unabhängig.
(Ludwig legte das dann so aus das der Past seine schärfstes Schwert, die Exkommunition, aus der Hand legte. Fürsten und seine Beamte durften nur noch mit seiner Zustimmung exkommuniziert werden. Er selbst natürlich auch nicht.)
2. Die Gewalt des Papstes in geistlichen Dingen ist durch die Autorität der allgemeinen Konzilien beschränkt (Dekrete des Konzils von Konstanz 1414–1418).
3. Die Ausübung der päpstlichen Gewalt ist durch die von den Konzilien festgelegten Kanones beschränkt. Außerdem bleiben die Gesetze und Gewohnheitsrechte des französischen Königs und der französischen Kirche, wie sie bisher ausgeübt wurden, weiter in Geltung.
4. Entscheidungen des Papstes in Glaubensfragen bedürfen der Zustimmung der Gesamtkirche.
...zu Weber und deinen Ideen habe ich leider keine Ideen...
grüsse borthi |
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borthi |
Verfasst am: 04. Mai 2009 15:52 Titel: |
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Halli Hallo,
Welcher MAX WEBER soll´s denn sein
Max Weber (1864–1920), deutscher Jurist, Ökonom und Soziologe
Max Weber senior (1836–1897), deutscher Jurist, Kommunalbeamter und nationalliberaler Politiker
Max Weber (Künstler) (1881–1961), polnisch-amerikanischer Maler und Bildhauer
Max Weber (Politiker) (1897–1974), Schweizer Politiker (SP)
Max Weber (Leichtathlet) (1922–2007), deutscher Leichtathlet
Max Weber (Radsportler), deutscher Behinderten-Radsportler
Max Weber (SPD) (* 1931), deutscher Politiker (SPD), MdL Bayern
Max Weber (Baden), Abgeordneter des Landtags der Republik Baden
Max Wilhelm Carl Weber (1852–1937), deutsch-niederländischer Zoologe
Max Maria von Weber (1822–1881), sächsischer Eisenbahndirektor und Hofrat
Die Ständeversammlung (ich nehme mal an, das sich deine Frage auf die franz. Generalstände bezieht) wurde vom König einberufen. Sie war keine ständige EInrichtung, wie heute ein Parlament.
Die Stände waren Klerus,(also kirchliche Vertreter) der Adel und der dritte Stand, setzte sich aus Bürgern ect. zusammen.
Da jeder Stand über 300 Abgesandte verfügte und Adel und Klerus sich meist einig waren, gingen die Abstimmungen in der Regel immer 600 zu 300 aus.
Erst Ludwig der XVI. (also der, der schließlich unterm Fallbeil landete) erhöhte den dritten Stand auf 600. Hat ihm aber nicht mehr viel genutzt.
Meistens rief der König die Stände ein um Steuererhöhungen zu beschließen. Aber auch um Verträge mit ausländ. Staaten absegnen zulassen, wenn sie ein wenig heikel waren.
Da die meiste Steuerlast auf dem 3. Stand lastete, war der natürlich dagegen, da Klerus und Adel von mehr Steuern profitierten, natürlich dafür.
Ludwig XIV. hingegen hat, soviel ich weiß, die Stände nie einberufen, da dies im Gegensatz zu seinem viel zitierten Satz: Der Staat bin ich!(Original franz.: "L'état c'est moi!") , den er übrigens nie gesagt haben soll, gestanden hätte.
Damit könnte auch schon deine letzte Frage beantwortet sein.
Wenn noch Fragen, fragen.
grüsse borthi |
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