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[quote="Samantha*"]Wie soll ein deutscher Nationalstaat aussehen? Das erste Nationalparlament und seine Verfassung Am 5. März 1848 trafen sich in Heidelberg 51 süddeutsche Liberale und Demokraten, um zu beraten, wie die nationale Einheit verwirklicht werden könnte. Man beschloss, Mitglieder sämtlicher Volksvertretungen aus allen Ländern des Deutschen Bundes und andere angesehene Persönlichkeiten nach Frankfurt einzuladen. Dort wurde ein „Vorparlament“, das aus mehr als 500 Mitgliedern bestand, gebildet. Es forderte die Wahl einer gesamtdeutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung, in der jeder Abgeordnete 50.000 Wähler vertreten sollte. Die Regierung in den Einzelstaaten war damit einverstanden und die Wahlen wurden durchgeführt. Zum ersten Mal trat die Nationalversammlung am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammen (die Abgeordneten kamen aber aus dem Bürgertum; Bauern, Handwerker und Arbeiter waren zu wenig bekannt, um gewählt zu werden). Aufgabe des neuen Parlaments war, einen Nationalstaat zu gründen, und eine Verfassung zu erarbeiten. Dabei standen viele Fragen im Raum: - Sollte es eine Monarchie oder eine Republik geben? - Sollte ein starker Zentralstaat gebildet werden oder eine Föderation mit weitest gehend selbstständigen Einzelstaaten? - Sollte Österreich mit einbezogen werden? - Sollte der preußische König von nun an Staatsoberhaupt sein? Die einzelnen Abgeordneten hatten verschiedene Vorstellungen. Parteien gab es noch nicht, doch hatten sich Klubs oder verschiedene Interessensgruppen gebildet, die sich gemeinsam in Frankfurter Gasthäusern berieten und auch in Sitzungen der Nationalversammlung stets beisammen saßen (daher spricht man auch von der „Linken“, der „Rechten“ und der „Mitte-Fraktionen“) und die erarbeiteten Programme vortrugen. Auch die Presse wurde über ihre Arbeit informiert. Der hessische Abgeordnete Heinrich von Gagern wurde von der Nationalversammlung zum Präsidenten gewählt. Auf seinen Vorschlag hin wurde eine provisorische Regierung gebildet und dafür ein Reichsverweser (Reichsoberhaupt bis zur endgültigen Lösung), ein Erzherzog, eingesetzt. Allerdings hatte diese Regierung nahezu keine Macht, da sie weder über feste Einnahmen, noch über eine eigene Verwaltung, noch über ein eigenes Heer verfügten. Nun war es entscheidend für den Fortgang der Reichseinigung, wie sich Österreich und Preußen verhalten würden. Mehrere Monate wurde dann über die Grundrechte „des deutschen Volkes“ beraten, welche die Macht der Fürsten durch die Rechte des Einzelnen einschränken sollte, um so den Forderungen der Revolutionäre nachzukommen. Nun wurde über die Staats- und Regierungsform des neu zu schaffenden Nationalstaates diskutiert. Ein großes Problem war dabei Österreich, da dies nicht größtenteils zum Deutschen Bund gehörte. „Großdeutsche“ befürworteten eine Einbeziehung des deutschsprachigen Teils von Österreich in den deutschen Nationalstaat, womit die österreichische Regierung aber nicht einverstanden war, da sie auf die Einheit des Vielvölkerstaates bestand. Die „Kleindeutschen“ wollten dagegen einen deutschen Staat ohne Österreich unter der Führung der Wirtschaftsmacht Preußen, sodass eine starke Zentralgewalt entstehen könnte. Im März 1849 nahm die Nationalversammlung die Reichsverfassung an und wählte den preußischen König zum Kaiser der Deutschen.[/quote]
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wrex
Verfasst am: 17. Jan 2024 20:28
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Samantha*
Verfasst am: 07. Jun 2007 17:00
Titel:
Das sollte keine Frage sein. Ich hatte mir nur einen Überblick gemacht (anhand von Wikipedia) und dachte, dass ich ihn für andere hier reinstelle. So weit ich mich hier im Forum ein bisschen umgesehen hatte, machen das manche User.
MacHarms
Verfasst am: 07. Jun 2007 12:13
Titel:
So weit, so gut.
Der preußische König lehnte aber die deutsche Kaiserkrone ab, denn er wollte (1849) nicht von Volkes Gnaden, sondern von Gottes Gnaden deutscher Kaiser werden; dieses Thema haben wir hier schon einige Male behandelt (u.a. unter dem Stichwort "Hampelmann").
Gruß von der Waterkant,
Peter
Samantha*
Verfasst am: 07. Jun 2007 10:46
Titel: kurze Zusammenfassung "Frankfurter Nationalversammlung&
Wie soll ein deutscher Nationalstaat aussehen?
Das erste Nationalparlament und seine Verfassung
Am 5. März 1848 trafen sich in Heidelberg 51 süddeutsche Liberale und Demokraten, um zu beraten, wie die nationale Einheit verwirklicht werden könnte. Man beschloss, Mitglieder sämtlicher Volksvertretungen aus allen Ländern des Deutschen Bundes und andere angesehene Persönlichkeiten nach Frankfurt einzuladen. Dort wurde ein „Vorparlament“, das aus mehr als 500 Mitgliedern bestand, gebildet. Es forderte die Wahl einer gesamtdeutschen verfassungsgebenden Nationalversammlung, in der jeder Abgeordnete 50.000 Wähler vertreten sollte. Die Regierung in den Einzelstaaten war damit einverstanden und die Wahlen wurden durchgeführt. Zum ersten Mal trat die Nationalversammlung am 18. Mai 1848 in der Frankfurter Paulskirche zusammen (die Abgeordneten kamen aber aus dem Bürgertum; Bauern, Handwerker und Arbeiter waren zu wenig bekannt, um gewählt zu werden).
Aufgabe des neuen Parlaments war, einen Nationalstaat zu gründen, und eine Verfassung zu erarbeiten. Dabei standen viele Fragen im Raum:
- Sollte es eine Monarchie oder eine Republik geben? - Sollte ein starker Zentralstaat gebildet werden oder eine Föderation mit weitest gehend selbstständigen Einzelstaaten?
- Sollte Österreich mit einbezogen werden? - Sollte der preußische König von nun an Staatsoberhaupt sein?
Die einzelnen Abgeordneten hatten verschiedene Vorstellungen. Parteien gab es noch nicht, doch hatten sich Klubs oder verschiedene Interessensgruppen gebildet, die sich gemeinsam in Frankfurter Gasthäusern berieten und auch in Sitzungen der Nationalversammlung stets beisammen saßen (daher spricht man auch von der „Linken“, der „Rechten“ und der „Mitte-Fraktionen“) und die erarbeiteten Programme vortrugen. Auch die Presse wurde über ihre Arbeit informiert.
Der hessische Abgeordnete Heinrich von Gagern wurde von der Nationalversammlung zum Präsidenten gewählt. Auf seinen Vorschlag hin wurde eine provisorische Regierung gebildet und dafür ein Reichsverweser (Reichsoberhaupt bis zur endgültigen Lösung), ein Erzherzog, eingesetzt. Allerdings hatte diese Regierung nahezu keine Macht, da sie weder über feste Einnahmen, noch über eine eigene Verwaltung, noch über ein eigenes Heer verfügten. Nun war es entscheidend für den Fortgang der Reichseinigung, wie sich Österreich und Preußen verhalten würden.
Mehrere Monate wurde dann über die Grundrechte „des deutschen Volkes“ beraten, welche die Macht der Fürsten durch die Rechte des Einzelnen einschränken sollte, um so den Forderungen der Revolutionäre nachzukommen.
Nun wurde über die Staats- und Regierungsform des neu zu schaffenden Nationalstaates diskutiert. Ein großes Problem war dabei Österreich, da dies nicht größtenteils zum Deutschen Bund gehörte. „Großdeutsche“ befürworteten eine Einbeziehung des deutschsprachigen Teils von Österreich in den deutschen Nationalstaat, womit die österreichische Regierung aber nicht einverstanden war, da sie auf die Einheit des Vielvölkerstaates bestand. Die „Kleindeutschen“ wollten dagegen einen deutschen Staat ohne Österreich unter der Führung der Wirtschaftsmacht Preußen, sodass eine starke Zentralgewalt entstehen könnte. Im März 1849 nahm die Nationalversammlung die Reichsverfassung an und wählte den preußischen König zum Kaiser der Deutschen.