Michel |
Verfasst am: 22. Jun 2006 23:55 Titel: |
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Gast: Richtig!
Sirius: Klar, wrde das gehen. Da die Prambel der Verfassung aber eine demokratische Richtlinie vorgibt, die dann in den Grundgesetzen verankert ist - brigens anders als in der Weimarer Republik, dort gab es keine ideologische Ausrichtung der Verfassung -, ist der Vorgang hinfllig. Denn in diesem Moment wrde sich die Verfassung selbst fr nichtig erklren, wie wenn jemand mit einem Putschversuch die Verfassung verbrennt und die Regierungsmter schliet. Sollte sich die Verfassung selbst begraben, ist das Ideal der Demokratie hinfllig und de facto nicht mehr existent im deutschen Staat.
Das war ja nun nicht der Fall in der WR. Denn da existierte die Verfassung weiterhin bis zum Ende des 2. WK, da die Verfassung nicht wert auf den Aspekt der Demokratie legt. Sie war neutral.
Ein Fehler der zum Glck behoben wurde! |
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sirius |
Verfasst am: 13. Jun 2006 14:54 Titel: Art. 48 |
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Das ist richtig, gibt aber die (praktizierte) Ausnahme wieder und nicht die gedachte Regel: Eigentlich sollte der RT die Sperre gegen den Missbrauch der Notverordnung sein, weil der deren Aufhebung verlangen und durchsetzen kann - freilich nur,wenn es ihn noch gibt.
Erst die Kombination der Artikel 48 und 25 macht daraus eine Art temporrer Diktatur.
Das Problem, dass "Gedachtes" und "Gemachtes" auseinander driften, gibt es im politisch-rechtlichen Raum fters. So ist z.B. im Grundgesetz in den Artikeln 1 und 20 das Wichtigste festgelegt (Menschenwrde, Gleichheit, Freiheit, Demokratie, Sozialstaat usw.) und in Art. 79 gesagt, dass diese beiden Artikel "unvernderbar" sind. Mit gleicher Spitzfindigkeit wie sie Hindenburg an den Tag legte, knnte man nun natrlich Art. 79 abschaffen (der sich selbst nicht schtzt) und dann den "demokratischen Rest" beseitigen. Davor wrde dann allenfalls noch Art 20(4) mit dem Recht auf Widerstand schtzen - das man freilich auch abschaffen knnte. Also: Demokratie lsst sich nur durch Demokraten schtzen, nicht durch juristische Absicherungen. Das hat auch Hindenburg gewusst - und darum hat er massiv Anteil am Ende der Weimarer Demokratie.
Aber wie gesagt: Die "miese Praxis" hast du ganz richtig beschrieben.
Demokratische Gre
Sirius |
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Gast |
Verfasst am: 12. Jun 2006 18:34 Titel: Mechanismus Prsidialkabinette |
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Wei nicht, ob ich die Funktion der Prsidialkabinette richtig verstanden habe. Hab es mal versucht fr mich ganz "einfach" zusammen zu fassen, kann das jemand mal berprfen, ob das so stimmt und ich es verstanden habe?
Aaaalso:
Die Reichsregierung macht einen Gesetzesentwurf und wenn dieser von dem Reichstag abgelehnt wird (bzw. keine Mehrheit vom Reichstag findet), kann der Reichsprsident auf Wunsch der Regierung den Gesetzesentwurf im Wege der Notverordnung nach Art. 48 erlassen. Und wenn dann wieder der Reichstag kommt und das Recht warnimmt, die Aufhebung der Notverordnung vom Reichsprsident zu verlangen (also schlicht sagt: Wir wollen aber nicht, dass du die Notverordnung erlsst und das Gesetz damit in Kraft setzt- mach das geflligst wieder rckgngig!) kann der Reichsprsident gem Artikel 25 das Parlament auflsen und die Notverordung wieder in Kraft setzen. Der Reichsprsident regiert dann bis zur Neuwahl (des Parlaments) 60 Tage praktisch unkontrolliert mit Notverordnungen.
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