Ocean-Sea |
Verfasst am: 23. Feb 2006 19:42 Titel: |
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Hey!
ich weiß nur so viel:
Heinrich Brüning griff während seiner Amtszeit immer wieder auf den Artikel der Weimarer Verfassung zurück. Mit diesem Artikel kann der Reichspräsident den Reichstag auflösen und mit Hilfe Notverordungen weiter regieren (Einschränkungen gibt es aber trotzdem! informiere dich über den Artikel 48!). Damit konnte er Gesetzte erlassen, auch ohne Zustimmung des Reichstages, damit hat er dann praktisch die Gewaltenteilung außer Kraft gesetzt und außerdem noch das Volk an ein präsidiales Regierungssystem gewöhnt.
Damit kann man dann eigentlich schon von einer Art Diktatur sprechen!Das ist zumindest meine Meinung!
So, ich weiß jetzt zwar nicht, ob es dir geholfen hat, aber trotzdem kannst du denke ich etwas damit anfangen, hoffe ich zumindest!
Viel Glück beim überzeugen deines Lehrers
deine Ocean! |
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Gast |
Verfasst am: 17. Jan 2006 19:16 Titel: Präsidialkabinette = Präsidialdiktatur? |
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Hallo
Wir haben letzte Woche eine Arbeit geschrieben in der auch gefragt war, wie die letzten Regierungsjahre in der Weimarer Republik genannt wurde... Es war eigentlich total easy, Multiple Choice, aber ich hab neben Präsidialkabinetten auch Präsidialdiktatur angekreuzt, weil ich da was von wikipedia im Kopf hatte:
Bisweilen wird auch der Begriff Präsidialdiktatur verwendet, um den Sachverhalt zu verdeutlichen, dass sich die Regierung - wegen fehlender parlamentarischer Mehrheiten - auf den Art. 48, Abs. 2 WRV (Sog. "Diktaturartikel") stützte, der - wenn nicht nach dem Wortlaut so nach den führenden Verfassungskommentaren und der Rechtsprechung - ein sog. gesetzesvertretendes Notverordnungsrecht enthielt.
Nun hat er das aber irgendwie nich anerkannt und meint, wenn ich den Punkt haben will, der übrigens meine Note und damit auch (wahrscheinleich) meine Zeugnisnote verbessert, soll ich ihn überzeugen. Nun wüsst ich aber nicht viel mehr als das, was da schon steht... Wär nett, wenn ihr mir helfen könntet meinen sturen Lehrer zu überzeugen ;-)
Bini |
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