Hlg. U. |
Verfasst am: 13. Feb 2006 13:10 Titel: |
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das ist nicht korrekt, dass im lehnswesen nur adlige was bekommen haben ...
nach dem sachsenspiegel eikes gibt es beim lehnswesen die heerschildordnung, nach der auch ministeriale lehen bekommen konnten und die sind der masse nach unfreie, im weiteren sinne sogar leibeigene gewesen.
man kann durchaus einen leibeigenen mit einem sklaven gleichsetzen. lässt man mal sie sache mit der "menschlichkeit" weg, weil sogar schon die römer den sklaven im 12-tafel-gesetz unter schutz gestellt haben, bleibt die gemeinsamkeit, dass beide für extrem wenig geld (oder gegenleistung) viel arbeiten und gleichzeitig rechtlos, bzw. auf gedeih und verderb auf ihren herrn angewiesen sind ...
... und zu googeln im allgemeinen ... es ist eine sache, im i-net viele infos zu finden ... eine andere ist es (und das wäre die sogenannte medienkompetenz), dinge nach ihrer richtigkeit zu bewerten .. wobei du letzteres ja schon halbwegs erfüllt hast@"nicht ganz zuverlässige quelle" |
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