MI |
Verfasst am: 30. Okt 2005 20:09 Titel: |
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Vielleicht hilft dir eine andere Quelle, die Frage zu beantworten?
Hier könnte ich eine geben: http://www.netzwelt.de/lexikon/Jean-Jacques_Rousseau.html
Falls diese zweite Quelle nicht ausreichen sollte (oder du Sicherheit haben willst), dann kannst du ja noch einmal nachfragen.
Zu deinem bisherigen herausgefundenen Dingen: Du hast damit Recht, dass jeder Mensch einen eigenen - von der Gesellschaft vielleicht unterschiedlichen - Willen hat. Allerdings kann ich nicht sehen, woher du die Information nimmst, dass die Menschen trotzdem einen gemeinsamen Willen, die Freiheit, haben?
Meiner Meinung nach sagt Rousseau lediglich, dass es einen gemeinsamen Willen gibt, dem sich die Personen unterordnen (Freud würde vom Über-Ich sprechen).
Gruß
MI |
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HistoryFreak |
Verfasst am: 30. Okt 2005 01:01 Titel: Jean-Jacques Rousseaus "Du Contrat Social" |
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Guten Abend,
ich muss für die nächste Geschichtsstunde folgende Quelle lesen:
Zitat: |
Scheidet man vom Gesellschaftsvertrag alles aus, was nicht zu seinem Wesen gehört, so wird man sich überzeugen, dass er sich folgende Worte zusammenfassen lässt: "Jeder von uns stellt gemeinschaftlich seine Person und seine ganze Kraft unter die oberste Leitung des allgemeinen Willens, und wir nehmen jedes Mitglied als untrennbaren Teil des Ganzen auf."
An die Stelle der einzelnen Personen jedes Vertragsschließenden setzt solcher Gesellschaftsvertrag sofort einen geistigen Gesamtkörper, dessen Mitglieder aus sämtlichen Stimmabgebenden bestehen, und der durch eben diesen Akt eine Einheit, sein gemeinsames Ich, sein Leben und seinen Willen erhält. [..]
Da nun der Souverän nur aus den Einzelnen besteht, aus denen er sich zusammensetzt, hat er kein [...] dem ihren widersprechendes Interesse. [...]
Nicht so verhält es sich aber mit den Untertanen gegenüber dem Souverän. [...] In der Tat kann jeder Einzelne als Mensch einen besonderen Willen haben, der dem allgemeinen Willen, den er als Bürger hat, zuwiderläuft oder sich diesenm unterscheidet. Sein besonderes Interesse kann ganz andere Anforderungen an ihn stellen als das allgemeine Interesse. [...]
Damit demnach der Gesellschaftsvertrag keine leere Formel sei, enthält er stillschweigend die Verpflichtung, [...] dass jeder, der dem allgemeinen Willen den Gehorsam verweigert, von der gesamten Körperschaft dazu gezwungen werden soll; das hat keine andere Bedeutung, als dass man ihn zwingt frei zu sein.
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Und dazu diese beiden Fragen beantworten:
1. Was ist der Naturzustand für den Verfasser?
2. Wie erklärt er die Staatstheorie?
Ich habe da meine Probleme mit dieser Quelle, ich habe lediglich zu der Nummer 1, dass nach Rousseaus Ansicht jeder Mensch von Natur aus einen anderen Willen hat, aber alle haben den selben Willen frei zu sein.
Sieht ein bisschen mager aus. Aber ich hoffe ihr könnt mir auf die Sprünge helfen. Wen meint der Verfasser mit "der Souverän"?
Danke schon mal! [/b][/quote] |
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