MI |
Verfasst am: 28. Okt 2005 09:38 Titel: |
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Wenn Rousseau von einem "Urgesellschaftsvertrag" spricht, dann meint er wahrscheinlich so etwas wie den fast "instinktiven" Aufbau einer Gesellschaft, denn dort gibt es immer eine Regierung, welche die Freiheit der anderen vertritt. In diesem Fall wären die Repräsentanten dieses Vertrages die jeweiligen Herrscher der Gesellschaft.
Rousseau will damit vielleicht auch darauf hinweisen, dass die Gesellschaft eigentlich ein Recht hätte, den jeweiligen Repräsentanten ihrer Freiheit zu beeinflussen oder auch auszutauschen.
So würde ich das interpretieren, bin aber selber kein Rousseau-Spezialist...
Gruß
MI |
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