MI |
Verfasst am: 11. Mai 2005 20:52 Titel: |
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Nun einmal langsam. Leider gibt es hier noch nicht so viele Mitglieder, dass rund um die Uhr jemand da ist.
Mit dem "Neuen Reich" meinst du das 1871 gegründete Deutsche Reich, oder (es gibt zum Beispiel auch ein "Neues Reich" im Alten Ägypten).
Willst du nun wissen, wie es hinterher ist, oder bei der Gründung?
Ich gehe mal davon aus, dass du die Zeit NACH der Gründung meinst.
Wenn ja, dann kann ich sagen:
Der Kaiser war das Staatsoberhaupt und der Oberbefehlshaber der Truppen. Er ernannte auch den Reichskanzler (1871 war es Otto von Bismarck) und schloss oder öffnete den Bundesrat. Der Bundesrat und sein Oberhaupt waren für Gesetzesvorschläge, usw. zuständig. Alles musste aber natürlich vom Kaiser abgesegnet werden.
Als "Reichseinheitsgestalter" könnte man Bismarck bezeichnen, weil er mit seiner Politik maßgeblich an der Deutschen Einheit beteiligt ist.
Allerdings war der ThronFOLGER der kleine Friedrich der III. (der selber nur 99 Tage lang Kaiser war).
Zu zwei und drei weiß ich nichts.
Gruß
MI |
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