Steve |
Verfasst am: 07. Jul 2005 15:42 Titel: Weimarer Verfassung Artikel 1 |
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Hallo,
ich habe da ein Problem zu einer Aufgabe und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
In Artikel 1 der Weimarer Verfassung heißt es die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Das klingt sehr radikal und scheint auf den ersten Blick in Widerspruch zu der Tatsache zu stehen, dass der Verfassungstext insgesamt eine Parlamentarische Demokratie festschreibt, in der das Volk durch das Parlament repräsentiert wird. Dennoch haben die Väter der Verfassung mit dem Artikel 1 deutlich machen wollen, dass der Volkswille stets respektiert werden müsse - im Ernstfall sogar gegen die gewählte Volksvertretung im Parlament.
a) Welche Sicherungen wurden deshalb in die Verfassung eingebaut, damit der jeweils aktuelle Volkswille nicht überspielt werden konnte.
Hier habe ich eine Vermutung, aber ich bin mir nicht sogar ob es mit dem Artikel 48 zu tun haben kann, wegen dem Reichspräsidenten.
b) Inwiefern konnten die Sicherungen seit 1930 so genutzt werden, dass schließlich demokratische Grundprinzipien damit mißbraucht wurden?
Zu dieser Aufgabe habe ich keine Ahnung, das einzige was ich zu der damaligen Zeit noch sagen kann ist, dass in dieser Zeit die Regierung ständig gewchselt haben, weil Hindenburg sie ständig aufgelöst hat.
Gruß
Steve |
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