borthi |
Verfasst am: 05. Mai 2009 17:57 Titel: |
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Bitte
Die vier Artikel hatten kurz zusammengefasst folgenden Inhalt:
1. Nur in geistlichen, nicht aber in weltlichen Dingen ist den Ppsten und der Kirche Gewalt von Gott verliehen; die Frsten sind in zeitlichen Dingen von der kirchlichen Gewalt unabhngig.
(Ludwig legte das dann so aus das der Past seine schrfstes Schwert, die Exkommunition, aus der Hand legte. Frsten und seine Beamte durften nur noch mit seiner Zustimmung exkommuniziert werden. Er selbst natrlich auch nicht.)
2. Die Gewalt des Papstes in geistlichen Dingen ist durch die Autoritt der allgemeinen Konzilien beschrnkt (Dekrete des Konzils von Konstanz 14141418).
3. Die Ausbung der ppstlichen Gewalt ist durch die von den Konzilien festgelegten Kanones beschrnkt. Auerdem bleiben die Gesetze und Gewohnheitsrechte des franzsischen Knigs und der franzsischen Kirche, wie sie bisher ausgebt wurden, weiter in Geltung.
4. Entscheidungen des Papstes in Glaubensfragen bedrfen der Zustimmung der Gesamtkirche.
...zu Weber und deinen Ideen habe ich leider keine Ideen...
grsse borthi |
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borthi |
Verfasst am: 04. Mai 2009 15:52 Titel: |
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Halli Hallo,
Welcher MAX WEBER solls denn sein
Max Weber (18641920), deutscher Jurist, konom und Soziologe
Max Weber senior (18361897), deutscher Jurist, Kommunalbeamter und nationalliberaler Politiker
Max Weber (Knstler) (18811961), polnisch-amerikanischer Maler und Bildhauer
Max Weber (Politiker) (18971974), Schweizer Politiker (SP)
Max Weber (Leichtathlet) (19222007), deutscher Leichtathlet
Max Weber (Radsportler), deutscher Behinderten-Radsportler
Max Weber (SPD) (* 1931), deutscher Politiker (SPD), MdL Bayern
Max Weber (Baden), Abgeordneter des Landtags der Republik Baden
Max Wilhelm Carl Weber (18521937), deutsch-niederlndischer Zoologe
Max Maria von Weber (18221881), schsischer Eisenbahndirektor und Hofrat
Die Stndeversammlung (ich nehme mal an, das sich deine Frage auf die franz. Generalstnde bezieht) wurde vom Knig einberufen. Sie war keine stndige EInrichtung, wie heute ein Parlament.
Die Stnde waren Klerus,(also kirchliche Vertreter) der Adel und der dritte Stand, setzte sich aus Brgern ect. zusammen.
Da jeder Stand ber 300 Abgesandte verfgte und Adel und Klerus sich meist einig waren, gingen die Abstimmungen in der Regel immer 600 zu 300 aus.
Erst Ludwig der XVI. (also der, der schlielich unterm Fallbeil landete) erhhte den dritten Stand auf 600. Hat ihm aber nicht mehr viel genutzt.
Meistens rief der Knig die Stnde ein um Steuererhhungen zu beschlieen. Aber auch um Vertrge mit auslnd. Staaten absegnen zulassen, wenn sie ein wenig heikel waren.
Da die meiste Steuerlast auf dem 3. Stand lastete, war der natrlich dagegen, da Klerus und Adel von mehr Steuern profitierten, natrlich dafr.
Ludwig XIV. hingegen hat, soviel ich wei, die Stnde nie einberufen, da dies im Gegensatz zu seinem viel zitierten Satz: Der Staat bin ich!(Original franz.: "L'tat c'est moi!") , den er brigens nie gesagt haben soll, gestanden htte.
Damit knnte auch schon deine letzte Frage beantwortet sein.
Wenn noch Fragen, fragen.
grsse borthi |
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