DmitriJakov |
Verfasst am: 06. Jan 2012 16:32 Titel: |
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Die Zeugnisfähigkeit ist ein Teil der Rechtsfähigkeit einer Person. Wer keine Zeugnisfähigkeit zugestanden bekommt, der kann zum Beispiel nicht als Partei in einem Prozess auftreten, also zum Beispiel als Kläger.
Aber auch als Beklagter kann eine zeugnisunfähige Person eigentlich nicht vor Gericht treten. Ist eine Frau also nicht zeugnisfähig, dann kann sie auch nicht wegen eines Verbrechens verurteilt werden.
Aber ganz offensichtlich war dieser Aspekt den Herren der Schpfung nicht so recht. Natürlich wurde eine Frau im Strafrecht als Mensch mit allen Konsequenzen betrachtet, aber in allen anderen Belangen des Lebens hatte die Frau gefälligst den Schnabel zu halten.
So viel zu Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit
Aus dem Artikel der Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erkl%C3%A4rung_der_Rechte_der_Frau_und_B%C3%BCrgerin
Zitat: | Dass gleichen Pflichten gleiche Rechte entsprechen müssen, ist eine Grundansicht de Gouges’. So lautet der wohl berühmteste Satz aus ihrer Erklärung: „Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Sie muss gleichermaßen das Recht besitzen, die (Redner-)Tribüne zu besteigen …“ (Art. X). |
Das ist jetzt exemplarisch für die Liste, die Du in Deinem posting aufgestellt hast. Die Rechte der Frauen ... davon hielten die französischen Männer zu dieser Zeit herzlich wenig. Sie dachten wohl, dass eine Revolution gegen die Vorherrschft des Königs, des Adels und des Klerus erstmal reichen müsste. Für den Bruch der Vorherrschaft des Mannes hätte man wohl noch später genügend Zeit ... bzw. das ginge dann doch wirklich zu weit. |
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