Träumer |
Verfasst am: 11. März 2006 18:37 Titel: |
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Hallo.
Die Weimarer Verfassung gliederte sich in zwei Hauptteile, den "Aufbau und die Aufgaben des Reichs" und den"Grundrechten und Grundpflichten der Deutschen".
Das besondere im ersten Teil war das Bekenntnis zur Bundesstaatlichkeit (Föderalismus), die Gewaltenteilung und die Einführung des Verhältniswahlrechts, das "jeder Partei entsprechend ihrem Stimmanteil einen Sitz im Reichstag zuweist" (das hat ja auch entscheidend zur Parteienzersplitterung beigetragen).
Der zweite Teil enthielt die traditionellen Menschen und Bürgerrechte (Menschenwürde, Freiheitsrechte, Freizügigkeit, aktives und passives Wahlrecht usw.) und ein neues Recht auf Arbeit (Art. 165). Die Verfassung räumt den Arbeitnehmern das Recht ein, aktiv und gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber gesamtwirtschaftliche Fragen zu erörtern, das sollte die Forderung nach einer Umgestaltung der kapitalistischen Wirtschaftsordnung nachkommen.
Nur nebenbei: Die Grundrechte hatten damals keine so große Bedeutung wie heutzutage, das erkennt man schon an ihrer Stellung (sie stehen im letzten Teil).
Der Kaiser ist weg, das Dreiklassenwahlrecht abgeschafft.
Zitat von Clemens von Dellbrück (DNVP Deutschnationale Volkspartei politisch rechtskonservativ): "Die beiden Sätze: Das Deutsche Reich ist eine Republik - Die Staatsgewalt geht vom Volke aus - bedeuten eine Umwälzung unserer Verhältnisse von Grund aus. Sie bedeuten für sie vielleicht etwas Selbstverständliches und Erwünschtes, für uns bedeutet sie den Abschied von einer großen Vergangenheit, den Abschied von Einrichtungen, die Deutschland ein hohes Maß an Macht, Kultur und Ansehen gebracht haben. Der Artikel 1 bedeutet für uns den Abschied von der konstitutionellen Monarchie. Er bedeutet für uns den Übergang zum parlamentarisch regierten Volksstaat; die Frage, ob wir diesem Artikel zustimmen, müssen wir verneinen mit Rücksicht auf unsere monarchistischen Grundsätze.(...)"
Allerdings haben die Deutschen aufgrund ihrer Erziehung und autoritärer Gesellschaft ein seltsames Gehorsamkeitsdenken. Der Reichspräsident hat eine sehr starke Stellung und kann mit einem "Ersatzkaiser" verglichen werden, z. B. kann er den Reichstag auflösen (Art. 25), er kann die Grundrechte außer Kraft setzen und hat den Oberbefehl über das Heer, das er auch gegen deutsche Staatsbürger und Bundesländer einsetzen kann, wenn die "Sicherheit und Ordnung erheblich gestört wird" oder wenn sie die "ihm nach Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfüllt" (Art. 48 ). Nur er kann den Reichskanzler und die Reichsminister ernennen (Art. 53). Der Reichskanzler wird direkt vom Volk gewählt und benötigt nicht die Unterstützung des Reichstages.
Also: Keine konstitutionelle Monarchie sondern Republik, allgemeines, gleiches, freies und geheimes Wahlrecht.
Ich hoffe, das hilft dir. Wenn mir noch mehr einfällt, melde ich mich.
Tschüß. |
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