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FrankJScott |
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wrex |
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FrankJScott |
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FrankJScott |
Verfasst am: 06. Jan 2024 01:42 Titel: Top Product Blog |
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wrex |
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Easton |
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Easton |
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Easton |
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Easton |
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Easton |
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Easton |
Verfasst am: 29. Mai 2023 14:52 Titel: shz |
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Miri50 |
Verfasst am: 25. Apr 2017 12:37 Titel: |
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Hallo,
danke fr Eure Tipps. Hatte zu dem Thema auch was gesucht.
LG |
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sippi |
Verfasst am: 25. Apr 2017 12:08 Titel: Re: Sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers |
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normando hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
im Unterricht ging es um die bekannten sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers, wobei es sich gar nicht um eine Ergreifung handelt, sondern vielmehr um eine Ernennung (durch v. Hindenburg).
Im Gedchtnis blieben mir nur folgende, kann mir jemand mit dem Rest weiterhelfen?
1. Ernennung zum Reichskanzler
2. Reichstagsbrand
3. Wahl im Mrz 33
4.
5.
6.
7. Rhm-Putsch
War da eventuell "Tag von Potsdam" und Reichtstagsentmachtung dabei?
Wre super, wenn jemand die Lcken fllen kann. Danke. | |
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Bitte besser machen |
Verfasst am: 09. Feb 2017 09:48 Titel: Bitte besser machen falsche reihenfolge |
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[quote="Tjamke"]Wichtig zum Verstndnis dieser Stufen ist vielleicht auch, dass man sich klar sein muss, wann er es wie schafft die Grundpfeiler einer Demokratie auser Kraft zu setzen. So konnt ich mirs zumindest immer gut merken und dann ist es auch leicht nachzuvollziehen.
1. Ernennung zum Reichskanzler 30.1.1933
--> kommt legal an die Macht
2. Rechstag wird aufgelst 1.2.1933
--> legislative nicht vorhanden
3. Notverordnung (Reichtagsbrand) vom 28.2.1933
--> [b]Grundrechte[/b] auer Kraft gesetzt
4. Neuwahl des Reichtags 5.3.1933
--> erst nach der Notverordnung gibt es wieder eine legislative Kraft
5. Ermchtigungsgesetz vom 23.3.1933
--> Rechstag entmachtet sich selbst, [b]Gewaltenteilung[/b] nicht mehr vorhanden und in Hitlers Position als Reichskanzler vereint Edit: und ich verga: das Organ der [b]Volkssouvernitt [/b]hat damit keine Funktion mehr
6. Hindenburgs Tod am 2.8.1934
--> Hitler vereint das Amt des Reichskanzler mit dem des Reichsprs. und erhlt damit den Oberbefehl ber die Reichswehr. Ich glaube er ernennt sich auch zum obersten Richter??? Damit wren alle drei Gewalten in seiner Macht
Tag von Potsdam kann man ja auch noch darein bringen...
lg tjamke
PS: ich wollt hiermit nicht das Ordnen der Ereignisse vorwegnehmen, aber sonst htte ich meins nicht darstellen knnen...und falls jemand was verbessern will...gerne![/quote] :prost: |
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heinzelbr |
Verfasst am: 22. Apr 2012 21:43 Titel: Wie wrs mit Googel? |
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Tjamke |
Verfasst am: 04. Sep 2007 14:21 Titel: |
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Aber das zeigt ja, dass es die Befehlsgewalt eigentlich schon hatte nur im Prinzip fr einige Zeit jemand anderen bertrug, aber trotz allem unter seinem Oberbefehl. Oder nicht?
Aber vielleicht war das auch einfach dann doch zu speziell fr die Schule...
lg tjamke |
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Devin Cant |
Verfasst am: 03. Sep 2007 20:32 Titel: |
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Ich dachte die von mir zitierten Verordnungen und Gesetze sind eindeutig. Zum Vergleich habe ich nun auch noch den "Erla ber die Fhrung der Wehrmacht" von 1938 in meinen Beitrag eingefgt. Hier nochmal die wichtigsten Stellen:
"Mit dem Inkrafttreten der Verfassung sind alle Teile der Wehrmacht des Reichs meinem (= Reichsprsident) Oberbefehl unterstellt.
Ich bertrage die Ausbung dieses Oberbefehls dem Reichswehrminister, soweit ich nicht unmittelbare Befehle erteile."
"Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Fhrer und Reichskanzler.
Unter ihm bt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt ber die Wehrmacht aus."
Und ab 1938:
"Die Befehlsgewalt ber die gesamte Wehrmacht be ich (= Adolf Hitler) von jetzt an unmittelbar persnlich aus."
brigens war Adolf Hitler ab dem 19. Dezember 1941 auch noch Oberbefehlshaber des Heeres, nachdem Generalfeldmarschall Walther von Brauchitsch entlassen worden war, und fhrte in dieser Funktion ganz nebenbei auch noch zwischen dem 10.09. und dem 22.11.1942 die Heeresgruppe A. Aber das gehrt ja schon nicht mehr zum Thema. |
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MacHarms |
Verfasst am: 03. Sep 2007 18:16 Titel: |
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Das mit der Befehlsgewalt Adolf Hitlers erst ab 1938 mu uns, bitte, Devin Cant erklren. Das ist mir nmlich auch schleierhaft.
Rechtlich gesehen hatte nmlich Adolf Hitler durch das "Gesetz ber das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" vom 1. August 1934 smtliche Befugnisse des Reichsprsidenten bertragen bekommen, also auch die des Art. 47 der Weimarer Verfassung.
An dieser verfassungsgemen Befugnis ndert sich m.E. nichts dadurch, da einer der Adolf Hitler unterstellten und von ihm mit bestimmten Befugnissen ausgestatteten Generle (oder Admirle) zurcktritt oder entlassen wird.
Eine ganz andere Frage ist es, ob durch das Gesetz vom 1. August 1934 berhaupt das Amt des Reichsprsidenten schnurstracks abgeschafft und damit insofern die Verfassung gendert werden durfte; das wurde m.E. nicht einmal durch das sog. "Ermchtigungsgesetz" gedeckt. Aber das ist eine andere Geschichte.
Gru von der Waterkant,
Peter |
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Tjamke |
Verfasst am: 02. Sep 2007 18:04 Titel: |
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MacHarms hat Folgendes geschrieben: |
Aus der Weimarer Verfassung:
Artikel 47
Der Reichsprsident hat den Oberbefehl ber die gesamte Wehrmacht des Reichs.
Das sagt doch eigentlich alles.
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Jaja, schon, dass ist ja auch das wie ichs eigentlich verstanden habe. Aber dann wurde was von Befehlsgewalt gesagt, die er erst 1938 bekam. Darum meine Freage, was er dann als Oberbehfelshaber berhaupt machen kann, wenn er keine Behfehlsgewalt hat. Aber wenn jemand bereit wre mir den Unterscheid zu erklren, wr ich dankbar.
lg tjamke |
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Devin Cant |
Verfasst am: 19. Aug 2007 15:47 Titel: |
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Dazu noch:
Verordnung, betreffend die bertragung des Oberbefehls ber die Wehrmacht des Deutschen Reichs auf den Reichswehrminister vom 20. August 1919
Mit dem Inkrafttreten der Verfassung sind alle Teile der Wehrmacht des Reichs meinem Oberbefehl unterstellt.
Ich bertrage die Ausbung dieses Oberbefehls dem Reichswehrminister, soweit ich nicht unmittelbare Befehle erteile.
Gleichzeitig ist die Heeresverwaltung auf das Reich bergegangen und hat die Selbstndigkeit der Heeresverwaltungen der einzelnen Lnder aufgehrt.
Link zur Verordnung
Wehrgesetz vom 23. Mrz 1921
8 [2] Der Reichsprsident ist der oberste Befehlshaber der gesamten Wehrmacht. Unter ihm bt der Reichswehrminister Befehlsgewalt ber die gesamte Wehrmacht aus. An der Spitze des Reichsheers steht ein General als Chef der Heeresleitung, an der Spitze der Reichsmarine ein Admiral als Chef der Marineleitung.
15 Der Reichswehrminister hat, unbeschadet des Oberbefehls des Reichsprsidenten, das Recht, die vorbergehende Entsendung von Truppenteilen zu besonderen Zwecken aus einem Lande des Reichs nach einem anderen anzuordnen. Die Landesregierung ist in der Regel vorher zu hren.
Link zum Wehrgesetz
Wehrgesetz vom 21. Mai 1935
3 (1) Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Fhrer und Reichskanzler.
(2) Unter ihm bt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt ber die Wehrmacht aus.
Link zum neuen Wehrgesetz
Nach der Ausschaltung von Blombergs sowie des Reichskriegsministeriums hatte Hitler die direkte Kontrolle ber die Wehrmacht, da das neu geschaffene OKW wesentlich weniger Befehlsgewalt und mit dem spteren Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel einen treuen Lakaien Hitlers als Chef hatte.
EDIT:
Erla ber die Fhrung der Wehrmacht vom 4. Februar 1938
Die Befehlsgewalt ber die gesamte Wehrmacht be ich von jetzt an unmittelbar persnlich aus.
Das bisherige Wehrmachtamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als "Oberkommando der Wehrmacht" und als mein militrischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.
Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht bt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.
Link zum Erla |
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MacHarms |
Verfasst am: 18. Aug 2007 19:01 Titel: |
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Tjamke hat Folgendes geschrieben: | Echt? Wusst ich gar nicht. Vielen Dank!
Was hat er denn dann fr eine Funktion als Prsident gegnber der Reichswehr? Oberbefehl? Was sagt das denn aus?
lg tjamke |
Aus der Weimarer Verfassung:
Artikel 47
Der Reichsprsident hat den Oberbefehl ber die gesamte Wehrmacht des Reichs.
Das sagt doch eigentlich alles.
Gru von der Waterkant,
Peter |
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Tjamke |
Verfasst am: 18. Aug 2007 11:10 Titel: |
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Echt? Wusst ich gar nicht. Vielen Dank!
Was hat er denn dann fr eine Funktion als Prsident gegnber der Reichswehr? Oberbefehl? Was sagt das denn aus?
lg tjamke |
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Devin Cant |
Verfasst am: 02. Aug 2007 13:08 Titel: |
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Tjamke hat Folgendes geschrieben: | 6. Hindenburgs Tod am 2.8.1934
--> Hitler vereint das Amt des Reichskanzler mit dem des Reichsprs. und erhlt damit den Oberbefehl ber die Reichswehr. |
Die Befehlsgewalt ber die Wehrmacht erlangte Hitler jedoch erst am 04.02.1938, nachdem der damalige Reichskriegsminister, Generalfeldmarschall Werner von Blomberg, zurckgetreten war. |
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Tjamke |
Verfasst am: 01. Aug 2007 21:27 Titel: |
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Wichtig zum Verstndnis dieser Stufen ist vielleicht auch, dass man sich klar sein muss, wann er es wie schafft die Grundpfeiler einer Demokratie auser Kraft zu setzen. So konnt ich mirs zumindest immer gut merken und dann ist es auch leicht nachzuvollziehen.
1. Ernennung zum Reichskanzler 30.1.1933
--> kommt legal an die Macht
2. Rechstag wird aufgelst 1.2.1933
--> legislative nicht vorhanden
3. Notverordnung (Reichtagsbrand) vom 28.2.1933
--> Grundrechte auer Kraft gesetzt
4. Neuwahl des Reichtags 5.3.1933
--> erst nach der Notverordnung gibt es wieder eine legislative Kraft
5. Ermchtigungsgesetz vom 23.3.1933
--> Rechstag entmachtet sich selbst, Gewaltenteilung nicht mehr vorhanden und in Hitlers Position als Reichskanzler vereint Edit: und ich verga: das Organ der Volkssouvernitt hat damit keine Funktion mehr
6. Hindenburgs Tod am 2.8.1934
--> Hitler vereint das Amt des Reichskanzler mit dem des Reichsprs. und erhlt damit den Oberbefehl ber die Reichswehr. Ich glaube er ernennt sich auch zum obersten Richter??? Damit wren alle drei Gewalten in seiner Macht
Tag von Potsdam kann man ja auch noch darein bringen...
lg tjamke
PS: ich wollt hiermit nicht das Ordnen der Ereignisse vorwegnehmen, aber sonst htte ich meins nicht darstellen knnen...und falls jemand was verbessern will...gerne! |
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GoTo |
Verfasst am: 23. Jul 2007 15:26 Titel: |
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Ergnzen knnte man noch den Tag von Potsdam 21. Mrz 1933 |
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MacHarms |
Verfasst am: 20. Jul 2007 05:56 Titel: |
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Die "magische Zahl" (von gerade) Sieben ist mir in diesem Zusammenhang zwar nicht gelufig; aber in die Lcken gehren m.E. mindestens noch folgende Ereignisse:
- Notverordnung vom 28.2.1933;
- Ermchtigungsgesetz vom 23.3.1933;
- Hindenburgs Tod am 2.8.1934.
Jetzt mu man das Ganze nur noch in die richtige Reihenfolge bringen.
Dabei mag diese Seite hilfreich sein
http://de.wikipedia.org/wiki/Machtergreifung
Dort finden sich allerdings wesentlich mehr "Stufen der Machtergreifung".
Gru von der Waterkant,
Peter |
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normando |
Verfasst am: 20. Jul 2007 00:06 Titel: Sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers |
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Hallo zusammen,
im Unterricht ging es um die bekannten sieben Schritte zur Machtergreifung Hitlers, wobei es sich gar nicht um eine Ergreifung handelt, sondern vielmehr um eine Ernennung (durch v. Hindenburg).
Im Gedchtnis blieben mir nur folgende, kann mir jemand mit dem Rest weiterhelfen?
1. Ernennung zum Reichskanzler
2. Reichstagsbrand
3. Wahl im Mrz 33
4.
5.
6.
7. Rhm-Putsch
War da eventuell "Tag von Potsdam" und Reichtstagsentmachtung dabei?
Wre super, wenn jemand die Lcken fllen kann. Danke. |
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