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[quote="DmitriJakov"]Man muss auch dazusagen, dass am 8. Mai nur der Krieg in Europa beendet war. Daher V-E-Day (Victory in Europe Day). Die Kampfhandlungen auf der anderen Seite der Erdkugel, im Pazifik, gingen noch über 3 Monate weiter, bis zum V-J-Day (Victory over Japan Day) am 15. August 1945, als Kaiser Hirohito per Rundfunkansprache die Einstellung der Kampfhandlungen für den 16. August 1945 anordnete. Die formelle Kapitulation Japans und damit das Ende des 2. Weltkriegs fand am 2. September 1945 statt.[/quote]
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wrex
Verfasst am: 19. Jan 2024 00:22
Titel: value
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wrex
Verfasst am: 02. Jan 2024 06:46
Titel: value
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wrex
Verfasst am: 01. Okt 2023 11:45
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wrex
Verfasst am: 09. Sep 2023 12:28
Titel: value
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Xabotis
Verfasst am: 31. Dez 2010 18:55
Titel:
ich glaube nicht, dass das vergessen wurde, aber wie du ja siehst, sind einige rechtliche Punkte immer noch nicht abgearbeitet, weil so vieles anders gekommen ist, als erwartet, wenn du 1950 zB die heutige situation geschildert hättest, wären wahrscheinlich die Männschen mit den weißen Jacken gekommen
Deswegen sind solche bestimmungen, wie die von dir genannte im sand zerlaufen und auch heute wahrscheinlich keinen pfifferling mehr wert.
Wenn man solche Angst vor einem angriff in Deutschland hätte, wäre bestimmt nicht erst kürzlich unter allgemeinem Applaus die wehrpflich aufgehoben worden
gfreak
Verfasst am: 31. Dez 2010 14:08
Titel:
Ich dachte zwar hier ist Schluß, aber 2+4 ist kein Friedensvertrag, lese
die Bundesgeetzblätter dazu. Dort ist von Deutschland als Ganzes die
Rede, die BRD ist aber nicht das GANZE Deutschland. Das was Osten
genannt wird heißt Mitteldeutschland, deswegen MDR für Sachen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die anderen zwei Verträge nannte
ch bereits:
Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung enstandender Fragen
Vertrag zur abschließenden Regelung in Bezug auf Berlin
Weiterhin:
GG vor 1990 was steht in der Präambel
GG nach 1990 was steht in dr Präambel
Streichung Artikel 23(Geltungsbereich)
Haager Landkriegsordnung, Artikel 43
Rede von Carlo Schmid(SPD)
usw.
Man schaue sich die Wahlplackate der großen parteien in den 50er
Jahren an. 1. und 2. Stalinnote waren Friedensangebote die abgelehnt
wurden.
Dann möge man sich beim Amtsgericht Frankfrut/Main den Handelsregisterauszug besorgen, geht onbline für 5 €(HRb 51411).
Sucht mal Finanzagentur GmbH. Dann seht was der sogenannte Staat ist, eine GmbH. Für die faulen der Link, damits es nicht heißt es sind nur
Hypothesen:(geht nicht weil ich nicht registriert bin)
ag-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/AMG_Frankfurt_Internet?cid=b1085af9128875bd60b12362633a8bd9
handelsregister.de/rp_web/search.do
Was heißt das wir sind Personal einer Firma. Personal hat eingeschränkte Rechte. GG ist erloschen seit der Einigung(ist keine Einigung im wirklichen Sinne). Das heißt wenn wir annehmen die BRD sei bis 1989 legitim, so ist
Sie dies ab da sicherlich und 100% nicht mehr. Oder wie wollt ihr
es drehen oder wenden.
Allerdings hatte ich eine Frage bezüglich der Übergangsbestimmung
Artikel 116 gestellt. Wenn BRD jetzt Nachfolger ist oder durch
Gewohnheitsrecht anerkannt wurde, warum Übergangsbestimmung?
Die Übergangsbestimmungen der Einigung sind doch auch schon nicht
mehr vorhanden, und 20 Jahre<65 Jahre. Ist das merkwürdig oder
hat das einfach jemand vergessen?
Nichts geschieht zufällig. Und der 2. Weltkrieg ist noch im Gange, Russische Panzer könnten wieder auf berlin rollen.
Xabotis
Verfasst am: 31. Dez 2010 12:06
Titel:
ich muss auch noch ergänzen, dass ja selbst bei formaljuristischer Richtigkeit trotz allem die Einstellung der Bevölkerung die maßgebliche Instanz in unserer Staatsform sind, wir sind eine Bundesrepublik und so sehr einige auch meckern, wir haben eine so große Gewalt über den staat wie fast kein anderes Land
es ist also rein ideologisch schon gar nicht möglich von einem kriegszustand zu sprechen, auch wenn irgendwelche Papiere nicht unterschrieben sin, oder unterschrieben sein können
MI
Verfasst am: 31. Dez 2010 11:56
Titel:
Zitat:
Laut Bundesverfassungsgericht existiert der Staat Dt. reich weiter, somit ist der 2. Weltkrieg nicht zu Ende, da bisher kein Friedensvertrag mit Deutschlanbd geschlossen wurde. UN-Feindstaatenklauseln.
Was formaljuristisch vielleicht stimmen mag. De facto haben wir aber mit den 2+4 Verträgen einen Friedensvertrag, bzw. noch einfacher: Wir befinden uns in (Militär)bündnissen mit einem Großteil der ehemaligen Feindstaaten - da kann kein Krieg herrschen. Der Rest der Staaten gehört dem Ostblock an, der einseitig eine Beendigung des Krieges erklärt hat.
Das mag zwar in deinen Augen zu pragmatisch sein, ist aber meines Wissens nach gängige Rechtsauslegung.
Die UN-Feindstaatenklausel ist obsolet, ich weiß nicht, was du damit sagen willst.
(Ich hab's auch nochmal rausgesucht: Zitat aus UNO Resolution 50/52:
Recognizing that, having regard to the substantial changes that have
taken place in the world, the "enemy State" clauses in Articles 53, 77 and 107 of the Charter of the United Nations have become obsolete,)
Wo bitte soll die "internationale Kennzeichnung" zu finden sein?
Gruß
MI
gfreak
Verfasst am: 31. Dez 2010 11:06
Titel:
Ja das letzte ist ein Zitat von Thomas Jefferson, findet ihr auch im Matheboard bei meinem Profil.
Xabotis
Verfasst am: 31. Dez 2010 11:00
Titel:
Ist der letzte Satz ein Zitat?
wenn ja, von wem?
Ps: wenn du geschichtlich solches Interesse hast und dich schon auskennst, meld dich doch an.
gfreak
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:37
Titel:
Es ging mir nur um eine Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, nicht mehr
und nicht weniger, geht nicht um Politik. Ist ja als wenn ich jetzt lautstark
behaupten würde der Wiener Kongress war 1813, da kommen gleich zahlreiche Anworten das dies nicht korrekt sei, sondern von 1814-1815.
Ich bin auch im Matheboard tätig, man sieht sieht sich also.
Die Wahrheit steht von alleine aufrecht, nur die Lüge brauch die Stütze
der Staatsgewalt.
gfreak
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:32
Titel:
Nachtrag an Dimitri
Ich habe schon genügend Beweise dargelegt, lies Haager Landkriegsordnung, GG Artikel 116, das vorherige Urteil des BvG.
Und weil ihr mir ja scheinbar nicht glaubt, dann selber lesen. Ist mir klar
das die Illusion vom Rechtsstaat zusammenbricht.
Zitat:
Sollte die BRD kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein, warum hat sie dann bis in dieses Jahr noch die Reparationszahlungen aus dem Versailler Vertrag geleistet?
Sollte die BRD kein Staat sein, wie könnte sie dann Mitglied im UN Sicherheitsrat sein, oder überhaupt Teilnehmer an der UN Vollversammlung?
Freiwillig zahlt man die Reparationen, ganz einfach, nicht weil man
verpfilchtet ist. Und warum weil der Deutsche Michel so schlau ist.
Und Die sogennante Bundesregierung wird veredigt auf das Deutsche
Volk, doch wir sind alle Personal und nicht das Deutsche Volk weil
wir diesen Ausweis besitzen. Und man entscheidet ja für das Volk
und nicht fürs Personal. Lest mal wie oft im GG das Wort Geschäft zu
finden ist, die Bundesregierung ist unser Vortstand der Firma wie bei
Siemens und anderen. Landesregierungen und Städte sind andere Niederlassungen der Firma.
Wir sind kein ständiges Mitglied, auch wenn Fischer sich darum bemühte,
warum UN Feindstaatenklausel gibt Auskunft. Es gibt einen Sitz
in der UN für das Deutsche Reich, dieser ist aber leer.
Ausweise haben international folgende Kennzeichen:
ist die Farbe blau souveräner Staat
ist die Farbe grün provisorisch(der alte ist GRÜN), schlagt die Definition von provisorisch nach)
ist die Farbe rot abhängig
Außerdem erschien 2009 in einer Amerikanischen Zeitung genau sowas,
das wir noch immer besetzt sind.
Außerdem haben selbbst Persönlichkeiten wie Theo Waigel und Otto
Schilly dazu Stellung bezogen, und das sind doch anerkannte Juristen
und die schließen sich meiner meinung an. Sind die alle Spinner?
Ich werde die nötigen Anlagen die dazu nötig sind, später nachreichen.
Ich muss diese ersteinmal finden, da hab ihr mehr als 300 Seiten zu lesen.
Das sollte fürs erste reichen
Xabotis
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:26
Titel:
Ich glaube, es ist besser, an diesem Punkt die Diskussion abzubrechen, MI hat ja bereits ghesagt, dass er in diesen Blog nicht mehr schreibt, also gehen wir wieder zu anderen Themen zurück
Ich denke, du hast alle hier mit deinem Wissen beeindruckt, gfreak, du solltest aber daran denken, dass es auf dieser Platform nicht um genaueres Detailwissen, sondern um Denkanstöße geht, mir persönlich hat die Diskussion mit dir sehr gefallen, bedenke aber bitte, deine Kommentare frei von Poltischem Eifer zu halten, da bilden wir uns auf anderen Platformen, wenn es uns interessiert.
Ich hoffe, wir können dich auch bei anderen Blogs mal sehen und von deinem Wissen profitieren
gfreak
Verfasst am: 31. Dez 2010 10:14
Titel:
Du bist mit allem korrekt in deinem letzten Beitrag, nur die BRD kann die
Ostgebiete nicht abtreten, sie gehören nicht zur BRD und da nicht
Rechtsnachfolger darf Sie so etwas nicht entscheiden.
Das wäre ja so als wenn ich meinem Freund das Auto meines nachbarn
verspreche, ich habe gar keine Rechte an diesem Auto, ich kann das
nicht abtreten weils mir nicht gehört. ist auch zu genüge festgestellt worden.
Laut Bundesverfassungsgericht existiert der Staat Dt. reich weiter, somit
ist der 2. Weltkrieg nicht zu Ende, da bisher kein Friedensvertrag mit
Deutschlanbd geschlossen wurde. UN-Feindstaatenklauseln.
UN nicht Rechtsnachfolger vom Völkerbund.
Das was mit Recht zu tun hat, hat auch mit Geschichte zu tun.
Ansosnten gründe ich so wie es die BRD hat auch mein eigenen Staat,
aber ich bin dann ein Verbrecher oder Terrorist. Worin unterscheidet sich
das dann?
MI
Verfasst am: 30. Dez 2010 23:13
Titel:
Gut, von mir aus nimm nicht das Völkergewohnheitsrecht. Mir ist klar, dass es in Deutschland kein wirkliches Common Law gibt - was nicht heißt, dass die BRD kein Gewohnheitsrecht kennt, aber das ist ein juristisch schwieriges Thema.
Wie stets hiermit:
Zitat:
Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
Steht in demselben Kommentar des BVerG, das du oben zitiert hast.
Hinzu kommt eben, dass die BRD in vermutlich allen Staaten als Staat anerkannt ist.
Und ja, da steht nur teilidentisch. Aber inzwischen "identisch", da der Anspruch auf die "fehlenden" Gebiete aufgegeben wurde - was die Bundesrepublik Deutschland ja darf, weil sie in allen Dingen außer dem Territorium identisch ist.
Aber natürlich kommt jetzt das Argument, dass das BVerG ja überhaupt nicht legitimiert sei und deshalb eine solche Entscheidung gar nicht treffen kann - oder vielleicht das Argument, dass wenn wir hier eine Identität hätten, dann auch das BVerG handlungsunfähig wäre, weil das Deutsche Reich auch handlungsunfähig ist. Oder vielleicht noch ein drittes Argument?
Ich formuliere das mal so: Die Diskussion gehört hier nicht hin - wenn überhaupt, dann gehört sie in ein Forum für Juristen, weil es sich um Rechtsverdreherei handelt.
Jetzt, wo ich weiß, worauf das hinauslaufen soll muss ich leider sagen, dass ich weder Zeit, noch Lust darauf habe.
DimitriJakov hat bereits alles weitere gesagt.
Gruß
MI
gfreak
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:35
Titel:
Zitat:
Eine Leugnung des Völkergewohnheitsrechts und der damit verbundenen Idetifikation der BRD mit dem DR ist untergräbt den Sinn und Zweck einer Rechtsordnung, deren Sinn und Zweck die Festlegung eines Handlungsrahmens ist.
Vertrauen wir mal Wikipedia, es ist eine Norm. Eine Norm hat keine
Gesetzeskraft und Gewohnheitsrecht existiert zwar in England aber sonst
nirgend. Wenn du mir erzählen willst es existiert dann folgendes Beispiel:
Ich gehe in den Markt und klaue jedesmal etwas, da ich es ständig mache
ist es zur Gewohnheit geworden, damit berufe ich mich auf Gewohnheitsrecht. Kann also nicht bestraft werden
Welche Rechtsordnung denn, die BRD ist nicht rechtens und da sprichst du
von Rechtsordnung.[/quote]
DmitriJakov
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:29
Titel:
@gfreak
Dies hier ist eigentlich ein Board um Schülern (und vielleicht auch Studenten) Hilfe in Geschichte zu geben. Es ist kein politisches Diskussionsforum und auch kein juristisches.
Solltest Du ein Spezialist in Staats- und Völkerrecht sein, so gib dies zu erkennen. In diesem Fall würde ich dann allerdings auch ein wenig qualifiziertere Beiträge von Dir erwarten, z.B. die Nennung der von Dir erwähnten Rechtsgutachten zum völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte die BRD kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein, warum hat sie dann bis in dieses Jahr noch die Reparationszahlungen aus dem Versailler Vertrag geleistet?
Sollte die BRD kein Staat sein, wie könnte sie dann Mitglied im UN Sicherheitsrat sein, oder überhaupt Teilnehmer an der UN Vollversammlung?
Wie gesagt, wenn Du hier als Staatsrechtler auftrittst, dann erwarte ich Nennung von Gutachten, Urteilen und Namen von anerkannten Kommentatoren und ihre einschlägigen Publikationen.
gfreak
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:15
Titel:
Nachtrag
Vertraut ihr wirklich immer Wikipedia, weil es heißt das es eine freie
Enzyklopädie ist.
1. medienhoheit herrscht in Deutschland von Alliierter Seite bis 2099
2. Es gibt eine Zensur und es gibt keine Freiheit
3. Geschichte wird vom Sieger geschrieben und nicht vom Verlierer.
falls ihr mir immer noch nicht glaubt, geht mal auf BGBL Online und
besorgt euch den 2+4 Vertrag, Vertrag zur Regelung bestimmter Fragen
in bezug auf Berlin(Sonderstatus, nicht Teil der BRD)
Vetrag zur Regelung aus >kreig und besatzung enstandener Fragen.
Außerdem die Bundesbereinigungsgesetze, da bekennen die Alliierten
endlich Farbe.
Dann können wir weiter reden
gfreak
Verfasst am: 30. Dez 2010 21:08
Titel:
Ihr habt von Geschichte und dem Rechtsstatus überhaupt keine Ahnung.
Das GG kann nie eine Verfassung sein, des was stand denn vor 1990 in
der Präambel und was danach. Ein Staat ist durch 3 Dinge definiert, die
ich oben erklärt habe, die BRD erfüllt keines, daraus folgt kein Staat.
Was steht auf eurem personalausweis,. beachte Personal: Nationaliät:
Deutsch
Nationalität ist nicht gleich Staatsbürgerschaft.
Es gibt 3 völkerrechtliche Gutachten zur Rechtslage.
Außerdem hat seit 1990 das GG aufgehört zu existieren, Artikel 23, der
Geltungsbereich wurde gestrichen. Ein Gesetz dessen Geltungsbereich
nicht definiert ist, gilt nirgends. Damit ist die BRd, wenn man Sie als
Staat oder Besatzungskonstrukt annimmt, seit 1990 nicht existent.
Und warum stehen die Übergangsbestimmungen weiter, Artikel 116.
Xabotis
Verfasst am: 30. Dez 2010 17:20
Titel:
dem schließe ich mich an und möchte ganz subjektiv noch ergänzen:
auch wenn unser Staat nicht immer Glanzleistungen vollbringt, unbewusst Krieg zu führen, egal in welchem Ausmaß traue ich ihm noch nicht zu
MI
Verfasst am: 30. Dez 2010 16:47
Titel:
Der gute gfreak macht's sich da meiner Meinung nach ein bisschen zu einfach.
Das Grundgesetz ist inzwischen rechtlich als Verfassung der sog. Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Wer sagt das? Neben der Wikipedia insb. das Bundesverfassungsgericht und der Bundestag, kurzum: alle Organe der Bundesrepublik Deutschland.
gfreak merkt nicht zuunrecht an, dass der rechtliche Status der Bundesrepublik Deutschland nicht ganz eindeutig ist - das beste Argument gegen seine Thesen hier ist aber das sog. "Völkergewohnheitsrecht", nachdem die Bundesrepublik Deutschland inzwischen als dem deutschen Reich rechtlich identisch angesehen werden muss.
Eine Leugnung des Völkergewohnheitsrechts und der damit verbundenen Idetifikation der BRD mit dem DR ist untergräbt den Sinn und Zweck einer Rechtsordnung, deren Sinn und Zweck die Festlegung eines Handlungsrahmens ist.
Ähnlich ist das mit dem Kriegsende. Formal mag man das Fehlen eines Friedensvertrages bemängeln, aber deshalb zu sagen, dass Deutschland sich noch im Krieg befinde entspricht nicht mehr der (auch rechtlichen) Realität - spätestens seit Gründung der NATO.
Gruß
MI
Xabotis
Verfasst am: 30. Dez 2010 15:13
Titel:
aber wo steht, dass wir Angehörige des deutschen Reiches sind?
gfreak
Verfasst am: 30. Dez 2010 14:47
Titel:
Nachtrag
Das Deutsche Reich ist nicht ohne Menschen, es ist die BRD, denn die BRD
hat keine Staatsangehörigen. Wir alle sind Deutsche Reichsbürger, deshalb
kann wohl ein Friedensvertrag ausgehandelt werden.
gfreak
Verfasst am: 30. Dez 2010 14:45
Titel:
Der Staat ist zurzeit Handlungsunfähig, das ist völlig korrekt. Doch wir
alle haben die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches und mittels
einer Nationalversammlung kann eine neue Verfassung gegeben werden
und eine neue Regierung die einen Friedensvertrag aushandelt.
Die BRD ist kein Staat, ein Staat benötigt 3 wesentliche Dinge, fehlt nur
einer so handelt es sich nicht um ein Staat.
1. Verfassung(GG ist keine Verfassung,Haager Landkriegsordnung Art. 43)
2. Staatsvolk(hat die BRD nicht, wir haben die Staatsangehörigkeit DT. Reich)
3. Staatsgebiet(ebenfalls nicht)
Xabotis
Verfasst am: 29. Dez 2010 17:16
Titel:
in deinem Zitat steht, dass der Staat immer noch vorhanden, aber aufgrund der ... nicht handlungsfähig ist, komplett richtig
das bedeutet aber auch, dass die BRD demnach kein Nachfolgestaat, sondern eine Parallelrepublik neben dem deutschen Reich auf dem Deutschen Boden (mehr oder weniger
)
dh. nur das bis heute existierende Deutsche Reich kann den Kriegszustand aufheben, aber es ist
1. unter Aufsicht der Alliierten
2. handlunghsunfähig
3. ohne ausführende Menschen
ein staat ohne Menschen ist kein staat und kann somit keinerlei Kriegshandlungen ausführen
ist das soweit richtig, oder habe ich was vergessen?
gfreak
Verfasst am: 29. Dez 2010 14:20
Titel:
Hier das Urteil des BvG, apropo welche Verfassung, GG ist keine, also
Weimaerer Verfassung 1919.
Das Bundesverfassungsgericht stellte am 31. Juli 1973 bei der Überprüfung des Grundlagenvertrags mit der DDR fest (2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1[6]):
Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält.
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 [277]). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 [362 f., 367]).
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert […]. Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Die Bundesrepublik […] fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden.
Quelle war Wikipedia
gfreak
Verfasst am: 29. Dez 2010 14:17
Titel:
@Xabotis
Das Deutsche Reich existiert nach wie vor bis heute weiterhin fort, dies hat
das sogenannte Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 1973 festgestellt:
Das Grundgesetz, nicht nur eine These der
Außerdem wurde der Staat durch die Alliierten handlungsunfähig gemacht.
Das Grundgesetz ist seit 1990 erloschen, da der Geltungsbereich, also
Artikel 23 entfernt wurde. Damit war die BRD tot, die neuen deutschen
Bundesländer waren noch nicht gegründet, somit keine Einigung.
Ist ja als wenn ein toter mit einem ungeboren Kind heiraten will, geht nicht.
Desweiteren ist die BRD ein besatzungsrechtliches Instrument laut Haager
Landkriegsordnung, dazu dient das GG für die BRD(von Alliierten für uns).
Auf unserem Ausweis steht Personalausweis, wir sind Personal, was ist
das denn Personal. Und im Frankfurter Amtsgericht ist ein Eintrtag
der BRD Finanzagentur GmbH. Wir sind alle Teil einer Firma.
Xabotis
Verfasst am: 29. Dez 2010 11:46
Titel:
das stimmt nicht ganz, denn das Deutsche Reich hat diesen waffenstillstandsvertrag aufgestellt, doch mit der auflösung des Reiches verfällt auch seine Vertragsgewalt, alle Verträge werden null und nichtig, somit auch Kriegserklärungen etc.
sonst könnten dioe ehemaligen Bürger der DDR ja auch den nicht mehr existierenden staat für Misshandlungen an der Gesellschaft zur rechenschaft ziehen
lg
gfreak
Verfasst am: 29. Dez 2010 11:21
Titel:
Das mit dem Ende des 2.WK stimmt nicht ganz, eigentich haben wir
noch heute den Kriegszustand. Denn am 8. Mai hat die Deutsche Wehrmacht
kapituliert, also einen Waffenstillstandsvertrag abgeschlossen.
Bis heute hat Deutschland keinen Friedensvertrag und somit hat der
2. WK nie geendet. 2+4 Vertrag stellt auch keinen Friedensvertrag dar, da
weder BRD noch DDR Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sind.
Commander Help
Verfasst am: 19. Nov 2010 19:09
Titel:
Stimmt, ist wohl schon länger her dass wir das hatten.
DmitriJakov
Verfasst am: 19. Nov 2010 18:53
Titel:
Man muss auch dazusagen, dass am 8. Mai nur der Krieg in Europa beendet war. Daher V-E-Day (Victory in Europe Day). Die Kampfhandlungen auf der anderen Seite der Erdkugel, im Pazifik, gingen noch über 3 Monate weiter, bis zum V-J-Day (Victory over Japan Day) am 15. August 1945, als Kaiser Hirohito per Rundfunkansprache die Einstellung der Kampfhandlungen für den 16. August 1945 anordnete. Die formelle Kapitulation Japans und damit das Ende des 2. Weltkriegs fand am 2. September 1945 statt.
Commander Help
Verfasst am: 19. Nov 2010 16:55
Titel:
http://de.wikipedia.org/wiki/V-E-Day
Hilft das?
NIK
Verfasst am: 19. Nov 2010 16:06
Titel: Wann war der 2.Weltkrieg zuende und warum?
Meine Frage:
2. Weltkrieg: von 1.September 1939 bis wann?
Und wer sagte, dass der WEltkrieg für deutschland enden wird und warum?
Meine Ideen:
keine ahnung